Lohnt sich das Einschalten eines Anwalts bei (unbeabsichtigter) Fahrerflucht nach Parkschaden?

Hallo mir wird von der Polizei Fahrerflucht nach Parkschaden an einem anderen Fahrzeug vorgeworfen (offensichtlich nur Lackschaden, kein Blechschaden), wovon ich selber aber nichts bemerkt habe. Es gibt keine Zeugen, der vermeintliche Unfallgegner hat wohl die Angewohnheit, sich die Nummernschilder der anderen Parkenden vorsorglich zu notieren (so schilderte es mir die Sachbearbeiterin der Polizei). Ich habe mein Fahrzeug bereits zweimal der Polizei vorgeführt, das erste Mal hat die Sachbearbeiterin die vermeintliche Kontaktstelle (vorne rechts unter den Frontscheinwerfern) begutachtet und fotografiert. Dort sind deutliche Kratz und Schleifspuren, die aber bereits mehrere Jahre alt sind und die schon da waren, als ich das Auto vor vier Jahren gebraucht kaufte. Die Polizistin meinte auch, dass die Spuren „alt“ aussähen. Eine Lackprobe nahm sie erstmal nicht, sie wolle, so sagte sie, zunächst die fotografischen Befunde bewerten - wenn ich innerhalb der nächsten zwei Wochen nichts von ihr hören würde, sei der Vorwurf fallengelassen. Ich dachte zunächst, die Sache sei erledigt. Dann wollte die Bearbeiterin nach zweieinhalb Wochen doch noch eine Lackprobe. Sie sagte, die Spuren sprächen doch für meine Täterschaft, sie wolle sich die Lackproben unter dem Mikroskop anschauen und wenn diese passten, müsste sie mir den Tatvorwurf machen. In dem Formular zur „schriftlichen Äußerung“, die sie mir zwei Tage später zuschickte, habe ich angekreuzt, die Tat nicht begangen zu haben, mit der Begründung, keine Kollision oder Berührung mit einem anderen Fahrzeug bemerkt zu haben. Des Weiteren habe ich angekreuzt, „mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 153 a StPO“ einverstanden zu sein.

Meine Frage wäre nun: Lohnt es sich, hier Rechtsbeistand zu suchen ? (ich besitze keine Rechtsschutzversicherung)

Zusatzinfo: Ich habe gegenüber der Polizei wahrheitsgemäß angegeben, der einzige Fahrzeugbenutzer zu sein, und zur Tatzeit möglicherweise am angegebenen Ort geparkt zu haben (parke fast immer dort).

Viele Grüße und schönen Dank für eine Antwort

Rechtsanwalt, Recht, Fahrerflucht, Auto und Motorrad
Kündigung während der Probezeit am Monatsanfang?

Hallo Zusammen,

ich bin seit dem 01.07. in einem Job angestellt welcher mir absolut keinerlei Spaß gemacht hab & weshalb ich mich nebenbei beworben habe. Dies ist mir insoweit geglückt, als dass ich eine neue Stelle spätesten zum 01.11. antreten kann.

Nun ist es derzeit ein Job im Außendienst, wo mein Chef mich

  1. bestimmt nach meiner Kündigung nicht mehr sehen will (da es auch mal gut gekracht hat zwischen uns) &

  2. er weiß dass ich keine Leistung mehr bringen werde, Termine mache oder beim Kunden allerernstens tolle Laune haben werde

Nun steht im Vertrag jedoch die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende. Heißt Oktober müsste ich noch arbeiten...

Meine Idee war es deshalb im vorzuschlagen auf mein Oktobergehalt zu verzichten etc. und das wir eine Kündigung zum 01.10. vereinbaren ganz einfach, und ich somit dann im Oktober keiner Arbeit nachgehe, da es echt unvorstellbar in diesem Job ist wenn ich mich null damit identifiziere und er mich auch nicht sehen will...

Meine Frage hierzu war jedoch bevor ich das so vorschnell vorschlage welche anderen Wege es noch gibt?

Habe 30 Tage Urlaub im Jahr, dachte somit für das halbe Jahr 15 Stück noch, aber schon Google überflogen, dass es wohl nicht so ist sondern ich mir nur ein paar "erarbeitet" habe?

Wollt einfach wissen ob es irgendeine andere Möglichkeit gibt?

Müsst er mir dann die Urlaubstage eig. auszahlen oder so? Nein, oder?

Und ja, ich weiß ich könnt auch einfach weiterarbeiten aber in diesem Fall unvorstellbar, da sind Dinge passiert die kann man niemandem erzählen...

Freue mich über Ratschläge

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Rufmord? Verleumdung? Üble Nachrede?was kann ich tun?

auf der Suche nach Mr. Right habe iCh innerhalb von 7 Monaten, zwei Arbeitskollegen auf der Arbeit kennengelernt die mir etwas mehr als sympathisch waren. Bei dem ersten ergab sich aus einem Flirt eine etwa "Art 2-3 Wöchige Beziehung" , welche beendet wurde weil man merkte das die Interessen nicht übereinstimmten.
Bei dem zweiten ( der von dem ersten wusste) ging es über nette Unterhaltungen und einem einzigen Kuss nicht drüber hinaus. Beides jedoch niemals während der Arbeitszeit sondern nach Feierabend. Klar hatte man sich auf der Arbeit gesehen und auch miteinander gesprochen aber es kam zu keinen "sexuellen Handlungen" ( also kein Sex auf dem Klo oder dergleichen)

Nun Wochen später, posaunt ein weiterer Kollege offen heraus das ich etwas mit 2 Kollegen hatte.
Dieser hat selber immer versucht mit mir "anzubendeln" jedoch ohne Erfolg.

Hat es vermutlich irgendwo herausbekommen und ist gekränkt das ich auf seine Avancen ( er hat mich immer versucht anzumachen) nicht eingegangen bin.

Nun werde ich von ihm als Flittchen dargestellt, wobei zwischen beiden Kollegen mehrere Wochen und Monate dazwischen liegen.

Ich bin wirklich alles andere als das. Hatte bisher nur einen festen Freund ( mehrere Jahre)

Kann ich dem Kollegen der mehr oder weniger Unwahrheiten verbreitet nun durch Rufmord, Verleumdung , oder Übler Nachrede den Garaus machen?

Schließlich ist es doch immerhin noch meine Angelegenheit mit wem ich privat Kontakt habe und wo ich die Person kennengelernt habe.
Dies hat auf der Arbeit nichts zu suchen, Vorallem nicht als Racheakt weil sich jemand als Mann gekränkt fühlt.    oder?

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