Sportlehrer zwingt Kind Sport mitzumachen obwohl das Kind sagt es hat schmerzen?

Guten Morgen,

wie in dem Fragetitel schon geschrieben, hier nochmal der komplette Sachverhalt.

Mein Patenkind ( 9 Jahre ) hat Dellwarzen, darunter auch eine an der Seite vom Fuß. Montag war Sie dann in der Schule und hatte schmerzen bekommen, die Warze ist in der Früh aufgeplatzt. ( mein Patenkind hatte das alles meiner Schwester - Ihrer Mama - erzählt, nachdem sie vom Hort abgeholt wurde ) im Sportunterricht meinte Sie zur Lehrerin das Sie schmerzen am Fuß hat und nicht mitmachen kann. Das war der Sportlehrerin anscheinend egal und verlangte von Ihr das Sie mitmachen muss. Nachdem die Schule dann um war, ging Sie noch in den Kinderhort, da lag sie dann die ganze Zeit rum bis die Zeit sozusagen um war. Meine Schwester hatte niemand Kontaktiert! Als sie dann vom Hort abgeholt wurde, schauten meine Schwester und mein Schwager natürlich sofort nach und der Fuß war deutlich angeschwollen und entzündet. Also fuhren sie kurzerhand in die Kinderklinik. Um es kurz zu fassen - Sie kreisten die Stelle ein, sollte es über den Kreis gehen, sollen Sie sofort wieder in die Kinderklinik kommen damit Sie keine Blutvergiftung bekommt. Sie Vereinbarten für Donnerstag (heute) einen Besprechungstermin um die Warze operative zu entfernen. Seit Heute morgen ist es aber plötzlich arg verschlimmert. Sie sind jetzt gerade auf dem Weg ins Krankenhaus. Siehe Bild.

Wie kann das sein das eine Lehrerin ein Kind ZWINGEN kann, Sport mitzumachen, obwohl das Kind sagt es hat arge Schmerzen, es kann nicht mitmachen.

Mir platzt der Hals Leute. Die arme kleine Maus! Muss man sowas auf sich sitzen lassen?! Wie ist bei sowas die Rechtslage? Kann man dagegen vorgehen?

Danke für‘s Lesen!

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Unbekannte Person verrichtet große Notdurft auf unserem Parkplatz. Was tun?

Hallo zusammen,

wir beschäftigen uns aktuell mit einem sehr ungewöhnlichen Fall. Und zwar verrichtet eine unbekannte, männliche Person bereits zum 2. Mal ihre Notdurft bei uns auf dem Grundstück und hinterlässt da große Haufen und viel Papier, wo sich zu späterer Zeit viele Besucher aufhalten.

Zur besseren Verständnis eine kurze Beschreibung zum Objekt:

Wir haben eine Gastronomie mit großem Parkplatz direkt an einer stark befahrenen Straße. Der Parkplatz ist öffentlich zugänglich und etwa 3.500 qm groß. Von dem Parkplatz aus führt eine durch ein Tor gesicherte Einfahrt zu unserer Gastronomie. Vor diesem Tor ist ein großes Schild angebracht, auf dem Informationen über vorhandene Videoüberwachung, Öffnungszeiten, etc. stehen.

Jetzt ist es so, dass ich bereits zum 2. Mal innerhalb von 3 Wochen feststellen musste, dass jemand außerhalb der Öffnungszeiten an der gleichen Stelle auf unserem Parkplatz seine große Notdurft verrichtet hat. Dies geschah beide Male zur gleichen Uhrzeit und immer wochentags gegen 6 Uhr in der Früh. Aufgrund der vorhanden Videoüberwachung ist zu erkennen, dass es sich immer um die gleiche Person und das gleiche Fahrzeug handelt. Leider ist die Kamera etwas weiter entfernt angebracht, so dass sich Fabrikat und Nummernschild des Autos, mit dem die Person zu uns kommt, bei Dunkelheit nicht erkennen lassen.

Jetzt ist es so, dass sich die Person bereits häufiger zu der gleichen Uhrzeit und an der gleichen Stelle auf dem Parkplatz aufgehalten hat. Man kann ja davon ausgehen, dass diese Person evtl. keinen anderen Ausweg wusste und deshalb ihre Notdurft dort verrichtet hat. Fakt ist jedoch, dass das Ganze direkt an der Hauptstraße und kurz vor unserer Einfahrt geschieht. Man sieht auf den Aufnahmen auch, dass die Person sich immer 20-30 Minuten bei uns aufhält. Beim Verrichten der Notdurft fahren außerdem andere Fahrzeuge an der Person vorbei, die dies sogar sehen könnten. Unserer Parkplatz ist jedoch so groß und weiter unten absolut nicht einsehbar oder von Kameras erfasst, dass ich mich jetzt frage, ob die Person das Ganze womöglich extra macht und bewusst dabei gesehen werden möchte bzw. das Risiko eingeht, entdeckt zu werden? Wenn ich in so einer Notlage wäre, würde ich in die hinterste Ecke fahren und es dort machen und nicht im Bereich von Einfahrt, Kameras und anderen Fahrzeugen. Ich habe mir vorgenommen die Personen in den nächsten Tagen zu der besagten Uhrzeit vor Ort zu konfrontieren. Was meint ihr, ist es möglich auch rechtlich etwas dagegen zu unternehmen?

Recht, Gastronomie, Öffentlichkeit, Rechtslage, Privatgrundstück
Todesstrafe zulässig?

Ich bin gegen die Todesstrafe, da es meiner Meinung nach keinen vernünftigen Grund dafür gibt.

Als Pro-Argumente werden auf Wikipedia genannt:

Die Todesstrafe wird in der Regel wie folgt begründet:

  • Sie sei die einzige gerechte Vergeltung für die schwersten Verbrechen.
  • Nur sie schütze die Allgemeinheit wirksam vor dem Täter (Spezialprävention).
  • Sie sei zur Abschreckung möglicher anderer Verbrecher notwendig (Generalprävention).
  • Sie sei von einer Bevölkerungsmehrheit gewollt.
  • Sie sei kostengünstiger als lebenslange Haftstrafen.

Wenn ich diese aber nun durchgehe, dann ist keine wirklich standhaft:

  1. Vergeltung sollte bei einer Strafe nie der Fall seien, dass wäre ja Blutrache. Außerdem soll eine Strafe keine Rache durch den Staat sein, sondern eher eine Art Tadel für das fehlerhafte Verhalten des Täters sein.
  2. Eine Lebenslange Haftstrafe schützt auch die Allgemeinheit vor dem Täter, denn er wird dort Freigelassen, wenn ein Rückfall als unwahrscheinlich gilt.
  3. Dies wurde nie empirisch belegt und wird auch von den meisten Soziologen für unwahrscheinlich gehalten
  4. Die meisten Umfragen ergeben, dass sie nicht von der Mehrheit der Bevölkerung gewollt ist.
  5. Also, die Ökonomie einer Strafe sollte eigentlich kein Argument sein. Und selbst wenn es eins ist, dann ist z.B. in den USA die Todesstrafe im durchschnitt teuer als die lebenslange Haftstrafe.

Was ist eure Meinung zur Todesstrafe?

Gegen die Todesstrafe 65%
Für die Todesstrafe 21%
gespaltet / Kein Kommentar 14%
Religion, Schule, Todesstrafe, Politik, Recht, Gesellschaft, Jura, Menschenrechte, Menschenwürde, Philosophie, Rechtslage, Philosophie und Gesellschaft
Unfallgeschädigter meldet sich nicht. Was tun?

Also was bisher geschah:

Vor 3 Tagen waren eine Freundin und ich in einem Parkunfall verwickelt, meine Freundin (die Fahterin) hat beim ausparken einen anderen Wagen gestreift. Wir haben sofort kontrolliert wie groß der Schaden ist (an ihrem Auto eigentlich nichts aber ein leger Kratzer am anderen Auto)

Also haben wir zuerst ihre Mutter angerufen und sie gebeiten die Versicherungsunterlagen mitzubringen, wir haben uns dann wieder ins Auto gesetzt und gewartet ob der Besitzer des anderen Wagens kommt.

Nach ca 30 Minuten haben wir dann die örtliche Polizeidienststellen angerufen um den Unfall zu melden und Angaben wie Kennzeichen, Unfallort etc angegeben

Nach dem eintreffen der Mutter mit allen wichtigen Unterlagen kam dann ein Rückruf der Polizei, dass sie den Besitzer nicht kontaktieren konnten und eine Streife vorbeikommen würden, diese traf dann ca 60 Minuten nach dem Unfall ein und hat alles aufgenommen und den Besitzer eine Nachricht hinterlassen er solle sich bei der Polizeistation melden.

Der Versicherung meiner Freundin wurde der Unfall noch am selben Tag gemeldet und seitdem wartet sie auf den Anruf des Geschädigten.

Gibt es eine Frist, nach der ihre Versicherung den Schaden nicht mahr zahlen muss, oder sie sich wieder bei der Polizei melden muss? Die Polizisten vor Ort meinten sie müsse nur auf den Anruf warten und die Sache dann mit ihrer Versicherung klären.

Auto, Unfall, Recht, Rechtslage, Auto und Motorrad
Weiterleiten von Bild von Brüsten?

Hallo,

Ich habe mich heute über Grouplet in einer Whats app Gruppe angemeldet. In dieser wird viel über Sexualität gesprochen und es werden auch Bilder (ich glaub ihr könnt euch denken was für welche) ausgetauscht.

Auf einmal werde ich von einem 13 jährigen (sie hat gesagt dass sie 13 ist) Mädchen angeschrieben. Dann haben wir etwas miteinander geschrieben. Irgendwann schickte sie mir Bilder von ihren Brüsten. Ein Bild mit und eins ohne BH.

Auf den Bildern waren nur Brüste zu sehen. Das heißt kein Kopf und so weiter.

Dann fragte jemand in der Gruppe ob jemand "Nudes" schicken könne. Ich, ohne nachzudenken, schicke die 2 Bilder von dem Mädchen in die WahtsApp Gruppe.

Darauf hin meldete sich sofort das Mädchen und weiß mich darauf hin. Ich löschte sofort die 2 Bilder für alle in der Gruppe, sodass sie keiner mehr sehen konnte.

Das Mädchen sagte mir, dass sie jetzt zur Polizei gehen werde und mich anzeigt.

Ich entschuldigte mich darauf hin selbstverständlich mehrere Male. Doch sie sagte, dass das nichts bringe.

Jetzt bin ich verunsichert und habe Angst, dass sie wirklich zur Polizei geht.

Zur Info: Ich bin 17, sie angeblich 13.

Ich kenne dieses Mädchen nicht.

Sie hat nur eine Handynummer von mir.

Ich habe sie bereits Blockiert auf Whats app.

In dem Moment als ich es gesendet habe, habe ich wirklich Gedankenlos gehandelt, und im Nachhinein denke ich wieso ich es gemacht habe.

die 2 Bilder die sei mir Privat geschickt hat, war oben auf der Nachricht angezeigt dass diese Weitergeleitet wurden ( also dass sie diese an mich weitergeleitet hat).

Ebenso sahen die Brüste absolut nicht so aus als ob sie von einer 13 jährigen seien. Zu groß für eine 13 jährige. Und es war kein Kopf auf dem Bild, d.h ich weiß auch nicht ob es ihre sind.

Die Gruppe habe ich wieder verlassen.

Jetzt meine Frage an euch:

Denkt ihr dass sie zur Polizei gehen wird?

Und wenn ja, Was wird auf mich zu kommen?

Vielen Dank.

Liebe Grüße Freddy

Sex, Privatsphäre, Brüste, Recht am Bild, Rechtsfrage, Rechtslage

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