Werkstatt vergisst Dashcam abzuschließen. Abfällige Kommentare, Beleidigung?

Guten Abend,

mein Audi stand heute zum Service in einer Audiwerkstatt. Zugegeben, dass mein Audi optisch an ein RS-Modell erinnert, muss nicht jedermanns Geschmack treffen und jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern.

Dumm nur, wenn die Werkstattmitarbeiter den Motor laufen lassen und hierbei vergessen die Dashcam an der Windschutzscheibe abzuschalten.

Bemerkt habe ich dies, als ich mein Fahrzeug wieder übergeben bekommen habe und das Kabel zur Stromversorgung der Dashcam ausgesteckt war und mir förmlich ins Gesicht baumelte.

So konnte ich den kompletten Werkstattaufenthalt meines Audis begutachten. Es wurden abfällige Bemerkungen über meinen Namen und meine Adresse geäußert, ich wurde als "H*rensohn" und "Schwuli" betitelt und geäußert ich solle mich bitte umbringen, es wurde lautstark gelacht. Es liefen Mitarbeiter durchs Bild die mein Auto filmten.

Nur zur Ergänzung: Hier wurden hier keine heimlichen Film und Tonbandaufnahmen gefertigt. Ich war das erste mal in dieser Werkstatt, da ich eigentlich über 300 Kilometer weit weg wohne, habe ich auch sonst keinen persönlichen Bezug. Die Dashcam selbst ist groß und Schwarz an die Frontscheibe geklebt, also sehr auffällig. Ich bin bis dato auch nicht davon ausgegangen, dass die Dashcam ohne weitere Bewegung des Fahrzeuges oder Motorbetrieb gar noch filmt.

Um es kurz zu fassen, wie würdet ihr mit so einer Situation umgehen und wie ist sowas rechtlich zu bewerten ?

Danke trotzdem für zahlreiche Antworten

MfG

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Rangierschaden beim Parken, Fahrerflucht?

Hallo,

ich habe mein auto gestern Abend abgestellt. Nun habe ich heute morgen mitbekommen dass jemand paar Fotos von mein Fahrzeug gemacht hat, und bin dann zu mein Fahrzeug gegangen.

wie es heraus stellte, könnte sein, dass ich gestern beim Einparken dass vordere auto beschädigt habe. Die Polizei ist gekommen, alles aufgenommen. Haben gegenseitig die Daten an Versicherungen ausgetauscht. Nun, bin ich jetzt als Fahrerfluch beschuldigt worden.

Als die polizei die Fahrzeuge angeschaut hatten, könnte die zuerst keine erkenntbaren schäden an mein fahrzeug festellen, die den schaden der vorderes Auto zuordnen können.

Das vordere auto wurde auch Seit gestern bewegt, nach seiner aussage war der seit gestern abend weg, und heute auf der arbeit hat der schaden bemerkt, kam dann zurück wo der gestern abend vor mir geparkt hat.

Die Polizei nahm zuerst als Fahrerflucht auf. Laut deren, ist es wahrscheinlicher dass die Ermittlungen eingestellt werden.

aber Trotzdem, was können für Strafen auf mich zu kommen? Ich weiss, Fahrerflucht ist Fahrerflucht, habe jedoch beim Einparken nichts bemerkt. Sage auch nicht nein, kann alles passiert sein, jedoch mit was müsste ich den Rechnen? Laut Gesetzt kann es sogar bis zu Haftstrafe kommen, ist übertrieben, aber möglich. Hat jemand Ähnlicher Erfahrung und könnte es mit mir teilen, wie es am ende ausgegangen ist.

vielen Dank und

mit freundlichen Grüßen,

Andreas

Vorderes Auto:

mein Auto:

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