Berechnung Übergangsgeld bei privater Krankenversicherung (PKV)?

Guten Tag,

ich bin seit mehreren Jahren in der PKV und war nun bei einem stationären Reha-Aufenthalt über die DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund). In der Reha-Zeit bekommt man dort ja "Übergangsgeld".

Normalerweise wird bei gesetzlich krankenversicherten Betroffenen der Arbeitnehmerbeitrag in der Berechnung des für das Übergangsgeld relevanten Nettoentgeltes abgezogen, was letztlich ja dann auch dem realistischen Netto entspricht, da dort der Arbeitnehmeranteil zur GKV ja auch fehlt. Die DRV übernimmt für den Zeitraum des Übergangsgeldes dann aber auch die Beiträge zur GKV!

Bei privat krankenversicherten Betroffenen übernimmt die DRV keine Krankenversicherungsbeiträge. Diese muss der Betroffene aus seinem Nettoentgelt, welches ja im Normalfalle auch keine Abzüge durch Krankenversicherung beinhaltet, begleichen.

Nun ist bei mir der Fall, dass die DRV bei der Berechnung des Übergangsgeldes die Krankenversicherungsbeiträge vom Netto, welches die Grundlage zur Berechnung bildet, abziehen will, so dass ich in diesem Moment ja schon mal Krankenversicherungskosten habe, dann aber meine Beiträge für die PKV nicht übernimmt, so dass ich nochmal bezahlen muss, also doppelt belastet bin.

Ist dies so rechtens? Bin ich damit nicht benachteiligt gegenüber GKV-Versicherten?

Der Gesetzestext (§23c SGB IV) lautet wie folgt:

... Zur Berechnung des Nettoarbeitsentgelts bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist der um den Beitragszuschuss für Beschäftigte verminderte Beitrag des Versicherten zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen; dies gilt entsprechend für Personen und für ihre nicht selbstversicherten Angehörigen, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind einschließlich der Versicherung für das Krankentagegeld. ..."

Ich würde das so lesen, dass mein Beitrag (= halber PKV-Beitrag) um den AG-Beitrag (= auch halber PKV-Beitrag) vermindert wird, also rechnerisch 0€ ergibt (Ergibt dann nicht 0€, wenn jemand sehr hoch abgesichert ist und die Maximalbegrenzung des AG-Zuschusses greift), so dass das Ganze dann wieder fair und passend erscheinen würde.

So wie es aussieht, sieht das die DRV aber anders.

Kann jemand hier Klarheit rein bringen?

Danke schon mal vorab!

Recht, private Krankenversicherung, Rehabilitation, Rentenversicherung, Übergangsgeld, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Muss man sich im betreuten wohnen an medikamenten pläne halten bei bestimmten umständen wie einer verordnung?

Ich bin in einem wohmheim und die Medikamente müssen in einem schrank aufbewahrt werden und zu bestimmetn uhrzeiten genommen werden laut hasuordnung. Mann kann sich seine Medikamente mitgeben lassen wenn man vorher bescheidsagt. Nun habe ich eine medikament das laut verordnung des artztes keine bestimmte einahme zeit braucht sondern einfach nur zwei mal täglich zu einer mahlzeit genommen werden muss. Ich hab den abend verpasst und musste sie nachts nehmen aber jz darf ich meine nachtmediaktion erst später nehmen und ich fühle bereits die entzugswirkungen dies ist auch nicht aus medizinischem grund sondern damit man mich noch für den abend eintragen kann. Ich kann auch nicht immer eine mahlzeit zu den zeiten vorbereiten. Nehme ich es ohne mahlzeit ein bekomme ich nebenwirkungen wie durchfall und darm schmerzen. Wie bespreche ich dies am besten mit dem betreuer wie das geregelt wird soweit schies es nich keine sonderregelung gegeben zu haben. Ausserdem frage ich imich ob es rechtlich ok ist eine medikation zu verweigern oder zu regeln trotz der umstände der verordnung vom arzt. Ich will auch meine ernährung regeln und nur essen wenn ich hunger hab das ist dann entweder mittags oder abends. Ich versuche mit einer esstörung umzugehen ich bin adipös. Ich darf die medikamente morgens mitnehmen um sie bei der arbeit zu nehmen und hier nach dem mittag zu der mahlteit oder zum mittagessen und zum abend.

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