Anhänger oder kein Anhänger?

Moin Leute!

Vielleicht kann mir jemand die Rechtslage erklären, ob es sich hierbei um einen Anhänger handelt oder nicht. (Internet-Links habe ich weiter unten reingepackt)

Denn die üblichen Fahrradträger für die Anhängerkupplung gelten ja nicht als Anhänger, da sie Bestandteil des Fahrzeugs sind. Demnach gibt es für solche Anbauten zum Beispiel auch keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit. Wobei häufig vom Hersteller eine Höchstgeschwindigkeit empfohlen wird.

Nun ist allerdings bei diesem Fahrradträger ein Stützrad vorhanden, welches die Last lediglich stützt. Der Träger selbst ist starr mit Fahrzeug verbunden und hat ein Knickgelenk, welches bei Bodenwellen Kippbewegungen zulässt. Seitenbewegungen und Drehbewegungen sind über die Kupplung nicht möglich, da das Gerät fest an der Anhängerkupplung vom Auto verschraubt ist. Eigentlich genau so wie übliche Fahrradträger.

Daherher die Frage:

Würde ein solcher Fahrradträger aufgrund des Stützrads bereits als Anhänger gelten?

Denn folglich bräuchte dieses Teil theoretisch dann auch jedes zweite Jahr eine HU. Übliche Fahrradträger zählen, so weit ich gelesen habe, als Ladung. Diese brauchen dann auch nur eine einmalige Abnahme durch den TÜV und keine regelmäßige HU.

Zusätzlich würde mich dann auch noch interessieren, was ihr von so einem Teil haltet?

Meiner Meinung nach schon coole Idee, da das Rangieren mit dem besagten Träger einfacher wäre, als mit einem Anhänger. Allerdings bin ich bei der Konstruktion von der Radaufhängung etwas skeptisch, ob das Teil wirklich so stabil ist. Wenn ich dies mit einem normalen Anhänger vergleiche, ist das Gestänge schon ziemlich dünn. Die Zuladung soll angeblich bei 75 Kilogramm liegen.

Hier ist noch ein Video von dem besagten Fahrradträger:

https://www.youtube.com/watch?v=RL9ODMqhpSM

Und hier ist noch ein Link zum Produkt:

https://www.portevelo-mottez.com/remorque-5-velos.html

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Auto, Anhänger, Rechtslage, TÜV, Zulassung
Was tun wenn ein Mitarbeiter deiner Schule in dich (Schülerin) verliebt ist?

Also: ich bin in der 10 klasse und somit 16 Jahre alt! In meiner Klasse ist ein sonderpädagoge (38) der einen Mitschüler betreut! Vor ein paar Monaten viel uns auf wie gechillt er ist und das man auch nach der Schule bisschen mit ihm quatschten kann, also haben ich und meine Freunde manchmal nach der Schule mit ihm rumgehangen.

Vor circa zwei Monaten installierte er dann die Plattform BeReal und folgte uns allen. Ich fand das schon ein bisschen komisch habe meine Bedenken aber abgetan, bis er irgendwann anfing meine Bereals auf denen nur ich zu sehen war zu screenshoten!

Ich habe mich damit sehr unwohl gefühlt und sprach ihn drauf an, gemeinsam mit einem Freund von mir! Er versuchte sich rauszureden und sagte die gefallen ihm halt am besten, gab aber am Ende zu das es daran lag das er mich attraktiv findet. Danach war es sehr unangenehm für mich in der Schule weil ich ihn jeden Tag sah. Meine Freundin beschloss ihn auch nochmal drauf anzusprechen aber ich wollte nicht mit. Sie hat das Gespräch aufgenommen und mir gezeigt. Er sagt darin definitiv das er in mich verliebt ist.

jetzt habe ich das Problem das ich mich in seiner Gegenwart sehr unwohl fühle und die ganze Zeit denke: das ist doch nicht normal er ist viel zu alt, aber dann wiederum denke ich das es sogar Beziehungen mit diesem Altersunterschied gibt und ob es doch nicht so verwerflich von ihm ist! Bis auf das screenshoten hat er auch nie was übergriffiges getan, aber ich fühle mich trotzdem unwohl. Meine Freunde sagen ich soll mit einem Lehrer reden, ich weiß aber nicht ob ich das kann, was soll ich tun?

Liebe, Schule, Rechtslage

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