Moin Leute, ich hätte mal eine Frage an euch. Ich hatte vor gut zwo Wochen einen Besichtigungstermin für eine Wohnung, es lief alles sehr gut. Ich habe mich mit der Vermieterin über die Miete usw. unterhalten. Sie meinte am Ende des Gespräches, ich werde den Mietvertrag in den nächsten Zwo Wochen in drei Facher Ausführung per Post erhalten. Einziehen könnte ich offiziell am 01.10. Da am ersten 01.10 die Ausbildung anfängt. Sie meinte zu mir, ich könnte, sofern der Bau rechtzeitig fertig wird, (Es ist ein Neubau) die Schlüssel sogar schon zwo, drei Tage früher abholen. Ich habe bisher noch keinen Mietvertrag erhalten und auf E-Mails meinerseits reagiert die Vermieterin leider auch nicht. Das Problem ist, ich werde, sofern das mit der Wohnung nicht klappt, einen finanziellen Schaden davon tragen, da der Betrieb gut 100 km von meinem jetzigen Wohnort entfernt liegt (Fahrtkosten etc.). Ich kenne mich mit der Rechtslage leider nicht gut genug aus. Für den Fall der Fälle, wenn die Vermieterin sich nicht meldet, habe ich da zumindest einen Anspruch auf Schadensersatz oder so? Ich weiß nicht, inwiefern die Vereinbarung gültig ist.

Ich bedanke mich schonmal für alle Antworten.

Liebe Grüße

Max