Reha Bescheid falsch, was tun?

Guten Tag Zusammen,

heute wende ich mich an die Community mit einer etwas komplexeren Fragestellung.

Zur Situation:
Ich bin seit einigen Monaten krank geschrieben aufgrund einer schweren rezidivierenden depressiven Störung, kurz Depression. In Behandlung bin ich bereits schon seit ca. 2 Jahren, ohne den erwünschten Erfolg. Eine teilstationäre Behandlung in einer Klinik habe ich ebenso bereits hinter mir, wie eine Psychotherapie mit Begleitung durch einen Psychiater. Bis heute werde ich behandelt, es geht jedoch nicht weiter. Da ich seit mehreren Monaten deswegen nicht mehr arbeitsfähig bin, hat die Krankenkasse massiven Druck auf mich aufgebaut und den MDK mit einem Gutachten beauftragt. Vor ca. 2 Monaten war ich einige Tage in einer Spezialklinik für FAS, die diese Diagnose auch gestellt hat. Leider hat der Bericht mehrere Monate auf sich warten lassen.

Da der MDK mit einem Gutachten durch die Krankenkasse beauftragt wurde, hat dieser mir natürlich einen Fragebogen zugeschickt, den ich ausfüllen musste. Bereits in diesem Fragebogen habe ich auch diese neue Diagnose hingewiesen und darum gebeten, sich diese einzuholen. Die Anschrift wurde mitgeteilt. Die Diagnose bedeutet leider, dass eine vorgeburtliche Schädigung vorliegt, die leider weder heilbar, noch behandelbar ist.

Einige Wochen später erreichte mich ein Brief der Krankenkasse mit dem Ergebnis des Gutachtens: Die Arbeitsfähigkeit ist akut gefährdet. Eine Reha kann Besserung bringen. Auf Grundlage dieses Gutachtens wurde ich quasi dazu genötigt, einen Rehaantrag auszufüllen, da mir sonst alle Leistungen gestrichen werden. Natürlich habe ich der Krankenkasse mehrfach von der Diagnose erzählt und darauf hingewiesen, dass eine Reha keine Aussicht auf Erfolg hat. Leider war der Bericht bis dato noch immer nicht eingetroffen, sodass ich ihn nicht weitergeben konnte. Die Krankenkasse geht dieser Bericht aber auch nichts an, das muss der MDK machen. Mir wurde gesagt, ich soll den Antrag ausfüllen, sonst wird mir alles gestrichen. Verwundert erhielt ich kürzlich Post der Rentenkasse mit dem Bescheid zur Bewilligung einer Reha. Ich war etwas erstaunt und rief bei der Rentenkasse an. Diese bestätigte mir, dass die erwähnte und entscheidende Diagnose keine Grundlage dieses Bescheids war und von der Krankenkasse nicht weitergeben wurde. Der Bericht sagt klar, dass eine Arbeitsfähigkeit auf unbestimmte Zeit nicht gegeben ist und eine Reha keine Aussicht auf Erfolg hat, nur wurde dieser von keiner Stelle eingeholt, das hat die Klinik bestätigt. Natürlich stellt sie die Kasse jetzt quer und meint, ich soll mich mit der Rehaeinrichtung auseinandersetzen.
Was kann ich jetzt tun? Eine Reha, die keine Aussicht auf Erfolg hat, will ich natürlich nicht antreten, was bringt mir das? Im Moment schiebt es eine Stelle auf die andere und ich bin quasi der Spielball.

Was sind meine Optionen?
Über jede hilfreiche Antwort freue ich mich sehr.

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Besteht Anspruch auf einen 3 wöchigen Sommerurlaub im Anschluss an Mutter-Kind-Kur?

Nach Brustkrebs-OP und Bestrahlung ging ich ohne Anschlussheilbehandlung und Wiedereingliederung wieder arbeiten.

Ich habe GdB50.

Der Arbeitgeber nahm keine Rücksicht auf den noch angeschlagenen Gesundheitszustand. Zusätzlich musste mein Kind mehrerer Untersuchungen im SPZ und bei Therapeuten unterzogen werden, da es massive Lernprobleme hatte.

Nachdem der AG 2 Monate nach Rückkehr bemängelte, die Arbeit würde nicht mehr im selben Tempo erledigt werden wie zuvor, wurde die Schwerbehinderten Vertretung eingeschaltet, welche den AG auf den GdB50 hinwies und zum Nachholen der Kur riet.

Des weiteren wurde festgestellt, dass das Tempo der Arbeit faktisch nicht zu bemängeln war, da alle Arbeiten nachweislich ordentlich und fristgerecht erledigt worden waren.

Der Hausarzt stellte daraufhin eine Heilmittelverordnung über eine Mutter-Kind-Kur aus, da die Möglichkeit für eine AHB nicht mehr gegeben war.

Diese wurde von der Kasse sofort bewilligt, allerdings wurde die Kur wegen Corona nach 7 Stunden und 700 km Anreise bei Ankunft abgesagt und wir wurden wieder heim geschickt.

Für 2020 wurde der Ersatztermin wegen der Vorerkrankungen letzlich ganz abgesagt. In 2021 stellte der Arzt einen dringlichen erneuten Antrag und es wurde eine andere Klinik gefunden, die uns in den ersten 3 Wochen der Sommerferien aufnimmt, damit mein Kind (5. Klasse, neue Schule, neue Lehrer), das wegen Corona schon viel Schulausfall hatte, keinen weiteren Schulausfall hat.

Dem AG wurde der Termin bekannt gegeben, zusätzlich erfragte ich im Anschluss an die Kur 3 Wochen Sommerurlaub.

Wir sind 4 Kollegen in einem Fachgebiet. Es dürfen max. 2 gleichzeitig weg sein.

Kollege 1 (1 schulpflichtiges und 1 erwachsenes Kind) möchte parallel zu meiner Kur 3 Wochen Urlaub und hätte 2 +3 als Vertreter.

Sie ist nach meiner Kur wieder da und könnte mich, ausser freitags, vertreten, so dass wir beide in den Schulferien gehen könnten.

Zusätzlich könnte in meinen 3 Wochen Urlaub noch Kollege 2 oder 3 gehen.

Einer von beiden müsste aber ausserhalb der Schulferien gehen.

Mein Chef sagt, das könne ich nicht verlangen, 5-6 Wochen am Stück frei für mich seien zu viel.

Fakt ist aber, dass laut Gesetz im Anschluss an Rehas oder medizinische Maßnahmen Urlaub auf Wunsch zu genehmigen ist, damit die Wirkung der Kur nachhaltig ist.

Als ich meinem Chef das sagte, meinte er, ich solle nicht mit Gesetzen kommen.

Würden Kollege 2 oder 3 (kinderlos) nicht in den Ferien gehen wollen, könne ich gehen, ansonsten müsse ich Abstriche machen.

Ist das so? Ich arbeite an meinen eigenen Projekten, keiner der Kollegen vertritt mich da je. Es geht ums Tagesgeschäft, der Chef will nicht, dass mehr als 2 Leute gleichzeitig fehlen. Es müssen immer 2 da sein, egal ob viel oder wenig zu tun ist.

Meine Projekte werde ich vor der Kur fertig haben, so dass nichts in Verzug kommt.

Mein Wunsch:

Woche 1- 3: Kollege 1 Urlaub + ich KurWoche 4-6: Kollege 2 + ich Urlaub Kollege 3 (kinderlos) außerhalb Ferien.

Darf ich 3 Wochen nehmen?

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