Hallo,
Ich habe vor mich für das nächste Jahr bei der Polizei Sachsen Anhalt zu bewerben. Voraussetzung sind hierfür einige ärztliche Befunde, unter anderem das Augenarzt Gutachten, welches mit heftigen 100-120€ zu buche schlägt. Daher meine Frage, kann man sich diese Kosten erstatten lassen? Für den Fall dass man abgelehnt wird wäre doch alles umsonst, weshalb ich es noch für logischer halten würde diesen Test nach den Auswahltagen zu verlangen. Ich meine zählt das nicht schon fast zur Diskriminierung, wenn man sich angenommen den Test nicht leisten kann? In Sachsen werden diese Gutachten doch auch von einem Polizeiarzt durchgeführt. Beigefügt eine kleine Umfrage.