Anhänger oder kein Anhänger?
Moin Leute!
Vielleicht kann mir jemand die Rechtslage erklären, ob es sich hierbei um einen Anhänger handelt oder nicht. (Internet-Links habe ich weiter unten reingepackt)
Denn die üblichen Fahrradträger für die Anhängerkupplung gelten ja nicht als Anhänger, da sie Bestandteil des Fahrzeugs sind. Demnach gibt es für solche Anbauten zum Beispiel auch keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit. Wobei häufig vom Hersteller eine Höchstgeschwindigkeit empfohlen wird.
Nun ist allerdings bei diesem Fahrradträger ein Stützrad vorhanden, welches die Last lediglich stützt. Der Träger selbst ist starr mit Fahrzeug verbunden und hat ein Knickgelenk, welches bei Bodenwellen Kippbewegungen zulässt. Seitenbewegungen und Drehbewegungen sind über die Kupplung nicht möglich, da das Gerät fest an der Anhängerkupplung vom Auto verschraubt ist. Eigentlich genau so wie übliche Fahrradträger.
Daherher die Frage:
Würde ein solcher Fahrradträger aufgrund des Stützrads bereits als Anhänger gelten?
Denn folglich bräuchte dieses Teil theoretisch dann auch jedes zweite Jahr eine HU. Übliche Fahrradträger zählen, so weit ich gelesen habe, als Ladung. Diese brauchen dann auch nur eine einmalige Abnahme durch den TÜV und keine regelmäßige HU.
Zusätzlich würde mich dann auch noch interessieren, was ihr von so einem Teil haltet?
Meiner Meinung nach schon coole Idee, da das Rangieren mit dem besagten Träger einfacher wäre, als mit einem Anhänger. Allerdings bin ich bei der Konstruktion von der Radaufhängung etwas skeptisch, ob das Teil wirklich so stabil ist. Wenn ich dies mit einem normalen Anhänger vergleiche, ist das Gestänge schon ziemlich dünn. Die Zuladung soll angeblich bei 75 Kilogramm liegen.
Hier ist noch ein Video von dem besagten Fahrradträger:
https://www.youtube.com/watch?v=RL9ODMqhpSM
Und hier ist noch ein Link zum Produkt:
3 Antworten
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert, was ein Anhänger ist:
§2 Abs 2
Anhänger: zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmte und geeignete Fahrzeuge;
§2 Abs 19
Sattelanhänger: Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug so verbunden sind, dass sie teilweise auf diesem aufliegen und ein wesentlicher Teil ihres Gewichts oder ihrer Ladung von diesem getragen wird;
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html
Interessant ist dann auch §3:
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
2. folgende Arten von Anhängern:
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, (...), wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
Ein Fahrrad könnte man per Definition auch als Sportgerät bezeichnen. Insofern handelt es sich wohl um einen Spezial-Anhänger.
Die Bezeichnung lautet "remorque", was übersetzt eindeutig "Anhänger" bedeutet.
Die Frage ist allerdings nicht ob das ein Anhänger ist oder nicht, sondern wie groß der Sicherheitsabstand sein muss den man hinter einer solch abenteuerlichen Schubkarren-bereiften Konstruktion mindestens halten halten sollte!!!
Die Idee kann nur einem Franzosen mit hohem Blutalkoholgehalt gekommen sein der beim unbeabsichtigten Rückwärtsfahren in eine Schubkarre reingedonnert ist die sich daraufhin an seiner Anhängekupplung verkeilt hat- voila
in der kompletten produktbeschreibung steht jedesmal anhänger.
ausserdem
FRANZÖSISCHER STANDARD: geprüft von UTAC gemäß Protokollbericht 07/06505
nicht tüvgeprüft.
du müsstest beim tüv fragen, ob die teile in d überhaupt zulassungsfähig sind, bzw. ob eine einzelabnahme überhaupt möglich ist.
wenn ich das persönlich beurteilen müsste, wäre das teil für den deutschen strassenverkehr nicht zugelassen.
extrem gefährdend für zweiradfahrer und passanten, auch durch nicht gesicherte bewegliche teile - ein von hinten auffahrender rollerfahrer erlebt ähnliches wie bei einem nicht gekapselten mähwerk eines mähdreschers. die achsaufnahme sieht aus wie bei einer schubkarre - und der pneu ebenfalls.
falls du sowas wirklich haben willst - tüv fragen.
Die Idee muss einem besoffenen Franzosen gekommen sein der beim unbeabsichtigten Rückwärtsfahren in eine Schubkarre reingedonnert ist die sich daraufhin an seiner Anhängekupplung verkeilt hat- voila
die achsaufnahme sieht aus wie bei einer schubkarre - und der pneu ebenfalls.
Steht in der Anleitung auch was wegen der maximalen Höchstgeschwindigkeit? Ich hätte Angst, mit so einem Teil am Auto rumzufahren.