Kann ein angeblicher Betrugsversuches nachgewiesen werden, wenn die Zettel die dies beweisen sollen 2 Monate nach Abgabe gefunden wurden?

Hallo, Ich habe vor etwa 2 Monaten eine WiPo Klausur geschrieben. Ich habe mich gut auf die Klausur vorbereitet und hatte ein "gutes Gefühl". Als ich die Klausur dann 2 Monate nachdem sie geschrieben wurde zurück bekommen habe, wurde mir gesagt, dass ich wegen eines Betrugsversuches 0 Punkte bekommen habe. Obendrein werde ich eine Missbilligung bekommen. Dies ist damit begründet, dass in meiner Klausur 3 DIN A4 Zettek gefunden wurden. Einer war handschriftlich, aber nicht meine Schrift. Die Schrift könnte ich gemeinsam mit meiner Lehrerin einem meiner Mitschüler zuordnen. Die anderen Zettel waren gedruckte Zettel die wir im Unterricht erhalten haben. Der Punkt ist allerdings, dass ich weder von den Zetteln wusste, noch davon Gebrauch gemacht habe. Ich bin seit 11 Jahren als Schüler noch nie in dieser Hinsicht aufgefallen und habe auch noch nie gespickt oder einen anderen Betrugsversuches begangen. Dies konnte ich meiner Lehrerin relativ glaubhaft vermitteln, allerdings scheint sich nun die Oberstufenleitung querzustellen. Ich hab der Oberstufenleiterin meine Lage erläutert, sie sagte allerdings, dass es in meiner Verantwortung liege, ob solche Zettel in meinem Heft gefunden wurden. Dem würde ich ja zustimmen, wenn die Zettel unmittelbar nach Abgabe, oder während der Klausur gefunden wurden. Dem ist aber wie bereits geschildert nicht so. Also stelle ich mir nachdem die Oberstufenleitung unserer Schule kein Interesse darin hatte mir in irgendeinerweise weiterzuhelfen, oder mich zu unterstützen die Frage, ob das Finden von Zetteln in meinem Heft 2 Monate nachdem die Klausur geschrieben wurde überhaupt als stichhaltiger Beweis für einen Betrugsversuches zu führen ist. Die Klausur lag 2 Monate bei meiner Lehrerin zuhause, die allgemein den Ruf hat eher "luschig" zu sein (es sind schon ganze Klausurhefte bei ihr verschwunden). Es wurde sich jetzt dazu herabgelassen meine Klausur zu prüfen, denn sie hatte diese zuvor nichtmal durchgelesen, und auf eventuelle Inhalte oder Überschneidungen in der Formulierung Acht zu geben. Mir ist hierbei sehr wichtig, dass sie wissen, dass ich bei der Klausur wirklich keinen Betrugsversuches begangen habe und auch nicht begehen wollte. Deshalb nochmal die Frage: Können Zettel die 2 Monate nach Abgabe in meiner Klausur gefunden wurden ausreichen um mir einen Betrugsversuches nachzuweisen? Ich für meinenteil denke, dass Nachdem die Klausur 2 Monate offen in einem Haus herumlag, nicht mehr zweifelsfrei gesagt werden kann, wer dort solche Zettel hineingelegt haben könnte, und das mir somit keine Schuld bewiesen werden kann.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen Mit Freundlichen Grüßen

Schule, Klausur, Schulrecht, Betrugsversuch
Schulverweis,welche Folgen?

Es geht nicht um mich, ich frage hier im Auftrag einer Bekannten und deren Sohn. Beide sind sehr verzweifelt und ich möchte euch bitten um konstruktive Antworten. Ihr Sohn ist 15 ,er ist Realschüler, hat sehr gute Leistungen meistens alle Noten 1,selten 2,er ist ein ruhiger Schüler und arbeitet aktiv im Unterrichtsgeschehen mit und vergisst nie seine Hausaufgaben. In seiner Klasse werden von zwei Mitschülern die Unterschriften der Eltern öfters gefälscht,Klassenarbeiten werden abfotografiert und in die Klassengruppeüber Whatsapp geteilt. Lerher wissen von all dem natürlich nichts. So jetzt kommt das eigentlich Problem, es gibt in seiner Klasse ein Mitschüler, der sehr oft p....Videos in der Klasse zeigt und u.a. auch an ihren Sohn sendet. Seine Mutter hat natürlich mit ihrem Sohn darüber gesprochen,aber es nicht verboten. Jedoch hat dieser Mitschüler ihrem Sohn ein schlimmes Video mal geschickt wo ein Esel vergewatigt wurde und da wurde sie sauer u forderte ihren Sohn auf dies zu löschen,was er dann auch tat. Der Mitschüler zeigt auch oft währrend dem Unterricht solche Videos. Nun hat ihr Sohn von einer Gruppe von Whatsap ein Video geschickt bekommen ( Gruppe ist vom Fitnesstudio in dem er Sport macht). In diesem Video liegt ein nackter Mann, und eine Frau mit Unterwäsche tritt ihm in die Hoden. Sein Penis ist jedoch nicht errigiert und es ist keine Eukulation zu sehen. Dieses Video hat leider ihr Sohn diesem besagten Mitschüler geschickt über Whatsap,jedoch nicht in der Schulzeit. Dieser Mitschüler hat es leider nötig gehabt, dieses Video 6.Klässlern in der Pause zu seigen,welche sofort weggerannt sind und es der Conrektorin melden mussten.Jene ist dann zu seinem Mitschüler,der ihr dann das Video zeigte und auf die Frage , von wem er das Video hat natürlich gleich petzen musste. Dabei hat er selber Hunderte solcher Videos auf seinem Handy. Ihr Sohn gab es gleich zu und auf die Frage ob die Mutter davon Bescheid wüsste,bejahte er. Ein Anruf von ihr erfolte zu der Muttter, welche dann bejahte das sie davon weiß,jedoch s.o. dies allles schilderte. Der Klassenleher war so fies ihren Sohn vor der ganzen Klasse namentlich zu nennen,das er so ein Video teilt. Nun werden es die ganzen Schüler in der Schule erfahren, welches sehr unangenehm werden wird.In dieser Schule ist sehr vieles in der Schieflage,Mobbing, Schucken und Beleidigungen an der Tagesordnung.Der Klassenlehrer hat am Wochenende in dem Telefonat mit der Muttter gesagt, das er schwer entäuscht sei von ihrem Sohn und das es eine Klassenkonerenz gibt und ihr Sohn bestraft wird.Der Mitschüler wird jedoch erheblicher bestraft. Wie ist jetzt die Grundlage,darf die Schule ihren Sohn evtl. auch strafanzeigen? Darf die Schule einen Schulverweis geben? Ich finde es bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Das Video wurde NICHT in der Schulzeit versendet und es ist kein Sex darauf zu sehen s.o. Es wird auch nicht beleidigt oder gestöhnt in dem Video und der Penis ist schlaff.Die Frau ist angezogen.

Schulrecht, Schulverweis
Darf ein Lehrer ein langzeitattest fordern?

Hallo,

Bei mir wurden ein paar chronische Erkrankungen diagnostiziert u.a. Hashimoto-thyreoiditis und ich fehle deshalb häufiger in der Schule. Ich habe schon eine attestpflicht verhängt bekommen, was ja auch vollkommen legitim ist und nicht schlimm. Mein Stellvertreter Klassenlehrer besteht nun jedoch auf die Vorlage eines langzeitattestes, was mein Hausarzt aber erst nach der Untersuchung des Facharztes ausstellen kann, da ich diesen kürzlich gewechselt habe.

Ich habe in diesem Jahr 36 fehltage, aber nur gute Noten. Mein schlechtestes Fach ist deutsch mit einer 3 der gesamtschnitt ist 1,67. meine Klassenlehrer machen jetzt beide ein wenig Druck und reden davon dass ja mein Abschluss gefährdet wäre etc. ich sitze daheim ja aber nicht nur auf der faulen Haut sondern lerne den Stoff nach. Persönliche Gespräche bringen irgendwie nix.

Meine Klassenlehrerin, hat sich jetzt beschwert, dass nur ein Attest und die morgendliche Krankmeldung nicht ausreichen würden und sie noch ein persönliches schreiben von mir benötigt. Aus Bayern bin ich irgendwie anderes gewohnt. Habe dies jetzt zur Kenntnis genommen und ändere das dann in Zukunft. Dürfen die Lehrer das denn überhaupt und mich dann als unentschuldigt eintragen und das am besten noch der Bafög stelle melden, obwohl ich ja ein Attest habe? Geht hier übrigens um die Berufsoberschule 1 in Rheinland-Pfalz.

Danke euch schon mal.

Liebe Grüße

Schule, Hashimoto, Rheinland-Pfalz, Schulrecht, Attest, fehlzeiten
Wie kann es eigentlich trotz Schulpflicht und verschiedener Förderschwerpunkte sein,dass ein Kind an keiner Schule angenommen wird, weil es ADHS hat?

Hallo, ich habe mal eine Dokumentation über Kinder mit AD(H)S gesehen. Dabei wurde auch der Fall eines Kindes geschildert, welches seit fast 2 Jahren keine Schule mehr besuchen kann, weil keine Schule ihn aufnimmt. Der Junge macht verschiedene Therapien und wird medikamentös behandelt.

Zum einen besteht in Deutschland doch allgemeine Schulpflicht und auf der anderen Seite sollte es doch auch für solche Fälle Hilfsmittel geben. Wie zum Beispiel Schulbegleiter, Integrationshelfer oder auch Förderschulen mit dem sonderpädagogischem Schwerpunkt "Soziale und Emotionale" Entwicklung. Selbst wenn um die Ecke keine Förderschule ist gibt es doch die Möglichkeit mit einem Fahrdienst in diese Schule zu gelangen.

Sind die Eltern schlicht weg zu dösig, um so etwas für ihren Sohn zu organisieren. Ich meine so etwas ist natürlich ein bürokratischer Marathon und ich denke es dauert lang bis man alle Möglichkeiten kennt.

Wobei ich mich auch frage, wieso gibt es da keine Ansprechpartner für die Eltern, die ihnen helfen können eine geeignete Schule zu finden.

Oder hat das alles noch einen anderen Grund?

Und wie sieht das eigentlich rechtlich aus?

Ich meine ein Kind hat ja nicht nur die Schulpflicht, sondern vor allem auch das Recht auf Bildung.

Kindererziehung, Lernen, Kinder, Mutter, Schule, Erziehung, Bildung, Recht, Vater, Eltern, ADHS, bfd, Förderschule, Jugendamt, Jura, Schulabschluss, Schulpflicht, Schulrecht, Sonderschule, Schulamt
Meine Bekannte hat kein Schülerpraktikum gefunden und ist krank geworden. Kann die Schule ihr nun die Polizei vorbei schicken?

Halli Hallo und Guten Morgen ihr Lieben,

eine Bekannte von ihr hat kein Praktikum gefunden, trotz wochenlangem Suchen. Das Ganze lief mit einer Berufseinatiegsbegleiterin, dennoch haben sie nichts gefunden. Der Grund für die Ablehnungen sind, dass sie zu jung ist. Ihre Mitschüler sind alle 1-2 Jahre älter &' auch in der 9-ten Klasse. Mit dem Stoff ist sie deutlich unterfordert &' besucht deshalb bald eine andere Schule. Die Berufseinstiegsbegleiterin der Schule hat gesagt, wenn sie sowieso kein Praktikum findet und sie bald die Schule wechselt, ist es unnötig und nicht sinnvoll die Schülerin in ein Praktika zu schicken, wofür sie sich nicht interessiert.

Die erste Woche des Praktikums ist vorbei und die zweite Woche hat gestern angefangen. Sie ist schon seit fast 2 Wochen krank, weil das bei ihr immer sehr lang dauert. (Medikamente usw. hat sie auch!)

Nun hat die Schule bei ihr angerufen, obwohl ihre Mutter (so sagte es die Mutter) gestern bei der Schule angerufen hat und sie krank gemeldet hat. Sie hat jetzt Angst, dass die Schule ihr die Polizei vorbei schicken wird. Wie sieht das Ganze mit dem Menschenrecht/ Gesetz aus?

Was auch noch wichtig ist, ist das ihre Schule nicht besonders gut ist. Von der 9-ten wird man in die 7/8 geschickt und sitzt dort dann nur rum oder macht nichts, obwohl man sagt das man den normalen Schulstoff machen will. Es wird einem oft nichts gegeben &' die Schüler langweilen sich zu Tode, sowie gehen quasi für nichts in die Schule. Zudem ist ein Mädchen dort zum 3ten mal Schülerinsprecherin (suchen dort die Lehrer &' Schulleiter aus), obwohl sie andere beleidigt, nieder macht, schlägt, klaut (sieht man deutlich, auch mehrere Schüler sagen dies), sich auftakelt wie eine Tu- -i &' immer Miniröcke anzieht.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten an die Tante V. (mich) :-)

Gesundheit, krank, Schule, Gesetz, Menschenrechte, Praktikum, Schulrecht, Schulleitung
Ist es Pflicht, die Handyordnung in der Schule zu unterschreiben?

Hallo, meine Tochter hat heute, am ersten Schultag nach den Sommerferien, eine "Ergänzung zur Hausordnung" in Form einer Handyordnung erhalten. Dort ist folgendes vermerkt:

"1.Handys sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler in der Schule ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus. Das Handy ist in der Schultasche aufzubewahren und darf nicht offen auf der Bank liegen.

2.Ausnahmen gelten, wenn das Handy im Schulunterricht eingesetzt werden soll. In Notfällen besteht im Sekretariat die Möglichkeit, die Eltern telefonisch zu kontaktieren.

3.Verstößt eine Schülerinnen/ein Schüler dagegen, wird das Handy durch die Lehrkraft eingezogen und nach Kenntnisnahme durch einen Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt oder kann durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Lehrkraft haftet für abgegebene Handys nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf das Handy zu laden, solche weiter zu versenden oder sonst wie zu verbreiten.

5.Besteht ein konkreter Verdacht, dass ich jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte auf dem Handy einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die Lehrkraft berechtigt, das Handy einzuziehen. Es darf an die Schulleitung weitergegeben werden.

6.Bei Verstößen gegen die Handyordnung kann die Lehrkraft oder die Schulleitung einen Tadel aussprechen. Außerdem werden die Eltern informiert. In besonders schweren Fällen kann auch ein Schulverweis ausgesprochen werden. Besteht ein besonders schwerer Fall, leitet die Schulleitung alle erforderlichen Schritte ein. Insbesondere informiert Sie die Eltern, die Polizei und sonstigen Behörden wie z.B. Jugendamt. Sie empfiehlt der Polizei die Durchsuchung des Handys nach jugendgefährdenden Inhalten.

Ich/wir habe/n vom Inhalt der Handy Ordnung Kenntnis genommen."

Dieser Wisch soll von meiner Tochter und mir unterschrieben werden. Jedoch sind wir beide von diesem, teils lachhaftem Text, nicht begeistert. Ist es verpflichtend, das zu unterschreiben? Kann meine Tochter der Schule verwiesen werden, wenn wir das nicht machen? Bin da ein bisschen ratlos und hoffe auf eure Antworten.

PS: Bundesland ist Rheinland-Pfalz.

Schule, Gesetz, Gesetzeslage, Schulrecht

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