'Nabend
Ich bin momentan 17 Jahre alt und möchte mich nächstes Jahr, nach meinem Abitur, für eine Ausbildung bei der Polizei (Laufbahngruppe 2) bewerben. Eine Voraussetzung, die mich stark ausbremst, ist jedoch folgende:
Es gelten für Sie folgende Grundwerte im Visusbereich:
Bewerber/innen bis 20 Jahre mindestens 50% Sehfähigkeit auf dem schlechteren Auge, ab dem 21. Lebensjahr reichen 30%.
Ausschlaggebend ist das Alter am Einstellungstag.
Ich bin kurzsichtig und meine Dioptrien betragen -4 und -4,5. Auch wenn ich mich mit Dioptrien und Visus nicht viel auseinandergesetzt habe, denke ich, dass ich durch meine starke Kurzsichtigkeit bestimmt keine Sehfähigkeit von 50% habe (ohne Sehhilfe).
Ein Job als Polizist finde ich aber sehr attraktiv und habe überlegt, meine Augen so bald wie möglich lasern zu lassen. Im Internet steht, dass ich mich jedoch im Wachstum befinde und es empfohlen wird, sich mit 25 Jahren die Augen lasern zu lassen. In der Regel werden keine Minderjährigen behandelt.
Darf ich meinen "Traumjob" als Begründung nehmen, um meine Augen lasern zu lassen? Ich denke nicht, dass die Polizei in solchen Dingen eine Ausnahme macht.