Jobcenter: Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

Im Jahre 2017 bis 2019 war ich in eine Schulische Ausbildung, und bezog BaföG, außerdem war ich als Minijober tätig. Da kurz vor Weinachten 2018, ein bekannter von mir, hat ein Aushilfs-tätigkeit für die dauer von 2 Monaten vorgeschlagen, um für die Weinachten mehr zu verdienen.

Da meine Mutter zur diesen Zeitpunkt als Arbeitslose gemeldet war und SGBII bezogen hat, bekam meine Mutter einen Brief von der Jobcenter.

"Anhörung als Betroffene wegen Ordnungswidrigkeit"

Sehr geehrte ,

nach meinen Festellung haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

.... Nach den bisherigen Festellungen des Jobcenters war ihr Sohn * in der Zeit vom 01.11.2018 bis 31.01.2019 geringfügig bei der Firma * beschäftigt.

Dieses Sachverhalten haben Sie nicht mitgeteilt, denn erst durch den automatischen Datenbankabgleich wurde das Beschäftigungsverhältnis bekannt. Aufgrund der fehlender Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.12.2018 bis 31.01.2019 in Höhe von 854,47 Euro zu Unrecht erhalten....

.... Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 60 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Da ich als Azubi mich nicht mit die SGB II auskenne, habe ich mir gedacht, dass ich am Weinachten ein wenig mehr verdienen kann, und irgendwie nicht die gedanke gekommen war, dies dem Jobcenter zu melden. Ich dachte immer, die Jobcenter wird durch den Arbeitgeber informiert.

Wie Sieht es aus, kann die 5.000€ Gelbuße gegen mich eingeleitet, mit welche folgen soll ich dazu rechnen.

Und warum, der Brief (Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrikeit) ann meiner Mutter zugesand wurde, und nicht direkt an mir, da ich die Tätigkeit angenommen habe.

Vielen Dank.






Arbeit, Recht, Azubi, Jobcenter, Ordnungswidrigkeit, SGB II, Anhörungsbogen, Auszubildener, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Eigentumswohnung überschreiben/Verkaufen an Sohn bei Bezug von SGB XII & SGB II

Hallo liebe Damen und Herren,

Ich habe ein großes Problem mit der Eigentumswohnung von meinen Eltern was kein Dauerzustand mehr ist!!
Meine Eltern Wohnen zurzeit in ihrer Eigentumswohnung und möchten auch in der Wohnung bleiben. Sie würden gerne die Wohnung mir überschreiben es sind auch noch ca. 48000,-€ Schulden offen, die ich selbstverständlich auch bei einer übernahme übernehmen würde. Ich Arbeite und habe einen sicheres Einkommen und einen Unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Wohnung hat ein hören Wert als der Kredit, was auch das Problem mit der Überschreibung verursacht. Mein Vater bekommt Leistungen von der SGB XII und meine Mutter bekommt Leistungen von SGB II Die Sachbearbeiterin sagt das eine einfaches Überschreiben nicht möglich ist weil die ETW ein hören Wert hat, deswegen sollten meine Eltern die Eigentumswohnung verkaufen und von dem Geld die Schulden bezahlen und von dem Rest erstmals leben. Der genaue Immobilienwert soll durch einen Wertgutachten zustande kommen was wir in Auftrag geben sollen und was zusätzlich 500-1500 Euro kosten wird. Die meine Eltern nicht haben und nicht bezahlen können.

z.B Wertgutachten: 70.000€ Schulden: 48.000€ RESTBETRAG: 22.000€ Von 22.000 Euro steht jeweils die Hälfte für meine Mutter und die Hälfte für mein Vater zu. Da sie unterschiedliche Leistungen bekommen ( Gemischte Bedarfsgemeinschaft) haben sie auch wieder unterschiedliche Freibeträge. In welcher Höhe weiß ich allerdings nicht. Ich hab meine Eltern Jahrelang unterstützt damit der Kredit bezahlt werden kann und damit sie leben können, weil es von 209,40-€ nicht möglich ist. Deswegen möchte wir die ETW nicht Verkaufen. Weil viel Persönliche und Finanzielle Kraft hinter steckt.

Ich suche eine Lösung, dass ich den Kredit übernehmen kann, meine Eltern als Mieter behalte, das die Miete bezahlt wird und das der Lebensunterhalt von meinen Eltern gesichert ist. Mein Vater ist Krank und er kann nicht mehr Arbeiten.

Ich wäre über jede Lösung dankbar die mir und meinen Eltern weiterhilft. Es ist kein Dauerzustand für meine Eltern und dadurch auch nicht mehr für mich mit so wenig Geld zu leben. Ich bin verheiratet und habe meine eigenen finanziellen Sorgen. Ich bedanke mich für schnelle und hilfreiche Antworten im Voraus.

Einkommen: -Mein Vater (58 Jahre alt) bekommt Leistungen nach dem SGB XII Unterkunftskosten : 48,26€ Nebenkosten : 113,94€ Heizkosten : 47,77€ Gesamt: 245,33€. Und zusätzlich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 317,64€.

-Meine Mutter ( 54 jahre alt) bekommt Leistungen nach dem SGB II für den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts und Bedarf für Unterkunft und Heizung insgesamt 480,43€.

-Gesamteinkommen von 1043,40€

Ausgaben:

Kredietbetrag Gesamt: 500,-€ (davon sind im November 91,80,-€ Zinsen) Telefon: 35,-€ Nebenkosten: 220,-€ Strom: 79,-€ Gesamt Ausgaben: 834,-€

Was übrig bleibt ist nicht mal 209,40-€

Immobilien, ALG II, Eigentumswohnung, SGB II, SGB XII
Zwei Kündigungen - welche zählt denn nun?

Ab und an bin auch ich überfragt, deshalb mal folgendes Szenario:

Ein Arbeitgeber kündigt ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit einer nicht korrekten Kündigungsfrist. Er hat vom Datum des Schreibens aus gerechnet, was ja schon mal falsch ist, da es dem Gekündigten erst einen Tag später per Post zuging, der sich im Krankenstand befindet. (Datum 03.09 Zugang 04.09 Termin zum 15.09)

Der Gekündigte monierte die fehlerhafte Frist, da es frühestens der 17.09 sein kann. Er macht auch geltend, dass eine verlängerte Frist nach § 86 SGB IX anzuwenden ist, da er anerkannter Schwerbehinderter ist nach § 2 SGB IX

Der Arbeitgeber schickt daraufhin erneut eine Kündigung vom 7.09 Zugang 08.09. mit Termin zum 28.09 - was ja nun auch wieder nicht stimmen würde, es wäre - ausgehend vom ursprünglichen ersten Datum - der 01.10. als Bearbeitungsdatum anzunehmen.

Frage:

  • wird durch das zweite Schreiben, welches unmissverständlich als Kündigung betitelt wird, die erste Kündigung hinfällig und wäre dann eine Frist erneut von dem Datum 07.09 aus erneut zu berechnen?

  • oder gilt die erste Kündigung vom 03.09 weiterhin, nur mit dem wiederholt falschen Beendigungstermin, der erneut zu monieren wäre?

Wie gesagt, das zweite Schreiben trägt die Überschrift Kündigung... meines Erachtens wäre damit die erste Kündigung hinfällig oder? Die Person hat den Arbeitgeber ja aufgefordert, die erste Kündigung durch formloses Schreiben auf den korrekten Termin hin abzuändern und nicht eine erneute Kündigung verlangt

Fachkundige und Sachdienliche Antworten mit ggf Urteilen oder Gesetzestexten sind erwünscht...

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Kündigungsfrist, schwerbehindert, SGB II
ALG 2 unangekündigter Hausbesuch

Hallo ich habe eine Frage zum Thema unangek. Hausbesucht. DIe Mitarbeiter wollten sich nicht ausweisen, sie standen vor der Eingangstür und erklärten mir im Treppenhaus gegen mich liege eine Anonyme Anzeige vor. Was mich abgehalten hatte sie reinzubeten war, das sie sich nicht ausweisen wollten. Sie kämen von der Behörde...(von welcher)? Als ich ein zweites Mal gefragt hatte, sind sie sofort verschwunden.. Als ich mich schritfl. beschwert habe, hiess es sie hätten sich freundlich vorgestellt und den Dienstausweis(?) vorgezeigt, ich weis bis heute nicht wer die Zwei´´waren, und sie geben mir auch keine Auskunft aus Datenschutzrechtl. Gründe. Habe Akteneinsicht schriftl. gestellt weil ich im Moment überhaupt nicht weis was mir vorgeworfen wird. Die Tage´´(3 Wochen später) kam ein Brief in dem steht ich soll mich dazu äussern mit wem ich zusammenwohne, weil eine weitere Person angeblich zusammenwohnen würde.. Ich habe schriftlich genatwortet das ich alleine lebe was auch so ist. Jetzt schreibt der SB das er das überprüft ind welche Konsequenzen mich erw...würden er noch nicht sagen kann..

Bis zur Akteneinsicht wollte ich mich erst erkundigen w

a) was muss ich bei Akteneinsicht beachten b) wer ist zuständig im JC der einen Außendienstbesuch einfach so mal eben genehmigt? c) das nicht ausweisen wollen und dreist zu lügen empfinde ich sehr schlimm ist das so korrekt ohne Ausweis?

d) mein SB ist nicht mehr zuständig für mich, obwohl der gerade neu´´war... Frage. Trotzdem hatte er die ganze Sache wohl eingefedelt, also werde ich weiter an ihn schreiben...er ist und war bisher für all das Zuständig..

e) sie haten den Datenschutz dort überhaupt nicht ein, und nehmen von Beistände die Personalien auf.. sonst finden keine Gespräche statt..
Ich weis nicht was man da noch machen kann wenn jeder Beistand sofort als Affäre herabgestuft wird...Dreist... Auch was den Datenschutz angeht sie überprüfen wohl heimlich die identität der Beistände...

f) Ich werde Anzeige stellen, hier bräuchte ich Infos

g) In meinen Augen müsste das ganze Team da samt Teamleitung- SB- und Leiter (die auch unangekündigt zu Einladungsgespr.) erscheint, eine Anzeige erhaten. Ich warte ersteinmal die Akteneinsicht ab, und werde erst dann auch entscheiden können ob und wie ich was machen kann.

Habe noch vergessen zu erwähnen das der Unangek. Besuch laut dem SB Schreiben 1 Tag später datiert bzw. angegeben ist, was so nicht stimmt. Kann es sein das sie da etwas vertuschen wollen? Ich habe auf Anfrage keine Ergebnisse keine infos ob und was da untersucht werden sollte... Ich bin mir auch nicht sicher ob in der Akte etwas vermerkt sein wird.. Ich freue mich über eure eigenen Erfahrungen mit dem Thema, und danke im Voraus. Gruß C.

Datenschutz, Recht, Sozialrecht, ALG II, Aussendienst, SGB II, Hausbesuch, akteneinsicht
Bürgergeldantrag ,welche Unterlagen dürfen vom Partner/in Freund/in verlangt werden?

Hallo,

meine Freundin, mit der ich seit Anfang des Jahres zusammen lebe, muss leider aufgrund einer Kündigung Bürgergeld beantragen.

Ich habe ein festes Arbeitsverhältnis und bin Hauptmieter in der Wohnung in der wir gemeinsam leben. Sie ist als "Mitbewohnerin" eingetragen.

Das jobcenter verlangt nun auch meine kontoauszüge der letzten 3 Monate für ihren Antrag. Ist das Rechtes? Muss ich das machen? beziehungsweise darf ich die Ausgaben darimmn schwärzen?

Ich gebe dem jobcenter gerne eine Kopie meines Arbeitsvertrag + Lohnschein um die Einnahmen zu zu berechnen. aber ich möchte ungern, dass sie sehen was für schnick schnack ich von meinem privaten Geld erwerbe (!) Schließlich bin nicht ich, sondern sie betroffen . Soll jetzt nicht egoistisch klingen aber ich möchte meine Daten ungern da weiter geben.

Ich habe in einen anderen Beitrag auf dieser Plattform gelesen, dass man schreiben kann, dann sie keinen Zugriff auf meine Dokumente hat und somit nichts zu meiner Person weiter geben kann. Ist dem so? Ich habe auch irgendwas davon gelesen das man nicht als bedarfsgemeinschaft o.s.ä. gilt, wenn man noch nicht 1 jahr zusammen lebt.

Welche Dokumente dürfen Sie von mir als "Freund/Partner" verlangen und welche nicht ?

Welche Dokumenten Weitergabe darf ich verweigern?

Geld, Arbeitslosengeld, Anwalt, Rechte, Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Bedarfsgemeinschaft, Bürgerrechte, Grundsicherung, Hartz IV, SGB II, Sozialamt, Sozialhilfe, Bürgergeld

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