Reha Entlassungsbericht verzweifelt?
Hallo ich hatte einen stationären reha für 3 wochen.
nach meiner reha habe ich beim entlassung einen kurzentlassungsbericht bekommen wo drin arbeitsunfähig angekreuzt wurde.
nach etwa 2 wochen habe ich einen ärtzlichen Entlassungsbericht bekommen
G0810 und G0811
bei G0810 ist auch arbeitsunfähigkeit angekreuzt aber G0811 ist eine Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und epiksi und da ist angegeben
leichte bis schwere arbeiten ,mehr als 6 wochen und weniger als 15KG
was kann ich dadurch denn verstehen ich meine die haben ja als arbeitsunfähig angekreuzt und auf der anderen seite wiedersprecht sich das.Bin momenten seit etwa 1,5jahren krankgeschrieben.und erhalte geld von ALGII
3 Antworten
Hallo Frage72015,
Sie schreiben:
Reha Entlassungsbericht verzweifelt?
leichte bis schwere arbeiten ,mehr als 6 wochen und weniger als 15KG
Antwort:
Anspruch auf ALG II besteht in der Regel nur dann, wenn Betroffene pro Arbeitstag über 3 Stunden belastbar und am allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind!
Aus Ihrer Fragestellung ist nicht eindeutig ersichtlich, was Sie mit dem REHA-Entlassungsbericht im Endeffekt vorhaben!
Sollten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente anstreben, so ist natürlich zunächst der Inhalt des REHA-Entlassungsberichtes sehr wichtig!
Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, so haben Sie in der Deutschen Rentenversicherung keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und können somit seitens der DRV jederzeit auf x-beliebige leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden!
Ausnahme:
Sie können ggf. an Hand von aktuellen, aussagefähigen, detaillierten Arzt-/Entlassungsberichten nachweisen, warum, wieso, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!
Dieser Nachweis muß von Ihnen zusammen mit Ihren behandelnden Ärzten dokumentiert werden!
Erst wenn dieser Nachweis bei Ihnen vorliegt macht es Sinn, einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt einzureichen!
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Als juristischer Laie tun Sie gut daran, sich einen kompetenten Rechtsbeistand wie den VDK an die Seite zu holen, denn diese Materie ist sehr komplex!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
G0810 ist der Vordruck der Deutschen Rentenversicherung.
Nicht nur die Kreuzchen sind interessant, sondern auch der Text dazu.
Ich fürchte, das Job-Center ist nicht zuständig für Dich.
Gute Besserung.
Weil das Job-Center nur für die zuständig ist, die arbeitsfähig sind.
Und wenn die Reha-Mediziner das so sehen, passt es meist ja auch.
Arbeitsunfähig heißt ja nicht erwerbsunfähig. (oder gemindert) Da steht dass du IM MOMENT arbeitsunfähig bist.
Dann wirst du eben weiter AlG 2 bekommen.
Ja aber ich arbeite ja seit 2 jahren nicht mehr worauf soll es sich beziehen .Und was werden die sachbearbeiteren in Jobcenter vornehmen neue arbeite geben oder wie?
wieso nicht? die haben da geschrieben das ich mehr als 6 stunden arbeiten kann etc. obwohl das in meinem fall nicht stimmt.