habe keine vermieterbescheinigung, muss mich aber wegen schulplatz der tochter ummelden?

meine frage ist wahrscheinlich thematisch voll am thema vorbei, aber ich bin verzweifelt und weiss mir einfach keinen anderen rat.

ich habe mit meinen kindern, fast 10 und fast 2 immer im haus meiner eltern gelebt. ich war recht unselbstständlich weil man immer alles für mich erledigt hat. ich hatte da also ein sehr bequemes leben.

allerdings hiess dies auch das ich nicht gross raus durfte. wenn ja , dann sag auf welchem spielplatz ihr seit etc. woanders hinfahren ? unmöglich. von meinem hart4 und kindergeld sollte ich bis auf 350 euro de ich behalten durfte alles abgeben.

von dem geld musste ich dann halt leben. auch meine grosse bekam alles immer mehr mit. brachte ich sie zur schule und kam nicht genau zwanzig minuten später zu hause an, klingelte das telefon.

wo bist du so lange etc? gleichzeitig aber war ih immer die dumme. es wurde sich angeregt unterhalten, ich betrat den raum - stille. mein toller bruder mach ja seinen master. der hat ja was aus sich gemacht, der erwirklicht sich ja, der ist fleissig, der hat was geleistet.

dann der blick auf mich....naja aber es kann nicht jeder etwas aus sich machen. hätte ich mir mit den kindern nicht so ein ei geschossen, dann wäre aus mir vielleicht auch etwas geworden.

dann lernte ich meinen freund kennen. leider wohnen wir 300 km weit auseinander. ich sagte ihm das ich langsam nicht mehr kann. zu dem zeitpunkt waren wir freunde. vatertag dann, als meine eltern campen waren, packte ich ein paar klamotten und fuhr mit dem ice zu ihm. er ist so toll zu den kindern.

hier lacht auch die grosse endlich mal. es ist wie ein freieres leben. einfach toll so ganz anders. meine eltern meldetet sich ich solle zurück komme , ansonsten würden sie die papiere..die ich leider auf dem tisch vergass..vernichten.

ich fuhr nicht

rief statdessen die schule meiner tochter an und erkläte die situation.der rektor sagte ist ok, bis dienstag könne er die füsse stillhalten, dann müsste e es allerdings melden, da er dazu verpflichtet ist.

johanna müsse entweder zurück, da schulpflicht der ich müsse hier her verziehen. zurück geht einfach nicht. es geht da nicht nur mir sondern auch den kindern schlecht.

also die idee hier ne gemeinsame wohnung suchen, ummelden, johanna hier beschulen lassen

klingt leider zu einfach

für diese wohnung bekomme ich vom vermieter keine einzugsvestätigung, da dieser keine kinder her möchte

die wohnungsbesichigung gesern war eine katastrophe. nun lass ich im internet, dass man seit november zum ummelden eine einzugsbestätiging des vermieters brauchen würde.

eine schule haben wir auch schon gefunden. diese braucht zur schulanmeldung ..die ummeldungsbescheinigung, die grburtsurkunde,eine negativbescheinigung vom jugendamt. letzte zeugnisse

und genau da beisst sich die katze im schwanz. wenn ich diesen vermieterzettel nicht habe, keine ummeldung. ohne ummeldung keine schule.

ich weiss nicht weiter. zurück gehen ist keine option.

muss die schule sie nicht beschulen für eine kurze zeit b

Mietrecht, Einwohnermeldeamt, Schulrecht
Was gilt als Täuschung/Täuschungsversuch?

Hier die Einzelheiten: Bin im Moment in der 13. Klasse eines internationalen Wirtschaftsgymnasiums in Baden-Württemberg. Habe ein paar Infos in mein Wörterbuch geschrieben, welches vor dem Anfang der Klausur direkt von allen eingesammelt wurde. Der Lehrer blätterte es durch und entdeckte unter anderem auch meinen Spickzettel. Während der Arbeit habe ich also nicht gespickt, da mir ja das Buch abgenommen wurde, somit habe ich keine Täuschung begangen und keinen Vorteil gehabt. Die Arbeit musste ich nicht abgeben (durfte weiterschreiben, ohne das der Lehrer was sagte). Am Ende wurden die Bücher mit Spickzetteln drin mitgenommen. Nehme mal an, dass sie jetzt den Fachlehrer/Klassenlehrer kontaktieren. Ich wurde auch nicht direkt beim Täuschen erwischt, der Lehrer entdeckte nur meinen vorgefertigten Zettel, den ich nicht benutzen konnte/nicht benutzt habe. Gilt dies nur unter 'Täuschungsvorbereitung' , da ich den Zettel ja bereits vor der Klausur abgenommen bekommen habe und somit überhaupt nicht benutzen konnte/keinen Vorteil gehabt habe? Oder ist das direkt Täuschung oder Täuschungsversuch, obwohl ich weder beim direkten Spicken erwischt wurde, noch die Möglichkeit hatte, den Zettel zu benutzten. Unter anderem leide ich unter Prüfungsangst. Ich schreibe mir meine Zettel nur, damit ich weiß, das ich immer mal nachgucken KÖNNTE (kann man das erwähnen?). Darf der Lehrer die Arbeit mit 0 Punkten bewerten? Oder Punkte abziehen? Hab mich mal ein bisschen erkundigt aber nichts genaueres gefunden.

Kennt sich da jemand aus? Wie sieht die Rechtslage aus? (Paragraphen wären gut!)

Danke.

Schule, Law, Jura, schulgesetz, Schulrecht, Spickzettel, Täuschung, Paragraph, Täuschungsversuch

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