Habe eine Kostenerstattungsanfrage für den Eigenanteil von ca. 579,--EUR für eine bevorstehende Zahnersatz-Behandlung beim Jobcenter gestellt, welche abgelehnt wurde mit dem Hinweis: Dies sei keine Leistung nach dem Zweiten Buch Sozailgesetzbuch.

Stimmt das ???

Wie soll dann jemand, welcher vorübergehend von Hartz IV lebt solch eine Rechnung begleichen...??

Weiß jemand Rat??...MfG von M.