Rehabilitation abbrechen?

1 Antwort

Man kann mit seinem persönlichen Ansprechpartner der Agentur oder Jobcenter sprechen. Vorher genau vorbereiten, was man sagen will, begründen will und vor allem jemand als Beistand dabei haben - ist absolut gesetzlich gestattet bei allen behördlichen Gängen.

Von selbst ohne Absprache mit dem Kostenträger abbrechen kann vielleicht nach hinten gehen.