Was gilt als Täuschung/Täuschungsversuch?

Hier die Einzelheiten: Bin im Moment in der 13. Klasse eines internationalen Wirtschaftsgymnasiums in Baden-Württemberg. Habe ein paar Infos in mein Wörterbuch geschrieben, welches vor dem Anfang der Klausur direkt von allen eingesammelt wurde. Der Lehrer blätterte es durch und entdeckte unter anderem auch meinen Spickzettel. Während der Arbeit habe ich also nicht gespickt, da mir ja das Buch abgenommen wurde, somit habe ich keine Täuschung begangen und keinen Vorteil gehabt. Die Arbeit musste ich nicht abgeben (durfte weiterschreiben, ohne das der Lehrer was sagte). Am Ende wurden die Bücher mit Spickzetteln drin mitgenommen. Nehme mal an, dass sie jetzt den Fachlehrer/Klassenlehrer kontaktieren. Ich wurde auch nicht direkt beim Täuschen erwischt, der Lehrer entdeckte nur meinen vorgefertigten Zettel, den ich nicht benutzen konnte/nicht benutzt habe. Gilt dies nur unter 'Täuschungsvorbereitung' , da ich den Zettel ja bereits vor der Klausur abgenommen bekommen habe und somit überhaupt nicht benutzen konnte/keinen Vorteil gehabt habe? Oder ist das direkt Täuschung oder Täuschungsversuch, obwohl ich weder beim direkten Spicken erwischt wurde, noch die Möglichkeit hatte, den Zettel zu benutzten. Unter anderem leide ich unter Prüfungsangst. Ich schreibe mir meine Zettel nur, damit ich weiß, das ich immer mal nachgucken KÖNNTE (kann man das erwähnen?). Darf der Lehrer die Arbeit mit 0 Punkten bewerten? Oder Punkte abziehen? Hab mich mal ein bisschen erkundigt aber nichts genaueres gefunden.

Kennt sich da jemand aus? Wie sieht die Rechtslage aus? (Paragraphen wären gut!)

Danke.

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Darf die Lehrerin das (Attestpflicht, Schule)?

Hallo Leute, heute in der Schule hat meine Klassenlehrerin vor der ganzen Klasse gefragt, ob ich Attestpflicht hätte. Als ich verneinte, meinte sie, sie würde mir jetzt Attestpflicht geben. Bei uns in der Schule darf man 5 Tage im Schuljahr ohne Attest fehlen, ich hatte 3 Tage gefehlt ohne Attest und ansonsten immer mit Attest. Als ich dieses Argument lieferte meinte sie, sie kann das trotzdem entscheiden. Von einigen Schülern, die Attestpflicht haben, weiß ich aber, dass sie vorher ein pädagogisches Gespräch mit ihren Klassenlehrern führen mussten und sich darin rechtfertigen durften, bevor die Attestpflicht endgültig bestimmt wurde. Mir wurde dieses Recht ja verwehrt und einfach über meinen Kopf entschieden, ohne dass ich mich in Rechenschaft ziehen durfte. Zudem hat sie es noch vor der ganzen Klasse gesagt und mich damit ja schon "bloßgestellt", weil ich ja nicht will, dass jeder das mitbekommt. Ich fühle mich echt unfair behandelt. Zudem habe ich eine Krankheit und sogar Attestierungen von weiter weg - wer würde eine Stunde entfernt irgendwo hinfahren um zu schwänzen? Ich finde das einfach ungerecht.

Meine Frage ist jetzt: darf sie das überhaupt? Muss sie das nicht mit unserer 2. Klassenlehrerin erst absprechen (haben zwei Klassenlehrer)? Und muss sie mich nicht erst vorwarnen, dass ich zu viel fehle, bevor sie das beschließt und ist ein pädagogisches Gespräch nicht Pflicht?

Würde gerne eine zweite Meinung dazu holen. Soll ich daher mit meiner 2. Klassenlehrerin reden oder mit der Vertrauenslehrerin oder der (stellvertretenden) Schulleitung?

Hoffe auf schnelle Antwort, Mit freundlichen Grüßen, xx

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