Elternteil nimmt mein Bafög Geld Hilfe?

Hallo, ich habe eine extrem wichtige Frage, die auch juristische Aspekte tangiert. Und zwar habe ich folgenden Fall: ich habe vor einem Monat ungefähr Bafög beantragt für das WiSe24/25. Und das auf der online Webseite Bafög digital. Da steht aber immer noch der Status „dem zuständigen Amt übermittelt“ und ich warte ständig auf Briefe oder Ähnliches, da bereits Freunde schon eine Antwort erhielten. Ich möchte natürlich dann auch bei der Bafög zentrale anrufen, da aber geht NIEMALS jemand ran etc. Und das Problem mit den Briefen ist, das ein Elternteil von mir jedesmal die Briefe nimmt und sie uns nie gibt, wenn sie an uns adressiert sind… So habe ich auch die totale A*karte. Jetzt plötzlich sagt das Elternteil mir, dass es mir ab 30.11 anscheinend 150€ auf meinem Girokonto einzahlt (was sehr verdächtig ist, da so etwas nie passiert ist, ich bekomme nämlich nie was)… und das irgendwie jeden Monat (?) regelmäßig fürs Studium. Jetzt frage ich mich natürlich rein rechtlich gesehen ob es sein kann, dass er Bafög für mich sozusagen beantragt hat, aber z.B. seine kontodaten vermittelt hat usw. Dabei müsste es aber eigentlich so sein, dass nur der erste Antrag, den ich ja zuerst gemacht habe vor nem Monat berücksichtigt wird und nicht nochmal derselbe Antrag durch das Elternteil, oder?! Ich stecke da wirklich in der Klemme und ich habe keine Ahnung was ich überhaupt tun soll! Ich kann leider da nicht mitreden noch was hinterfragen, das ist ganz schwierig.

Studium, Familie, Wohnung, Anwalt, Rechte, ALG II, Arbeitsamt, BAföG, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld, Wohngeld
reagiert der Staatsschutz auf Volksverhetzung bei Strafunmündigen?

Hallo,

Ich habe etwas SEHR dummes getan. Ich bin 13 Jahre alt, habe ADHS und A-Typischen Autismus. (Hierzu möchte ich noch erwähnen dass ich dies nicht als Entschuldigung oder Ausrede erwähne)

Die Tat:

Ich habe ende Juni , anfang Juli Den sogenannten "Hitlergruß" getätigt und mich dabei fotografiert. Jedoch habe ich es NICHT versendet (Ich weiß, es war sehr dumm von mir und ich sehe es auch ein.) Außerdem hatte ich Bilder von Adolf Hitler auf meinem Schul-IPad.

Privatsphäre und Schutz der personenbezogener Daten?

(Als von unserer Klasse die Lehrer diese eingezogen haben um diese zu "kontrollieren") <- {Als Schüler daraufhin sagten "Privatsphäre!" ,Agumentierten die Lehrer mit, "Das ist ein Dienstgerät! Da gibt es keine Privatsphäre!" Gibt es auf einem so genannten "Schul-IPad" Privatsphäre? Ich würde sagen ja, da laut dem Grundgesetz, Artikel 2 Absatz 1. Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und der DSGVO das recht auf Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten eintritt.

Involvierung der Polizei

daraufhin kam die Polizei in die Schule und führte ein Gespräch mit mir. Anschließend nahmen diese mein Handy mit (was eigentlich rechtswidrig ist, da ich strafunmündig bin, oder nicht?) Ich habe es ihnen aber gegeben (weil ich nicht wiedersprechen konnte bzw. es mich nicht getraut habe. [Grund hierfür ist mein oben genannter A-Typischer Autismus])

Meine eigentliche Frage

Habe ich jetzt das recht mein Handy zurück zu fordern und wird dies dem Staatsschutz gemeldet?

Mit freundlichen Grüßen

Leland

Rechte, Gesetz, ADHS, Autismus, scheisse-gebaut, Adolf Hitler

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