§58,5 SchulG Berlin besagt: "Die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler durch ihre Lehrkräfte stützt sich auf die regelmäßige Beobachtung und Feststellung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung; sie bezieht alle mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen ein, die die Schülerin oder der Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht hat. Für die Leistungsbeurteilung maßgebend ist der nach Kriterien des Bildungsgangs festgestellte Entwicklungsstand der Kenntnisse, Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerin oder des Schülers. Die individuelle Lernentwicklung ist zu berücksichtigen."

Szenario 1: Schüler A ist ein kluger Kerl, schwänzt aber ganz gerne mal. Seine Leistungen sind also 66666166. Halbjahresnote: 5-

Szenario 2: Schüler B ist häufig krankgeschrieben, eigentlich weniger gut, hat aber einen Glückstreffer. Seine Leistungen sind XXXXX1XX. Halbjahresnote: 1

Beide Benotungen erscheinen mir nicht fair und sind kein Ergebnis regelmäßiger Beobachtungen/Leistungsmessungen.