Hallo Zusammen,

Ich habe eine Rechtsfrage zu einer ärztlichen Dienstleistung/Behandlung:

lch habe bei einem Arzt in Karlsruhe eine Fraxel Re:pair Laser Behandlung meines Gesichtes durchführen lassen.

Ich habe Unfall- und Aknenarben so wie Pigmentflecken im Gesicht.

Der Arzt versicherte mir das nach der ersten Behandlung alle Narben entfernt sein sollten und es nur eventuell sein kann das wir für eine grössere Narbe unter der rechten Augenbraue vielleicht ein zweites mal lasern müssten um diese Narbe auch vollständig entfernen zu können.

Ich musste für die Behandlung 1600€ bezahlen und zusätzlich noch für zwei Beratungsgespräche vorher nochmal fast 150€ Zusammen.

Die Behandlung ist nun 2 Monate her und selbst der kleinste rote Pigmentfleck ist noch zu sehen, es gibt überhaupt gar kein Ergebnis alle Narben und Löcher sind noch wie davor.

Auf Nachfrage beim Arzt mit Bildern meiner noch immer vorhandenen Narben und Flecken wurde mir gesagt das es sehr schön verheilen würde und ich auf das Endresultat schon 6 Monate warten müsse.

Nun ist es aber nun einmal ein Fraxel Repair Laser der die Haut abtragen soll somit ist das Ergebnis sofort nach lösen der Kruste zu sehen. Und bei mir gibt es kein Ergebis.

Ich weiss bei einer Ärztlichen Behandlung schuldet der Arzt nur die Durchführung und kein Ergebnis. Aber da er mir in den Beratungsgesprächen ein Ergebnis nach einer Behandlung quasi zugesichert hat sollte er mir dieses doch schuldig sein oder? Ist es nicht so das der Arzt mir ein Ergebnis versprochen hat und dieses somit auch erbringen muss?

ich hoffe jemand kann mir helfen, ich weiss nicht ob ich beim Arzt verlangen kann die Behandlung unentgeltlich zu wiederholen ?

Vielen Dank für die Hilfe in Voraus

Gruss Vivienne