Ich habe micht über den o.g. Ausbildungsberuf und die Berufsschule informiert. Dabei ist mir aufgefallen, das im Ramen der Berufsschule eine Studienfahrt durchgeführt werden soll. Es handelt sich um Block untericht, deshalb würde diese Fahrt entweder übers Wochenende gehen, oder in die Praxiszeit im Betrieb fallen. Aus privaten Gründen, kann ich Klassenfahrten generell nicht leiden. Ich habe aber im Gesetz gelesen, dass Ausflüge mit übernachtung nicht verpflichtent sind. Müsste ich also zu dieser Fahrt mit, oder ist es auch erlaubt, dass ich in den Betrieb gehe?