Muss man sich jederzeit zur Verfügung halten (Polizei)?
In diverse TV-Sendungen (wie z.B. Anwälte im Einsatz) hört man, des öfteren das Polizisten immer zu den Tatverdächtigen sagen, wie "Sie halten uns bitte jederzeit zur unserer Verfügung!!!".
Müssen derartige Anweisungen bzw. Anordnungen der Polizei, das man sich als Tatverdächtiger denen jederzeit zur Verfügung halten muss, folge leisten? Und wenn man diese nicht befolgt, kann das strafrechtliche oder anderweitige Konsequenzen haben? Wie ist die Rechtslage?
5 Antworten
Nein.
Solche dummen Sprüche hören sich dramatisch und kompetent an, sind aber Unsinn.
Entweder man sitzt in Untersuchungshaft, oder man darf sich frei bewegen, wann und wohin man will.
Das ist ein Wunsch der Polizei. Die StPO kennt da keine Vorschrift.
Nein. Meistens wird ein Termin auf der Wache vorgegeben oder ausgemacht.
Nein, anders sähe es bei einer Anordnung der Staatsanwaltschaft aus.
Ich meine, ob die Staatanwalt hingegen schon anorden darf, das man sich zur Verfügung halten soll.
All diese Filme sind Fiktion. In der Realität sagt das kein Polizist.
Meinst du etwa so?: Die Staatsanwaltschaft kann hingegen schon.