Darf der Lehrer mein Handy kontrollieren!?

Hallo Comunity, heute in der Pause haben ein Freund und ich zum Spaß ein paar Bilder von einem anderen Freund gemacht. Auf sein verlangen haben wir diese wieder gelöscht. Nun ist er zum Lehrer gegangen und hat sich beschwert. Unsere Smartphones wurde daraufhin verständlicherweise eingesammelt und sind jetzt über das Wochenende in der Schule. Unser Schulleiter hat uns gesagt er will unsere Handys in Anwesenheit unserer Eltern und uns nach diesen Bildern durchsuchen. Da sie allerdings schon gelöscht wurden, will der Direktor die Handys nach weiteren Bildern durchsuchen, die schon etwas älter sein könnten. Das Problem ist aber, dass ich Bilder darauf habe, die nur für mich im privaten gebrauch bestimmt sind und ich möchte nicht, dass jemand außer mir diese Bilder sehen kann. Es steht noch eine Ordungsmaßnahme aus, die wahrscheinlich ein Ausschluss vom Unterricht über einen bestimmten Zeitraum sein wird. Wie oben schon gesagt sind auf meinem Handy Bilder die nicht für andere bestimmt sind. Löschen darf ich sie wahrscheinlich nicht, da man denken könnte ich will diese Bilder löschen. Ich kann ja in diesem Falle sagen, dass ich das nicht will. Was kann ich denn machen wenn er das nicht akzeptieren sollte!? Wenn ich mich vor die Wahl stellt: Bilder oder dauerhaften Schulverweis, könnte ich ihn da wegen Nötigung anzeigen bzw. es der Schulbehörde melden!?

Hoffe auf schnelle Antwort, da dieses Gespräch direkt am Montag stattfinden soll, also es liegen nur 2 Tage dazwischen.

Schule, Lehrer, Schulrecht
Klassenelternsprecher als Stiefvater ja oder nein?

Worum geht es :

Ich, der Stiefvater (48), bin mit meiner Frau (48) verheiratet. Meine Frau brachte einen Sohn, Nils (14) mit in die Ehe, wofür sie gegenüber dem leiblichen Vater die alleinige elterliche Sorge per Gericht zugesprochen bekam. Soweit , so gut. Meine Frau hatte mir am Anfang unserer Ehe nach § 1687b BGB, die sogenannte "kleine elterliche Sorge" bescheinigt, wonach ich ja in Dingen des alltäglichen Lebens Entscheidungsbefugnisse habe.

Nun stand am 19.9.14 der erste Elternabend der Klasse 7b nach den Sommerferien in Rheinland Pfalz an. Auf diesem Elternabend, an dem ich allein teilnahm, weil meine Frau aus gesundheitlichen Gründen verhindert war, wurde ich von den anwesenden Eltern zum Klassenelternsprecher gewählt. Alles war gut.

Nach einiger Zeit bekam ich einen Anruf der Klassenlehrerin, indem sie mir mitteilte, dass die Wahl zum Klassenelternsprecher wiederholt werden müsse, weil ich als Stiefvater, da meine Frau die alleinige elterliche Sorge für Nils inne habe, nicht zum Klassenelternsprecher hätte gewählt werden dürfen. Hierzu hätte die Schule bereits Informationen bei ADD eingeholt und dieser hätte die Haltung der Schule bestätigt.

Ich besorgte mir das SchulG und fand den § 37, der von der Mitwirkung der Eltern handelt. Unter Absatz 3 steht eindeutig, dass die Personen, die mit der Erziehung und Pflege beauftragt sind (neue Lebenspartner) auch schulisch handeln können, solange der allein Sorgeberechtigte nicht widerspricht.

Ich argumentierte gegenüber der Schule und der entsprechenden Landesbehörde Rheinland Pfalz mit den Paragraphen 1687b BGB , sowie dem § 37 SchulG, aber in einem Telefonat teilte mir eine Mitarbeiterin der Landesbehörde mit, um den Absatz 3 des § 37 SchulG in Anspruch zu nehmen, müsste meine Ehefrau (die leibliche und allein Sorgeberechtigte Mutter) gänzlich auf Ihr Sorgerecht verzichten und auf mich übertragen. Mit Verlaub, was ein Blödsinn. Davon steht in den genannten Paragraphen nichts, aber auch gar nichts.

Wie bereits oben erwähnt, habe ich die Bundesbehörde angeschrieben, aber von dort noch keine Antwort erhalten.

Sorgerecht, Schulrecht

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