Kundin Anspruch auf kostenlose Korrektur ?

Ich bin Friseurin, vor einiger Zeit habe ich eine Kundin gehabt, die gerne Balayage haben wollte.
3 1/2 std später hatten wir das tolle Ergebnis. Ich war wirklich sehr zufrieden, es war nahezu perfekt (meiner Meinung nach). Ich habe dem Mädchen das Ergebnis gezeigt und sie hatte nicht viel gesagt, nur sowas wie „gut.. ist schön“ Es hatte an der Kasse noch eine Verwunderung gegeben, weil sie für das Balayage inkl Abmattierung und Kur (lange Haare) + WSF 190€ bezahlt hatte Sie hatte auch kein TG gegeben, das für mich soviel bedeutete, dass sie nicht ganz zufrieden war.
Ich habe darauf am nächsten Tag online eine Bewertung bekommen, dass es nicht das gewünschte Ergebnis sei, aber die Arbeit trotzdem schön und sauber war.
Nach ein paar Tagen hatten wir eine E-Mail erhalten, dass sie sich eine kostenlose Korrektur wünscht, weil es ihr nicht hell genug sei und sie für den Preis sich mehr vorstellt hätte, vor allem weil sie ja immer Balayage gemacht hätte, weniger bezahlt hatte und heller war in den Längen.

Ich hatte sie mehrmals versucht nach einer Woche sie zu erreichen und hatte ihr auf der Mailbox Terminvorschläge gegeben, damit ich mir das ganze anschauen kann. Sie hatte sich 1 1/2 Wochen nicht gemeldet. 2 Tage vor mein Urlaub kam dann der Rückanruf, was die Folge hatte, dass ich komplett ausgebucht war. Nun war ich 2 Wochen im Urlaub und sie möchte jetzt einen Termin.

Meine frage ist jetzt:

Ist ihre Kostenlose Korrektur berechtigt? (Ich bin der meinung Nein)

Und wie kann ich es am besten Begründen.

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Mahnung trotz Gutschrift?

Hallo zusammen,

am 03.07.2021 habe ich bei xxxlutz Geschirr bestellt.

Am 06.07.2021 habe ich eine Rechnung erhalten. Am 29.07.2021 habe ich eine Zahlungserinnerung von einem Inkassounternehmen erhalten. Da ich aber noch keine Leistung auf Rechnung erhalten habe, habe ich am 03.08.2021 einen Widerspruch eingelegt. Daraufhin habe ich am 07.08.2021 eine Gutschrift und am 11.08.2021 eine neue Rechnung erhalten. Am 17.08.2021 kam das zweite Paket der Bestellung vollständig an.

Am 19.08.2021 habe ich eine Mahnung mit Mahngebühren erhalten, obwohl die erste Rechnung durch die Gutschrift aufgelöst wurde. Wenn ja nur die zweite Rechnung gilt, sollte auf diese nicht erst wieder eine Zahlungserinnerung folgen? Sie haben mir wieder vor der Leistung eine Rechnung geschickt, obwohl ich auf Rechnung bestellt habe, was ja bedeutet, dass ich erst bezahle, wenn alles da ist. Also kann man doch erst eine Rechnungsbegleichung ab Erhalt der Ware erwarten und eine Zahlungserinnerung ab Erhalt der Lieferung schicken? Und nicht sofort eine Mahnung mit Mahngebühren bezüglich der ersten Rechnung, die ich wegen nicht erbrachter Leistung nicht gezahlt habe?

Ich überlege, die Pakete aufgrund mangelnder Qualität zurückzuschicken. Ab dem 17.08.2021 steht mir das 30 Tage zu.

Ich bitte um Aufklärung und Handlungsmöglichkeiten! :)

Vielen lieben Dank und liebe Grüße

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