Hallo, Ich habe vor etwa 2 Monaten eine WiPo Klausur geschrieben. Ich habe mich gut auf die Klausur vorbereitet und hatte ein "gutes Gefühl". Als ich die Klausur dann 2 Monate nachdem sie geschrieben wurde zurück bekommen habe, wurde mir gesagt, dass ich wegen eines Betrugsversuches 0 Punkte bekommen habe. Obendrein werde ich eine Missbilligung bekommen. Dies ist damit begründet, dass in meiner Klausur 3 DIN A4 Zettek gefunden wurden. Einer war handschriftlich, aber nicht meine Schrift. Die Schrift könnte ich gemeinsam mit meiner Lehrerin einem meiner Mitschüler zuordnen. Die anderen Zettel waren gedruckte Zettel die wir im Unterricht erhalten haben. Der Punkt ist allerdings, dass ich weder von den Zetteln wusste, noch davon Gebrauch gemacht habe. Ich bin seit 11 Jahren als Schüler noch nie in dieser Hinsicht aufgefallen und habe auch noch nie gespickt oder einen anderen Betrugsversuches begangen. Dies konnte ich meiner Lehrerin relativ glaubhaft vermitteln, allerdings scheint sich nun die Oberstufenleitung querzustellen. Ich hab der Oberstufenleiterin meine Lage erläutert, sie sagte allerdings, dass es in meiner Verantwortung liege, ob solche Zettel in meinem Heft gefunden wurden. Dem würde ich ja zustimmen, wenn die Zettel unmittelbar nach Abgabe, oder während der Klausur gefunden wurden. Dem ist aber wie bereits geschildert nicht so. Also stelle ich mir nachdem die Oberstufenleitung unserer Schule kein Interesse darin hatte mir in irgendeinerweise weiterzuhelfen, oder mich zu unterstützen die Frage, ob das Finden von Zetteln in meinem Heft 2 Monate nachdem die Klausur geschrieben wurde überhaupt als stichhaltiger Beweis für einen Betrugsversuches zu führen ist. Die Klausur lag 2 Monate bei meiner Lehrerin zuhause, die allgemein den Ruf hat eher "luschig" zu sein (es sind schon ganze Klausurhefte bei ihr verschwunden). Es wurde sich jetzt dazu herabgelassen meine Klausur zu prüfen, denn sie hatte diese zuvor nichtmal durchgelesen, und auf eventuelle Inhalte oder Überschneidungen in der Formulierung Acht zu geben. Mir ist hierbei sehr wichtig, dass sie wissen, dass ich bei der Klausur wirklich keinen Betrugsversuches begangen habe und auch nicht begehen wollte. Deshalb nochmal die Frage: Können Zettel die 2 Monate nach Abgabe in meiner Klausur gefunden wurden ausreichen um mir einen Betrugsversuches nachzuweisen? Ich für meinenteil denke, dass Nachdem die Klausur 2 Monate offen in einem Haus herumlag, nicht mehr zweifelsfrei gesagt werden kann, wer dort solche Zettel hineingelegt haben könnte, und das mir somit keine Schuld bewiesen werden kann.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen Mit Freundlichen Grüßen