Achtung!

ALG II-Bezieherin ist keine Erbin, sondern mit einem Vermächtnis bedacht worden. Soll bzw. muss sie das dem Jobcenter mitteilen, sobald sie davon Kenntnis erhalten hat oder erst nach Zufluss? Kenntnisnahme während Leistungsbezug, aber noch kein Zufluss. Wieviel darf Jobcenter ggf. einbehalten (wohl erst ab Zuflussmonat? - rückwirkend ist wohl nicht erlaubt, oder?) und wie viel darf die Leistungsempf. ggf. behalten? Bew.-Zeitraum läuft noch wenige Monate, dann erst ggf. WBA erforderlich. Falls Meldung vor Zufluss (also schon nach Kenntnisnahme) sein muss, dann Anrechnung erst ab Zuflussmonat bzw. Folgemonat nur für den restlichen Bew.-Zeitraum und falls kein neuer WBA gestellt wird, Rest Vermögen? Oder auch Anrechnung über 6 Monate, wenn zwischen Ende dieses Bew.-Zeitraums und dem nächsten WBA mindestens 2 Monate ohne Leistungsbezug liegen? Es sollen Schulden beglichen sowie Reparaturen und wichtige Anschaffungen getätigt werden, was mit ALG II nicht möglich wäre. Also wichtige Erledigungen, kein Luxus! Keine Ahnung, wie so etwas (Vermächtnis) abläuft. Leistungsbezieherin möchte korrekt handeln, aber nicht leer ausgehen, weil evtl. zuviel angerechnet wird. Welche legalen Möglichkeiten hat sie, möglichst viel von dem V. selbst nutzen zu können? Steuern fallen m. W. nicht an.

Rechtsgültige Antworten (oder Hinweise auf entsprechende rechtsgültige Texte) wären super! Dann hätte sie etwas in der Hand, auf das sie sich ggf. beziehen kann. Also bitte nur Antworten von Leuten, die sich wirklich auskennen. Bitte keine "Halbwahrheiten". Wenn möglich, bitte mit Quellenangaben o. ä.

Evtl. wäre auch die Angabe einer guten und seriösen Anwaltshotline gut. Für Wartezeiten darf nichts berechnet werden.

Danke im voraus.