Kann mich das Amt zwingen Bafög zu beantragen?

Hallo!

mein Problem ist folgendes:

ich habe ein duales Studium im Sommer 2020 begonnen. Ich lebe mit meiner Schwester und meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft, weil meine Mutter aus gesundheitlichen Gründen nur auf TZ arbeiten kann und nicht ausreichend verdient. Mein Vater hat noch nie Unterhalt gezahlt. (Eltern sind geschieden) Ich weiß, dass ich ab meiner Volljährigkeit versuchen kann Unterhalt beim Vater einzuklagen, was ich bisher aber noch nicht gemacht habe, da ich denke, dass es wieder erfolglos sein wird. Mittlerweile denke ich, verdient er etwas mehr, weil er sich in letzter Zeit öfter teure Dinge leisten konnte. Dazu sei gesagt, dass ich unter 25 bin. Der Kontakt zum Vater ist kaum vorhanden.

Ich möchte einfach nicht in das Leben gehen mit einem Haufen Schulden, selbst wenn ich das in kleinen Raten und "nur" die Hälfte zurück zahlen muss. Ich habe Ziele, wie eine Selbstständigkeit, die ich mir verwirklichen will, was auch später genug Geld kostet und ich wollte nach dem Studium ins Ausland...Ich überlege deshalb ernsthaft das Studium abzubrechen, obwohl es bisher gut läuft. Ich studiere um mir das aufzubauen, was mir meine Eltern nicht bieten konnten, aber wenn ich am Ende tatsächlich diese 10.000 € zurück zahlen müsste sehe ich darin keinen Sinn mehr. Bin sehr traurig darüber und möchte das Studium eigentlich nicht beenden.

Was kann ich tun?

Soll ich versuchen den Vater auf Unterhalt zu verklagen?

Oder Nebenbei noch mehr arbeiten? (Was zeitlich sehr schwer gehen würde da ich bereits eine 40h Woche habe und manchmal mehr ...)

Ich verdiene mit meinem dualen Studium ca. 400 Netto. Das Amt zahlt meiner Mutter jetzt ca 80 Euro weniger. Sie meinte aber, dass selbst wenn diese 80€ fehlen uns das alles trotzdem sehr gut zum Leben reicht. Die Sachbearbeiterin meinte selbst, wenn uns diese 80€ weniger nicht stören, sei ich trotzdem verpflichtet Bafög zu beantragen, um meinen Grundbedarf (?) zu decken.

Wie kann das sein? Es reicht doch für uns? Warum entscheidet sie wie viel geld ich angeblich brauche?

Ich bitte um eine ausführliche Antwort dazu ich verstehe es einfach nicht. Was kann ich tun,um das irgendwie zu umgehen?

Liebe Grüße Julz

Recht, BAföG, SGB II, Ausbildung und Studium, Dualesstudium
Bedarfsgemeinschaft mit Mutter wird bafög verrechnet auch wenn ich ein zweitwohnsitz in der Nähe der Uni habe?

Ich habe ein wg zimmer in der Nähe meiner Universität gemietet. Ich habe eine Frage bezüglich der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter.

Muss ich mich hier bei meiner Mutter abmelden und mich bei der wg als erstwohnsitz anmelden damit ich das bafög Geld für das Studium und das wg zimmer komplett behalten kann (damit es nicht mit meiner Mutter bei der BG verrechnet wird) ? Oder kann ich auch mein erstwohnsitz hier angemeldet lassen und mich in der wg als zweitwohnsitz anmelden, ohne das das bafög Geld mit meiner Mutter bzw der BG verrechnet wird ? Würde ich wenn ich hier angemeldet bleibe aber mein zweit wohnsitz dort habe und auch dort für die Studienzeit bleibe dann immernoch zu der bedarfsgemeinschaft zählen?

Mein Problem ist halt dass ich nicht vor habe nach meinem Studium weiterhin in dort zu bleiben weshalb ich mein erstwohnsitz in bei meiner mutter lassen wollen würde aber ich werde ja meine Studienzeit in der wg verbringen weshalb ich ja nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft zählen sollte....

Ich bräuchte das komplette bafög Geld um mir die Wohnung + studium leisten zu können falls das mit meiner Mutter verrechnet wird kann ich das nicht machen... Also kann ich mich hier angemeldet lassen und das wg zimmer als zweitwohnsitz anmelden ohne dass ich noch zu der BG zähle /ohne das das bafög verrechnet wird?

(ich bin unter 25 Jahre alt)

Studium, Recht, BAföG, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, SGB II, BAföG-Antrag, verrechnung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Ausbildungsgeld vom Kind anrechnung auf Bedarfsgemeinschaft?

HI Wir sind 3 Personen und bilden nach SGB 2 eine Bedarfsgemeinschaft 1.Person bekommt Lohn 1500 Euro Brutto Monatlich.

Die andere Person ist dezeit Arbeitssuchend.

Unser Kind beginnt nun ab 1.9.2020 eine Ausbildung . Das Ausbildungsgeld beträgt 247 Euro Moantlich + Fahrgeld 74 Euro auch Monatlich..Kindergeld erhalten wir auch Monatlich 204 Euro das wird angerechnet.

Wir Wohnen zur Miete die beträgt Monatlich 450 Euro Warm.

Die Einkünfte haben bisher nicht ganz ausgereicht wir erhielten noch aufstockende Leistungen so das die Miete vom Jobcenter übernommen wurde.

Da unser Kind nun eine Ausbildung anfängt haben wir natürlich rechtzeitig eine Veränderungsmitteilung ausgefüllt.. Im darrauf folgenden Schreiben vom jobcenter wird nun mitgeteilt dass auf Grund der Gewährung von Ausbildungsgeld vom Kind der Leistungsanspruch sich verringert wird.

Die Höhe ist nicht mehr ausreichend um unsere kompletten Unterkunfstkosten weiterzuleiten.

Das bedeuet das wir ein Teil der Miete selbst an den Vermieter zahlen müssen.

Die jeweilige Differenz der nachzuzahlenden Unterkunftskosten ist auf dem Berechnungsbogen ersichtlich. Der Berechnungsbogen ist sehr komplex aufgebaut

Frage...Ist es richtig dass das Ausbildungsgeld und die Fahrkosten vom Kind komplett auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden..

Vielleicht können Sie uns auch sagen ob der Bescheid mit unseren oben angeführten Einkünften richtig berechnet wurde, kann man das so pauschal sagen ?

Recht, ALG II, SGB II, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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