Wer haftet bei Verlust aus einer Rücksendung (Privat)?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Angelegenheit helfen. Ich habe hierzu leider keine vergleichbare Frage gefunden.

Folgender Fall: Verkäufer (V) verkauft über ebay Ware und versendet diese nach Zahlungseingang. Als diese beim Käufer (K) eingetroffen ist, behauptet dieser, dass die Ware beschädigt ist und Zubehör fehlt und bittet daher um sofortige Rücknahme. Da V dies nicht eindeutig ausschließen kann, wurde der Rücknahme zugestimmt und ein kostenloses Rücksendelabel (versichert bis 500€) von DHL zur Verfügung gestellt. K hat die Ware laut Sendungsverfolgung anschließend bei der Post abgegeben. Als die Ware bei V angekommen ist, musste dieser feststellen, dass das Paket leer ist und dieses nur notdürftig zugeklebt war. Noch am gleichen Tag hat V über mehrere Wege versucht, Kontakt zu K aufzunehmen, um die Sache klären zu können. K hat sich auch nach längerer Zeit hin nicht zurückgemeldet. Die Frist um den Verlust bei DHL zu melden, ist nun bereits erloschen. Anschließend wurde von V ebay eingeschaltet und zudem Anzeige bei der Polizei erstattet. ebay hat daraufhin zu Gunsten von V entschieden. K hat nun jedoch den Anwalt eingeschaltet und fordert eine Rückerstattung ein, da das Paket nachweislich bei der Post abgegeben wurde. V kann jedoch nachweislich durch einen Zeugen belegen, dass das Paket leer angekommen ist.

Anmerkung: V hat eine Abstellerlaubnis bei DHL. Das Paket wurde jedoch nicht am vereinbarten Ort (Garage) sondern vor der Haustür abgestellt. Nichts destotrotz war das Paket nicht zugänglich für die Öffentlichkeit und kann hier auch nicht gesohlen worden sein.

Es geht um einen Streitwert von über 600€

Wer haftet in diesem Fall? Bitte beachten, dass der Verkäufer KEIN Gewerbe hat und privat gehandelt wurde.

Vorab vielen Dank für eure Unterstützung.

Schöne Grüße

Versand, eBay, Rechte, Haftung
Verein Vorsitzender kündigt offiziell an nicht mehr zu kandidieren/ tut es dennoch?

Sehr geehrte User, in einem Sportverein steht die jährliche MV an. In der fristgerechten Einladung zur MV, heißt es wörtlich. "Sowohl der Kassenwart (Herr X) als auch der Vorsitzende (Herr B) stehen für eine neue Amtszeit aus privaten Gründen nicht mehr zur Verfügung. Es werden dementsprechend zwei neue Mitglieder für den Vorstand benötigt."

Dem nach kann man als Miteglied, das ein Problem mit diesem Vorstand hat, davon ausgehen, dass sich die Sache von selbst erledigt. Man sich also nicht mehr darum kümmern muss und "Frieden" einkehrt.

Nun dringt durch den Buschfunk heraus, dass der Vorsitzende Herr B "es sich vllt. doch noch einmal übelegt".

Ich pers. sehe darin mindestens Nebelkerzen, wenn nicht sogar Täuschung.

"Es gibt zwei Voraussetzungen, wenn in der Mitgliederversammlung gültige Beschlüsse gefasst werden sollen:

Den Mitgliedern müssen die Tagesordnungspunkte (TOP) mitgeteilt worden sein. Die Tagesordnung muss bereits mit der Einberufung der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. Über nachgereichte TOP können also nach der gesetzlichen Regelung keine gültigen Beschlüsse gefasst werden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass es jedem Mitglied vorab möglich ist, zu entscheiden, ob die anstehenden Beschlüsse seine Anwesenheit auf der Mitgliederversammlung erfordern."

in diesem Fall muss man also davon ausgehen, dass Mitgleider, die den Vorsitzenden gerne entfernen möchten, die Mv nicht wahrnehmen, in der Annahme, dass dieser ja ohnehin freiwillig geht. Ein demokratisch korrektes Aufbegehren gegen den Vorgesetzten wird somit also unterbunden.

Habe ich dort eine richtige Einschätzung? Der Vorsitzendende hat offiziell seinen Weggang angekündigt. Er kann sich nicht einfach "doch noch" wählen lassen. Natürlich wird die Position mittels Wahl entschieden, jedoch fehlen somit schlicht die Anwesenden, die ggf, gegen ihn stimmen, da diese über dieses Szenario nicht informiert wurden.

Zweite Frage, wie sollten sich Mitgleider verhalten, falls der Vorsitzenden dreist versucht sich wirklich anders zu verhalten, als in der Einladung angekündigt? Sollte dies gegen Vereinsrecht und Satzung verstoßen, wie kann ein Mitglied dies durchsetzen?

Besten Dank

Sport, Rechtsanwalt, Verein, Rechte, Jura, Wahlen
Was unternehmen gegen Schikanen vom Vermieter?

Hallo Leute, weiter geht es im Kampf ums Recht. Vermieter hatte Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt. Innerhalb dieser Kündigungsfrist war es mir jedoch nicht möglich eine neue Wohnung zu finden. Somit kam es letzte Woche zur Räumungsklage vor Gericht. (Güteverhandlung). Richterin fragte Kläger (Vermieter + RA), was deren Vorstellung wäre, wie lang ich noch in der Wohnung verbleiben könne. Antwort Kläger: 1-2 Monate. Richterin meinte dazu: „Das ist ja recht kurz“! Richterin stellte zudem fest, dass der Beklagte (Ich + RA) sich in einem sehr hohen Maß um Wohnungen beworben hat. Richterin war mir wohlgesonnen! Nach einigem bla bla kam dann der Urteilsspruch. Beide Parteien einigen sich auf 5 Monate, Auszug zum 31.10.2017 mit einer Kündigungsfrist, meinerseits, von einer Woche. Mutter vom Vermieter (Hausdrachen) war nachher über das Urteil stinksauer. Zumal Mutter auch schon in unser Haus eingezogen ist, muss ich mit weiteren Schikanen rechnen. Ich selbst werde mich weiter um Wohnung bemühen, da ich nicht mit dieser Familie unter einem Dach wohnen will. Aber nun zu meinem Anliegen: A) Einen Tag nach dem Gerichtsurteil hat Vermieter neue Briefkästen für seine Familie angebracht. Mein Briefkasten wurde von der Wand genommen und steht nun auf dem Boden herum. Seit dem habe ich auch schon fremde Briefe in meinem Kasten gefunden. Ich denke der Briefträger ist es nicht gewohnt Briefkästen auf dem Boden vorzufinden. Ich weiß, dass es Vorschrift gibt, was das anbringen von Briefkästen betrifft. Frage: Sollten weiterhin solche Schikanen durchgeführt werden, könnte ich dann das Räumungsurteil noch mal anfechten? (Nur als Druckmittel gegen das Benehmen des Vermieters). B)… Mal angenommen ich habe bis zum 31.10. noch keine neue Wohnung gefunden…Wird mir dann die Wohnung am 1.11. geräumt?? Danke fürs zuhören

Mietrecht, Rechte
Kinder direkt vorm Fenster spielen erlaubt?

Hallo,

wir wohnen seit kurzem in einer Doppelhaushälfte, in dem unsere Fenster direkt in den Hof schauen. Da wir schon öfter Fußbälle und Flummis an die Scheibe bekommen haben, parkt mein Mann nun vor unserem Fenstern (ca. 4 m breit insgesamt und bodentief) um eine Sachbeschädigung durch die Kinder zu vermeiden. Nun sind wir heute aus allen Wolken gefallen. Unsere Nachbarn von der anderen Hälfte kamen vorbei und beschweren sich, dass UNSER Auto direkt vor UNSEREM Fenstern steht und nicht vor UNSERER Garage wie die letzten Monate... Wir sollten doch das Auto umparken. Mein Mann hat gesagt, dass die Kinder sonst direkt vorm Fenster spielen, letztes Mal haben wir extra den Nachbarn Bescheid gesagt, dass wir ein Ameisengift vor die Fenster gestreut haben da wir sonst Probleme mit Ameisen im Haus habenund wir uns Sorgen um die Kinder gemacht haben! Sie sollten Bescheid wissen, damit mit aufgepasst wird! Das Auto stand zu dieser Zeit ebenfalls davor. Und nun wurde uns mitgeteilt das wir doch vor der Garage wieder parken sollen es sind schließlich Kinder. Das ist uns schon klar, Kinderlärm macht uns doch nix aus. Aber wir müssen doch nicht das Fussball spielen direkt vorm Fenster bzw. Ans Fenster akzeptieren? Wer bezahlt wenn die Scheibe bricht! Zudem haben die Kinder nun vor unserer Garage mehr Platz zu spielen, obwohl dies eben auch unser Bereich ist. (Die Nachbarn haben auf der anderen Seite ihre Parkplätze). Wir wurden nun kinderfeindlich dargestellt und wenn wir mehr Kinder haben, dann wüssten wir wie es ist?!

Nun meine Frage, Entschuldigung der lange Text, möchte eben alles detailliert beschreiben; Nachbarn können uns doch wohl kaum verbieten vor unseren Fenstern zu parken? Muss man Fussbälle an der Scheibe akzeptieren da Kinder? Wer bezahlt die Sachbeschädigung wenn wirklich etwas zu Bruch geht? Es rumst ganz schön, geschweige denn der Lärm im Wohnzimmer (auch noch mit Baby im Arm....). Wieviel "Lärm" muss man vor Fenster hinnehmen? Es ist auch schon öfter vorgekommen dass die Kinder direkt vor unseren Fenstern mit kreide gemalt haben, und damit meine ich nicht paar Meter davor, sondern Direkt von der Scheibe aus. Laut unseren Nachbarn wurden wir übertreiben aber sie bekommen ja gar nix mit! Auch im Garten, der ebenfalls uns gehört wurde öfter gespielt, dass ist uns ebenfalls egal. Aber eben vorm Fenster ist blöd. Gesagt haben wir öfter schon was, aber es sind Kinder, die vergessen das natürlich. Wir haben ein neues Auto gekauft, es stand drei Tage bei uns dann hatten wir den ersten Lackplatzer drauf. Seit dem das Auto an den Fenstern steht, haben die Kinder mehr Platz vor der Garage und Auto bleibt "heile". So aus Interesse; müssen wir es hinnehmen wenn Kinder das Auto beschädigen? Man muss ja viel mit Kindern hinnehmen, Lärm etc. das ist verständlich, ausdrücklich macht uns das nix aus, aber wie sieht es mit Sachbeschädigung aus durch Spielende Nachbarskinder? Sorry für Rechtschreibfehler.

Kinder, Rechte, Nachbarn, Sachbeschädigung

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