Was tun wenn die Heizung nicht geht und der Vermieter nichts unternimmt?

Hallo Leute. Ich brauche euren Rat. Bin vor einem Jahr mit meinem Kind in dieser Wohnung eingezogen. Habe es später fest gestellt,daß nur die Hälfte Heizung ging. Wir haben keine Heizung in der Küche und im Bad, außerdem sind noch im Dachgeschoß und es war schon damals richtig kalt. Dieses Jahr geht die Heizung gar nicht mehr. Der Vermieter war hier dreimal und hat jedes mal mit dem Wasser und Heizung "gespielt" , es ist ein bisschen lauwarm geworden, er sagte es wird jetzt richtig heiß. halbe Stunde später ist es ganz ausgegangen, und dreimal das gleiche. Bis jetzt war es auch nicht so kalt, ich gehe ganztags arbeiten, mein Kind kommt auch spät von der Schule und bis jetzt war es zu aushalten, aber seit paar Tagen habe ich Urlaub und habe überall Krämpfe bekommen, so eiskalt hier ist.

Außerdem es läuft Wasser vom Dach runter. Wenn es stark regnet, muss ich bei jedem Fenster alte Handtücher und Eimer legen, damit der Boden nicht nass wird. Am Dach gab es riesige Wasserflecken, habe immer alles gleich gezeigt. Er sagt ja, ja, ich werde nächste Woche vorbei kommen und reparieren. Seit einem Jahr hat sich nichts verändert.

Ich habe schon langsam das Gefühl, dass er mich für dumm hält. Weiß gerade nicht genau, was ich machen soll. Ich habe ja Kind und möchte kein Stress mit ihm haben, Übrigens die Mieter unter mir haben auch Kinder und bei denen wird auch nur die Hälfte Heizung warm.

Allgemeinwissen, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Familienrecht, Mietvertrag, Soziales
Strafbefehl eingetroffen, Vorwurf Fahrerflucht. Was meint ihr?

Hallo,

im letzten Jahre bin ich von meinem Arbeitsplatz um 21 Uhr in mein ca. 60 km weiter entferntes Zuhause gefahren. Etwa gegen 22 Uhr klingelte die Polizei, wollte ein Foto von meinem Wagen schiessen, Fotografierten sogar meine Schuhe und wollten das ich eine Fahrerflucht am etwa 10 Km entfernten Supermarkt gestehe der sich um 20:30 Uhr ereignete.

Ich wäre im Supermarkt gewesen und hätte Bier gekauft und wäre dann draußen beim ausparken in einen stehenden PKW gefahren, hätte den Schaden sogar begutachtet und hätte mich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.

Es gäbe eine Zeugin. Diese ist zeitgleich die geschädigte.

Soweit so gut.

Die zusammengefassten Fakten stellen sich wie folgt zusammen:

Meine 2 Mitbewohner erklärten der Polizei das Sie nicht genau wussten wann ich heim kam, jedoch nicht so früh das sich das mit dem Vorwurf vereinbaren lies. Die Schuhe die die Polizei erwartete zusehen wären ( ich glaube graue ) Nikes gewesen. Ich trug während der Arbeit und natürlich auch zu diesem Zeitpunkt blaue Nikes. Tage und Wochen später wurden natürlich alle möglichen Ermittlungen eingeleitet. Erfolgt sind: Eine Polizei Ladung zur Aussage die ich in Absprache mit meinem RA durch Ihn ablehnte. Er schrieb glaub ich eine detaillierte Stellungnahme. Monate später wurden Fotos von mir bei der Polizei angefertigt in dem die eine Zeugin aus dem Supermarkt mich identifiziert hätte. Mein PKW wurde 3x von einem unabhängigen Gutachter vermessen und begutachtet, Ergebnis: Der Wagen kann das nicht gewesen sein. Die Ermittler nahmen 2x Kontakt mit meinem Arbeitgeber auf damit die Dienstpläne geprüft werden. Diese besagen das ich mind. bis 21 Uhr auf der Arbeit gewesen war. Auf dem erhaltenen Strafbefehl stehen als Zeugen meine beiden Mitbewohner sowie mein Arbeitgeber ( bzgl. des Dienstplanes ) ein Kommissar, vermutlich der der mich in der Nacht aufsuchte mit seinem Kollegen die potenzielle Geschädigte und eine weitere Frau von der bislang nie die Rede war.

Nachdem die Sache sogar für meinen Anwalt als erledigt erschien aufgrund von Monatelanger Funkstille flog heute ein Strafbefehl ein.

1600 Euro Strafe 3 Monate Fahrverbot.

Nach Recherche ist mir klar das die nächste Instanz eine richtige Verhandlung ist.

Ich möchte euch hier bitten neutral und objektiv zu beurteilen:

welche Chance habe ich das ich freigesprochen werde ? Was könnten noch für zusätzliche Kosten auf mich zu kommen wenn ich es auf eine Verhandlung ankommen lasse ? Bzw. zusätzliche Strafen ?

Zu mir:

Ich habe immer eine weise Weste gehabt, ausser einer dummen Aktion vor einigen Jahren ( ausserhalb der Probezeit ) wurde ich mit 1,2 Promille aus dem Verkehr gezogen. An diesem Abend war ich sofort ehrlich und kooperativ, meine Strafe habe ich gezahlt und das Fahrverbot ausgesessen.

Und bin auf das "übliche ab und an" geblitzt werden oder das ständige Knöllchen kassieren in der Stadt habe ich nichts auf dem Kerbholz.

Was meint ihr ?

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gesetz, Gericht, Fahrerflucht, Strafbefehl, Strafe
Hauptforderung von Vodafone beglichen. Inkasso-Büro infoscore nicht bezahlt, jetzt Rechtsanwalt Haas eingeschaltet. Wie weiter vorgehen?

Hallo,

hier also die Fortsetzung meiner vorigen Frage/n, zu finden unter:

https://www.gutefrage.net/frage/hauptforderung-beglichen-weiteres-schreiben-von-infoscore-inkasso-wie-weiter-reagieren?foundIn=user-profile-question-listing

Kurzer Abriss: Die Hauptforderung sowie alle Gebühren für Lastschriftrückläufer und Mahnungen wurden direkt an Vodafone bezahlt. Der Erhalt und das nun ausgeglichene Kundenkonto wurden seitens Vodafone schriftlich per E-Mail bestätigt. Ebenso wurde von Vodafone per E-Mail mitgeteilt, dass keine weiteren Forderungen ihrerseits mehr bestünden. Die Inkasso-Schreiben, die in der Zwischenzeit reinflatterten, habe ich wie empfohlen ignoriert. Nun wurde die Sache an Rechtsanwalt Haas aus Baden-Baden (ist ja scheinbar ein alter Bekannter in dem Metier) weitergegeben, der nun die Forderungen aus dem Anhang stellt.

Ich weiß, ich muss das nicht beantworten, aber mir stellt sich die Frage: Wäre ein kurzes und prägnantes Schreiben, indem man auf die rechtlichen Unstimmigkeiten (Zinseszins, Inkasso- und Anwaltskosten zugleich, etc.) eingeht, sinnvoll? Oder soll ich die Schreiben wieder als tote Bäume abheften und auf den dann evtl. eintrudelnden Mahnbescheid warten?

Wie wahrscheinlich seht Ihr nun, dass die Geschichte weiterverfolgt wird (mit Erfolg)?

Danke und Grüße

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Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Forderung, Inkasso, Klage, Mahnbescheid, Einklagen, Wirtschaft und Finanzen
Wer ist im Recht? Autoreparatur ohne Auftragserteilung?

Hallo zusammen

Die Frage wird etwas knifflig. ich versuche es. Ich habe ein Fahrzeug bezogen. Dies über die Garage meines Bruders. Das FZ habe ich entsprechend sofort bezahlt.

Mein Bruder und ich befinden uns aktuell im Streit. Aus diesem Streit heraus stellt er mir eine Rechnung von CHF 716.00 für Reparatur-Arbeiten am FZ. Ich habe jedoch nie Reparaturen in Auftrag gegeben. Er hat einfach damit begonnen. Die Offerte dazu kam im Nachhinein handschriftlich. Als ich den Stundenansatz gesehen habe, habe ich gesagt; "Das kann ich dir nicht bezahlen. Wenn für "anstehende" Reparaturen diesen Betrag verlangst, dann werde ich mir eine andere Garage suchen müssen. Bitte versuche ökonomischer zu sein, damit ich den Auftrag bei dir machen kann".

Nun, mein Bruder kam mir mit dem Preis nicht entgegen. Das ist für mich i.O. und grundsätzlich kein Problem (wenn auch schade). Ich habe mir dann eine andere Garage gesucht und das FZ (was noch zu machen war) reparieren lassen. Dabei habe ich dann ca. 35% günstiger reparieren können.

Mein Bruder ist dabei ausgerastet und stellt mir nun den oben erwähnten Betrag in Rechnung. Ich bin finanziell sehr angeschlagen und kann das unmöglich auch noch bezahlen. Kann er das wirklich machen, obwohl ich ihm die Reparatur nie in Auftrag gegeben habe?

Ich möchte nicht streiten, aus diesem Grund kläre ich das vorsichtig hier ab. Mein Bruder ist Gerichtserprobt und geht gerne eine Ebene höher. Ich hatte noch nie einen Fall und ehrlich auch etwas Respekt vor weiteren Schritten. Wie stehen meine Chancen, was soll ich tun?

P.S. ich hatte schoneinmal ein FZ bei ihm. Da hat er dann die Bremsen ausgebaut, aufbereitet und eingelagert. Diese wird er an weitere Kunden entsprechend hochpreisig verkaufen. Das sind doch aber eigentlich meine Bremsen. Er bereichert sich somit ungerechtfertigt und stellt mir zudem noch eine Rechnung in entsprechender Höhe ohne jemals einen Auftrag erhalten zu haben.

Gruss und danke für eine eilige Antwort, die Zeit drängt. Die Zahlung muss in fünf Tagen erfolgen, sonst betreibt er mich höchstwahrscheinlich. Ich kann mir sowas nicht leisten.

Auto, Rechtsanwalt, Schweiz, Recht, Gericht, Klage, Rechtsstreit, Schweizer Recht, Betreibung

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