Mit hochgradiger Arthrose Erwerbsminderung beantragen oder geht noch was?

Die Frage ist mir etwas peinlich, da es sich anhört als wenn ich so 80 bin. Aber ich bin erst Mitte 40. Ich habe von Geburt an ein genetisches Problem, dass ich sehr regelmäßig Bänder- und Sehnenrisse hab. Dadurch luxieren die Gelenke oft. In den letzten 10 Jahren habe ich 18 Operationen deshalb gehabt. Mittlerweile sind meine Schultergelenke durch dieses ewige auskugeln völlig fertig. Ich habe schon auf einer Seite eine Kappenprothese aber eigentlich brauche ich auf beiden Seiten eine Schulterprothese. Ich kann beide Arme kaum noch bewegen. Rechts ist schon wieder eine Sehne gerissen. In den Hüften habe ich Dysplasie und durch dieses ewige Hin- und hergleiten in der Hüfte hat sich endgradig Arthrose gebildet. Schlimmer geht nimmer, sagt der Doc. Die Hüftgelrnke müssten auch neu, insbesondere Abends kann ich kaum noch gehen, eine Treppe komme ich kaum noch hoch. In den Knie hatte ich bereits 3 Kreuzbandplastiken, die aber nicht halten! Ich habe in beiden Knie höchste Arthrose wobei das linke Knie soll doll Arthrose gebildet hat, dass die Kniescheibe nach Außen gedrückt wird und häufig luxiert. Das muss dringend gemacht werden. Aber grob kann man sagen, dass ich in den nächsten 3-5 Jahren auch neue Kniegelenke brauche. Aufgrund massiven humpeln freut sich die Wirbelsäule nicht. Alleine in 2015 hatte ich drei Bandscheibenvorfälle von denen mich einer sogar ins Krankenhaus befördert hat. Nun war ich zwischen den Operationen aber immer berufstätig. So dass ich Krankengeld erhalte, was deutlich mehr ist als jetzt zB eine Rente währe. Und theoretisch brauche ich nur wenige Tage zwischen zwei verschiedenen Operationen arbeiten um wieder neu Krankengeld beziehen zu können. Mittlerweile bin ich auch psychisch völlig am Ende ( ist ja klar) und mein Doc möchte eine psychosomatische Reha beantragen. Die Frage währe: könnte ich irgendwann trotz noch vorhandenen Krankengeldanspruch , zu eine Beantragung der Erwerbsminderungsrente gezwungen werden? Was ich eigentlich vermeiden möchte, da ich solange mit Arbeit weiter machen möchte wie geht. Aber es werden nur noch wenige Monate immer sein, da dann ja schon die nächste Operation ansteht.

krank, Rente, Versicherung, Erwerbsminderung, Rehabilitation
MUSS ich die Berufsfindungsmaßnahme der DRV wahrnehmen?

Hallo,

mir wurde von der DRV Bund eine "Teilhabe am Arbeitsleben" bewilligt. Der erste Termin verlief relativ erfolgreich. Man hat mich darauf hingewiesen das es auf eine Umschulung hinauslaufen wird - da ich bereits eine abgeschlossene Erstausbildung habe und in diesem Bereich nicht mehr Arbeiten darf.

Beim ersten Gespräch teilte man mir mit, dass man mich gerne zu einer "Berufsfindungsmaßnahme" einladen würde. Ich soll mir jedoch nebenbei Ausbildungs- bzw. Umschulungsangebote suchen.

Ich habe heute den 2. Termin gehabt und habe daher 7 Angebote aus meinem Wunschbereich eingereicht, bei denen ich mich bereits mit Hinweis auf die Förderung der DRV Bund beworben habe.

Heute hieß es aufeinmal, dass ich diese Maßnahme machen MUSS und es passieren kann das ich eine überbetriebliche Maßnahme im Berufsförderungswerk bekomme für 2 Jahre. Dies will ich aber nicht da man mir beim Erstgespräch zugesichert hat man kümmert sich mit mir zusammen und eine Umschulung und Förderung auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Ich habe daher die Frage gestellt, wenn ich diese 2 wöchige Findungsmaßnahme absolviere, die aber zu dem Entschluss kommen Sie würden mich lieber überbetrieblich Ausbilden, ob ich dann trotzdem eine richtige Ausbildung suchen kann?

Darauf hin erhielt ich die Antwort: Nein. Wenn ein Betrieb auf dem ersten Arbeitsmarkt mich einstellen und Ausbilden würde, das BfW aber der Meinung ist für mich wäre begleitend und überbetrieblich besser, würde die Entscheidung des BfW Vorrang haben.

Ist das so korrekt?

Ich bin jetzt 28 Jahre alt, habe bisher immer gearbeitet und ein selbstständiges Leben geführt. Jetzt sagte die DRV mir, das ich für 2 Jahre Ausbildung in ein Internat ziehen MUSS. Wie stellen die sich das vor? Wo soll ich die 2 Jahre mit meiner Wohnung hin, die wird ja nicht mitfinanziert und wäre 140 km entfernt. Wo sollen die Möbel hin? Kann sowas verlangt werden, das man sozial einen Schritt zurückgeht statt vor? Oder habe ich Recht auch bei einer überbetrieblichen Ausbildung auf eine eigene Wohnung die "nah" am Ausbildungsort ist?

Ich bin sehr entäuscht und weiß derzeit einfach nicht weiter. Ich möchte diese Maßnahme eigentlich nicht machen, weil ich finde das man in 10 Tagen nicht entscheiden kann, der hat das drauf oder nicht. Ich möchte mich nicht von Leuten als dumm hinstellen lassen - die letztendlich eventuell nur "Auszubildene" gewinnen wollen um weiterhin die guten Gelder vom Staat und der DRV zu kassieren. Wobei ich hier niemanden etwas unterstellen möchte.

Konkret: 1.) Habe ich ein Recht auf eine eigene Wohnung bei einer überbetrieblichen Ausbildung oder muss ich den Internatplatz nehmen? 2.) Muss ich diese Berufsfindungsmaßnahme von 2 Wochen machen oder kann ich diese ohne Konsequenzen ablehnen und darum bitten mich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu Unterstützen? 3.) Kann die DRV verlangen das ich meine Möbel etc. alles wegwerfe, da man diese nicht mitnehmen darf ins Internat?

Beste Grüße

Felix

Reha, Berufsfindung, DRV, Rehabilitation, Rentenversicherung, Umschulung

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