Frage zum Privatverkauf, Rücktritt bei Beleidigung/Drohung?

Entschuldigung im Voraus für den riesigen Text, aber sowas kann man nicht kurz fassen.

Hallo, ich habe gestern Online eine alte Konsole von mir verkauft. Anfangs war alles ok. Habe extra Bilder gemacht, da der Verkäufer mehr verlangt hatte, weil er mir nicht "geglaubt" hat. Habe dies getan.

Später wollte er noch mehr Bilder. Ich hab ihm dann gesagt, dass ich keine Bilder mehr schicke bis ich das Geld bekomme.

Da ich die Konsole auf mehreren Seiten hochgeladen hatte, hab ich es vergessen auf einer als verkauft zu markieren, der Käufer schreibt mich also mit einem zweiten Konto an und macht mir ein Angebot, ich sage hallo, ja es ist noch da, da er selber noch *NICHT* bezahlt hatte. Danach schrieb er mir sofort "So nun wirst du dein blaues wunder erleben." Nannte mich unseriös etc. und drohte mir schließlich damit seinen Anwalt auf mich zu hetzen wenn ich innerhalb ein paar Stunden ihm nicht die gewünschten Bilder zukommen lasse. Nannte mich außerdem, ich zitiere "hässlicher Mongo" in einer Sprachnachricht, die ich noch habe. Rief mich mehrmals am Sonntag morgen an. Ich bin nicht weiter drauf eingegangen und hab weiter auf die Bezahlung gewartet.

Hab später dann aber nachgegeben, da er mich permanent genervt hat. Er wollte nun bezahlen. Anscheinend gabs ein Fehler auf PayPal, dass er mir kein Geld senden konnte. Hab ich gemeint, soviel zum Thema seriös sein, er wollte mir nicht einmal den Fehler auf PayPal zeigen.

Er hat dann auf einmal gesagt und ich zitiere "Du willst die Konsole behalten? Gut meinen Segen hast du dafür. Brich es halt ab. Das Kaspertheater mache ich nicht mehr mit" Also ist er eigentlich vom Kaufvertrag zurückgetreten oder?

Dann hab ich Angeboten es direkt über PayPal zu schicken, anstatt über die App, welches er verweigerte! Hab ihm dann 12 Stunden gegeben mir das Geld zu schicken, bevor ich den Support um Hilfe bitte. Das wars dann. Er hat wieder nicht bezahlt, da hab ich nun gesagt, dass er sowieso schon zurückgetreten ist vom KV und immernoch nicht bezahlt hat und ich auch keine Absicht zum zahlen erkennen konnte, dass ich nun einen anderen Käufer suchen würde und die Anzeige schließen lasse.

Das wiederum führte dazu, dass er mir drohte mich ins Gericht zu ziehen, wieder den Anwalt einzuschalten etc etc. Dabei behielt er immer eine sehr schöne und unhöfliche Ausdrucksweise bei. Und nun bin ich hier. Ist dieser KV noch gültig, nach dem was diese Person abgezogen hat?

Vielen Dank im voraus

Rechtsanwalt, Kaufvertrag, Kaufvertragsrecht, Rechtslage
Wie viel Vertragsstrafe in der Probezeit laut meines Vertrages?

Hallo, ich habe im Dezember ein paar Bewerbungen verschickt. Einige Firmen hatten sich schnell gemeldet, andere haben auf sich warten lassen. Ich habe dann unter den ersten Firmen das beste Angebot rausgesucht und angenommen/unterschrieben (Firma A), weil ich nach dem Studium nicht ohne Job sein wollte. Jetzt, fast 2 Monate später haben sich aber noch "bessere" Firmen (Firma B) bei mir gemeldet und zugesagt zum gleichen Beginn. Mir ist jetzt nicht klar wie viel Vertragsstrafe ich zahlen muss. Ein Aufhebungsvertrag wird seitens des Arbeitgebers (AG) nicht angeboten. Ich werde aber auf jeden Fall das Angebot von Firma B annehmen.

Firma A Vertrag:

Beginn: 01.04.2021

Bruttoarbeitslohn: 3600€

Kündigungsfrist lt. Vertrag: 6 Monate Probezeit mit 30 Tage zum Ende des Monats, Kündigung vor Antritt nicht zulässig

(würde ich am 01.04.2021 direkt kündigen, wäre die Kündigung zum 31.05.2021 wirksam)

Abschnitt Vertragsstrafe: Der Arbeitnehmer (AN) hat an den AG eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn a) der AN die Arbeit schuldhaft nicht oder verspätet aufnimmt b) der AN das Arbeitsverhältnis schuldhaft ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auflöst.

Abschnitt Höhe Vertragsstrafe: Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach dem monatlichen Bruttoentgelt des AN und nach der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist zum Zeitpunkt des Vertragsverstoßes. Beträgt die Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Verstoßes 2 Wochen, so ist das monatliche Bruttoentgelt für diesen Zeitraum (also 2 Wochen) als Vertragsstrafe zu zahlen. Im Falle der verspäteten Aufnahme der Arbeit sowie der vorübergehenden Arbeitsverweigerung wird als Vertragsstrafe.....[unwichtig, ich will ja sofort kündigen/nicht antreten] Maximal ist die Höhe der Vertragsstrafe jedoch auf ein Bruttomonatsentgelt begrenzt.

Zahle ich nun 3600€ maximal für die zwei Monate als Vertragsstrafe, Gehalt von 2 Wochen oder 2x 3600€ ( 2 Monate Zeitraum bis zur ordentlichen Kündigung)als Strafe?

Maximalbetrag von einem Bruttomonatsentgelt 100%
monatliche Bruttoentgelt für 2 Wochen 0%
Ganzer Zeitraum bis zum 31.05.2021 (also 2 Monate Entgelt) 0%
Arbeit, Kündigung, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Vertrag, Probezeit, Vertragsrecht, arbeitsrechtlich, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Fremdgehen69 Widerrufen?

Ich hatte ein Premium Paket versehentlich bestellt, wollte nur Coins. Am selbigen Tag hatte ich auf mein Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht, weil die kostenpflitige Mitgliedschaft eine Frist von 12 Wochen Betrug. Da ich keine Verlängerung wollte. Das Premium Paket kostet 39.90€ für 6 Monate. Der Betrag wird monatlich in den vereinbarten Raten für die jeweilige Laufzeit unter Verwendung eines neutralen Verwendungszweckes eingezogen.

Meine Frage dazu ist. Ist wirklich alles so wie es da steht und ist es wirklich widerrufen? Ich habe keine Erfahrung darin. Und muss ich die 6 Monate die 39.90€ nach wie vor noch bezahlen? Ich habe nur gesehen das ich die Premium Funktion nicht mehr funktioniert, da ich keine Texte verfassen, sowie auf Texte antworten kann. Wie hoch könnte die Wertschätzung ausfallen?

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