Hallo,

ich bin alleinerziehende Mutter und befinde mich in der Wohlverhaltensperiode nach Privatinsolvenz.

Ich habe gehört, dass ich evtl. einen höheren Pfändungsfreibetrag beantragen kann, da ich über EUR 200,- Fahrtkosten habe, um auf die Arbeit zu kommen. Außerdem zahle ich 200,- EUR Hortkosten für die Betreuung meiner beiden Kinder während der Arbeitszeit sowie noch einmal EUR 100,- an eine Kinderbetreuung, da die Öffnungszeiten vom Hort nicht ausreichen, bis ich von der Arbeit komme.

Ich habe meine Insolvenzverwalterin gefragt, sie sagte, sie könne mich hierzu nicht beraten, weil ein "Interessenskonflikt" bestünde. Ich solle mich an einen Kollegen oder das Amtsgericht wenden.

Geld für einen Anwalt kann und mag nich nicht ausgeben und ans Amtsgericht wenden? Ich weiß gar nicht, an wen ich da gehen kann?

Kann mir jemand helfen, ob das überhaupt stimmt, dass ich meinen Pfändungsfreibetrag evtl. aufgrund der angesprochenen Kosten erhöhen kann? Und falls ja, wie gehe ich das an?

Tausend Dank!