Hallo,
Ich habe etwas SEHR dummes getan. Ich bin 13 Jahre alt, habe ADHS und A-Typischen Autismus. (Hierzu möchte ich noch erwähnen dass ich dies nicht als Entschuldigung oder Ausrede erwähne)
Die Tat:
Ich habe ende Juni , anfang Juli Den sogenannten "Hitlergruß" getätigt und mich dabei fotografiert. Jedoch habe ich es NICHT versendet (Ich weiß, es war sehr dumm von mir und ich sehe es auch ein.) Außerdem hatte ich Bilder von Adolf Hitler auf meinem Schul-IPad.
Privatsphäre und Schutz der personenbezogener Daten?
(Als von unserer Klasse die Lehrer diese eingezogen haben um diese zu "kontrollieren") <- {Als Schüler daraufhin sagten "Privatsphäre!" ,Agumentierten die Lehrer mit, "Das ist ein Dienstgerät! Da gibt es keine Privatsphäre!" Gibt es auf einem so genannten "Schul-IPad" Privatsphäre? Ich würde sagen ja, da laut dem Grundgesetz, Artikel 2 Absatz 1. Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und der DSGVO das recht auf Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten eintritt.
Involvierung der Polizei
daraufhin kam die Polizei in die Schule und führte ein Gespräch mit mir. Anschließend nahmen diese mein Handy mit (was eigentlich rechtswidrig ist, da ich strafunmündig bin, oder nicht?) Ich habe es ihnen aber gegeben (weil ich nicht wiedersprechen konnte bzw. es mich nicht getraut habe. [Grund hierfür ist mein oben genannter A-Typischer Autismus])
Meine eigentliche Frage
Habe ich jetzt das recht mein Handy zurück zu fordern und wird dies dem Staatsschutz gemeldet?
Mit freundlichen Grüßen
Leland