Telefonkosten durch nutzung Mobiler Daten in der Schweiz, erst bemerkt nachdem es zu spät war, kann man da irgendetwas machen?

Ich bin mit meiner Klettergruppe durch die Schweiz gefahren, ich hatte garnicht mitbekommen, dass wir gerade in der Schweiz sind und habe mir deshalb keine weiteren Gedanken gemacht. Als ich dann eine SMS bekommen habe und ich da Irgendwas mit Zone 2 gelesen habe, habe ich mir nichts weiter dabei gedacht, da ich ja dachte Roaming ist in der EU kostenlos... Doch die Schweiz ist anscheinend nicht in der EU, daran hatte ich nicht gedacht. Als ich dann eine Stunde später noch eine (sogar 2) SMS (gleichzeitig) bekommen hatte, habe ich die mir mal genauer angeschaut. Dort stand drin: "Sie haben Datendienste im Ausland für 59,50 EUR genutzt. Wenn Sie weiterhin unsere Datendienste nutzen möchten, rufen Sie bitte +4940348585300 an." Diese hatte ich um genau 21:56 bekommen. Gleichzeitig habe ich aber auch eine um genau die gleiche Zeit also 21:56 bekommen wo drinstand:" Sie haben Datendienste im Ausland für 47,60 EUR genutzt. Diese SMS dient Ihrer Information." Da dachte ich, dass ist doch unmöglich, ich hatte die Nummer ja nicht angerufen, und die sind um die gleiche Zeit gekommen! Die zweite SMS wurde also nicht berechtigt geschickt. Auf der Telefon Rechnung standen die 47,60 auch nicht drauf, also war das irgend soein System fehler.

Eine Stunde früher um 20:52 hatte ich folgende Nachricht bekommen:"klarmobil weltweit in Zone 2: Die Datennutzung beträgt 0,49 EUR/50 KB plus 0,49 EUR/Tag."! Das heißt 1 GB kostet 10 000€! Diese Nachricht hatte ich aber leider übersehen, aber selbst wenn ich die gesehen hätte wäre es zu spät gewesen, denn um 20:51 und 20 Sekunden, also 40 Sekunden bevor ich die SMS bekommen hatte, hatte ich meine ersten 10€ schon verbraucht, inerhalb von 32 Sekunden (1081K)!

Ich wollte fragen, ob sich irgendjemand damit auskennt und ob sich da was machen lässt.Ob man da irgendwie rechtlich gegen angehen kann? Ich wollte die Mobilen Daten eigentlich garnicht nutzen, zumindest nicht für den Preis!

Ich hatte die SMS am Samstag den 18. August bekommen.

(Im Anhang ist die Rechnung, also um wie viel Uhr wie viel Daten verbraucht wurden, und zwei Screenshots von den SMSs)

Würde mich über eure Hilfe und Erfahrungsberichte freuen!

Lg Lorenz

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Aufforderung zum Rückschnitt des Überwuchses § 910 BGB / § 1004 BGB?

Guten Tag,

ich stehe vor einem kleinen und ärgerlichen Problem und komme nicht so richtig mit den Paragraphen weiter. Ich vermute, dass diese nicht so richtig zu meiner Situation passen, wegen der wechselnden Besitzer der Grundstücke.

Normal würde ich sagen: „Nachbar, bitte Überwuchs zurückschneiden - Danke und gut ist!“ Aber….

Seit 2 Jahren besitze ich ein Haus mit Garten (in RLP). Alles ländlich alles etwas verwinkelt. Der Garten hat 3 Grenzen zu 3 verschiedenen Nachbarn. Ein Nachbar links mit Maschendrahtzaun (gehört Nachbar), ein Nachbar auf der Stirnseite mit Holzsichtschutz (gehört Nachbar) und ein Nachbar rechts mit einer Steinmauer (gehört mir).

Nun habe ich das Problem, dass von dem Nachbargrundstück mit dem Holzsichtschutz ein sehr starker Baum/Busch/Unkraut Überwuchs über die gesamte Grundstücksgrenze besteht. Hierdurch wird ein Zugang zu meinem überdachten Abstellbereich hinter meinem Schuppen beeinträchtigt.

Vor gut 5 Wochen sprach ich den Nachbarn darauf an, welcher das Grundstück vor ca. einem Jahr erwarb, und bat darum, den Überhang/Überwuchs zu beseitigen. (Von den Wurzeln möchte ich gar nicht anfangen). Das Gespräch verlief gut und ich gewährte dem Nachbarn den Blick aus meinem Garten, damit er sich ein Bild der Situation machen konnte. Wir einigten uns darauf, dass ein Bekannter des Nachbarn die Arbeit verrichtet. Ich gab an, dass jetzt keine Dringlichkeit bestehe, da ich nun für 3 Wochen ins Ausland verreise und die Arbeit gerne in dieser Zeit durchgeführt werden kann. Ich erlaubte dem Nachbarn für das Beseitigen des Überwuchses den Zugang zum Grundstück. So sind wir verblieben.

Inzwischen sind wie erwähnt 5 Wochen vergangen, ohne dass etwas passiert ist. Daraufhin sprach ich den Nachbarn erneut an, welcher nun abblockt und sich auf einen "Bestandsschutz" beruft. Es sei vorher nie was gemacht worden und somit wäre mein Recht verjährt.

Weiter Aussagen des Nachbarn: Ich könne, nein ich dürfe gerne selbst alles wegmachen was mich stört. Ich wär der einzige der sich beschwert und der andere Nachbar über mir würde es auch selbst wegmachen. Warum mich das denn stören würde, der Jasminbusch wäre doch schön und Garten wär wohl nicht so mein Ding usw. usw.

Wichtige Info:

Der Vorbesitzermeines Grundstückes hatte auch diese Problematik mit dem Vorbesitzer des besagten Grundstückes. Anfangs hatte mein Vorbesitzer selbst alles zurückgeschnitten, was ihm jedoch mit der Zeit zu viel wurde. (Aufwand, Zeit, Entsorgung, Kosten). Daraufhin einigten sie sich, dass der Nachbar selbst für diese Tätigkeiten verantwortlich ist und es wurde auch von dem Nachbarn jemand beauftragt, der regelmäßig den Überwuchs beschnitten hat.

Ich frage mich, wie nun die Rechtslage ist, da ja nun auf den besagten Grundstücken die Besitzer wechselten und ob ich das so hinnehmen muss. Oder muss der Nachbar genau wie sein Vorbesitzer selbst für die Beseitigung Sorge tragen?

Ich bin für jegliche Hilfe dankbar.

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