Nach der Mahnklage kommt E-Mail mit Zahlungswille?

Hallo,

ich habe in Österreich letzte Woche am Montag eine Mahnklage eingereicht, weil mein Fitnesscenter mir die Mitgliedsbeiträge für Lockdown-Monate nicht zurückerstattet hat. Davor habe ich natürlich etliche male Schreiben und E-Mail mit Zahlungsaufforderung geschickt. Einmal wurde mir Gutschein und "gratis Verlängerung" angeboten und restliche Schreiben wurden einfach ignoriert.

Bei jedem Schreiben habe ich auch meine Kontodaten bekanntgegeben für die Zurücküberweisung. Heute eine Woche später kam eine E-Mail von Fitnesscenter mit Bekanntgabe der Kontodaten. Häää!?

Jetzt kann ich nichts mehr ädnern oder? Wenn ich meine Kontodaten bekanntgebe, bleibe ich auf Mahngebühren in der Höhe von 48Euro sitzen, weil diese wurden ja auch beim Zahlungsbefehl miteinbezogen. Die müssen das Geld jz mit Zahlungsbefehl überweisen oder?

Wenn ich Kontodaten bekannt gebe die überweisen mir die Monatsbeiträge zurück, bekomme ich meine Mahngebühren nicht mehr und beim Einspruch wird der Richter mich schuldig machen, warum ich eine Klage einreiche obwohl ich das Geld schon habe.

Aber ein Punkt ist wichtig oder!: Denn ich habe mehrmals die Sporteinrichtung angefordert mir die Beiträge zurück zu überweisen. Diese haben das nicht gemacht. Sie hatten mehr als 14 Monate dafür Zeit. 1 Woche nachdem ich die Mahnklage eingereicht habe wollen die plötzlich meine Kontodaten!?

Wie soll ich vorgehen? Ich warte lieber bis die Mahnklage bei denen ankommt oder?

Ich habe nämlich 1 Woche vor der Zahlungsbereitschaft die Mahnklage eingereicht. Das ist ein wichtiger Punkt oder!?

Ich bin trotzdem auf der Safeseite oder!?

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Zivilprozess, kann ich die Verteidigungsanzeige direkt mit der Klageerwiderung vereinen?

Gemäß §§ 697 Abs. 2, 276 ZPO habe ich eine 2-wöchige Notfrist zu erfüllen meine Verteidigungsabsicht in einem Zivilprozess anzuzeigen. Leider kann ich auch nirgendwo im Internet festellen, ob ich nicht direkt in •einem• Schreiben

a) Meine Verteidigungsabsicht anzeigen darf

b) Meine Klageerwiderung begründen darf

Hierbei handelt es sich um eine ursprüngliche Klage aus einem Mahnbescheid, der durch die ehemals gleiche Adresse eines Familienangehörigen auf meinen Vornamen abgeändert wurde und gegen mich eingeleitet wurde. Nun liegt die Zuständigkeit des Falls dem Amtsgericht vor, nachdem ich zuvor Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt habe.

Kurz und knapp würde ich somit meine Absicht der Verteidigung im Schreiben anzeigen, beantragen die Prozesskosten im Falle eines Klagegewinns an den Gegner zu übertragen und letztendlich meine eindeutig klare Begründung anheften, dass es sich bei mir nicht um den wahren Schuldner handelt.

Wenn jemand da mehr weiß, ob das so formgerecht ist in diesem Bürokratie-Schrottplatz, wäre ich sehr dankbar das kurz zu erklären. Vielen Dank euch und schonmal falls gegeben ein schönes Wochenende!

PS: Interessant und beinahe frech finde ich es auch, dass auf dem Schreiben vom Amtsgericht nun nur mein •erster• Vorname und •Nachname• zu finden ist.

Zuvor aber auf dem Mahnbescheid stand mein Erst- und Zweitname + Nachname, was wenigstens einigermaßen die Verwechslung erklären könne, da der ursprüngliche Schuldner meinen Zweitnamen als Vornamen trägt und selbstverständlich auch den gleichen Nachnamen hat.

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Neuer Chef sadist und lästermaul hilfe?

Hallo an alle,

ich war lange aufgrund von Krankheit arbeitslos (1 jahr) nun habe ich eine neue Stelle in einem kleinen Betrieb (3 Personen inkl Chef). Er wirkte sehr sehr sympathisch beim Bewerbungsgespräch und ist bis heute auch noch nett. ABER allmählich fühle ich mich gar nicht mehr wohl. Folgendes: er fing relativ früh an über andere mitbewerber alles offenzulegen auch deren Ausweise sow wer mit welchem Aussehen sich beworben hat. Dann hat sein Mitarbeiter damals gekündigt über den hat er auch nur noch geklagt und hergezogen wie schlecht er arbeite und nur Fehler mache. Dann hat er über interne Mitarbeiter des Unternehmens gesprochen und Gerüchte erzählt das er glaube, dass ein Typ was mit ner anderen im Unternehmen hatte und jetzt geschieden ist bestimmt deswegen.
der knüller: er hat sich eines Tages auf dem girokonto seiner ex angemeldet und mir ihr Konto gezeigt wie verlogen sie sei und ihre Einnahmen anderes zeigen als ihr erzähltes. Und diese als schl… betitelt. Ist das normal? Das geht mit Allmählich auf den Zeiger weil ich mir denke, wer so mit dateb umgeht dann möchte ich nicht wissen wie er pber mich herzieht. Ich erzähle ihm zwar kaum etwas von mir aber ich bin mir sicher er lästert. Hat jemand Tipps für mich? Er hält sich für den größten. Ein sehr sympathischer Kerl der aber sobald man den Rücken zudreht schlecht redet und ganz anders ist.
mich weiß nicht falls er mal über mich so etwas macht sollte ich vllt. Mal erwähnen was ich alles weiß durch ihn? Bzgl Datenschutz? Oder was denkt ihr? Schnell neue Stelle suchen oder?

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