Whatsapp Video aus Gruppe weitergeleitet. Wer hat Schuld?

Liebe gute Frage Nutzer,☺

Zur Zeit gibt es ziemlich viel Stress an meiner Schule. Meine Parallelklasse hat vor einigen Monaten ein Video im Unterricht aufgenommen auf dem eine Lehrerin und für einen Moment zur Hälfte eine Schülerin zu sehen ist.(Video ca. 10 Sekunden). Es wurde darauf hin in die Klassengruppe der Parallelklasse gestellt. Eine Schülerin aus der Parallelklasse schickte dieses Video an eine Schülerin aus unserer Klasse weiter. Mittlerweile haben es ziemlich viele Schüler aus sämtlichen Klassen. Unsere Parallelklasse bekam vor ein paar Wochen ziemlichen Stress aus gutem Grund(nichts mit dem Video zu tun) und versucht seit dem sämtlichen anderen Schülern auch etwas anzuhängen, damit sie nicht alleine dumm da stehen. Es geht darum, dass sie eben der Schülerin aus ihrer Klasse und der Schülerin aus unserer klasse die Schuld geben, dass sich das Video verbreitet hat. Sie fanden es in Ordnung das Video in der Klassengruppe von sich zu lassen (Parallelklasse) aber von den 2 Leuten ist eben bekannt, dass sie es weitergeschickt haben. Und wollen deshalb mit der Lehrerin sprechen da ja auch eine Schülerin darauf zu sehen ist. Die man zwar nicht einmal genau erkennt aber egal. Sie wolle damit bezwecken, dass diese 2 Personen eben Ärger bekommen. Das hat schon zu großen Diskussionen zwischen unseren Klassen geführt. Zumal kein Lehrer weiß, dass das Video existiert. Wir sind der Meinung, dass sich der Schüler aus ihrer Klasse etwas zu Schulden kommen hat lassen, der das Video aufnahm und in ihre Klassengruppe gestellt hat. Denn wenn man es in eine WhatsApp-Gruppe stellt muss man sich nicht wundern wenn Inhalte geteilt werden. Außerdem können sie sich ja nicht sicher sein, dass noch andere aus ihrer Klassengruppe das Video auch geteilt haben. Nur weil eben diese eine Schülerin aus ihrer und die andere Schülerin aus unserer Klasse bekannt sind. Wen trifft die Schuld?

Danke im voraus, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.🙄

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Darf mein Nachbar mein Haus bzw. Kamin filmen?

Ich habe mit einem Nachbarn ein Problem. Besagter Nachbar hat wohl ein Problem damit das ich einen Kaminofen betreibe. Dieser Ofen darf mit Holz und Kohle beheizt werden und ist ordnungsgemäß vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen. Auch die zusätzliche Reinigung der Abgaswege wird jährlich zwei mal vom Schornsteinfeger durchgeführt. Beschwerden meines Nachbarn beim Schornsteinfeger mein Kamin würde eine Geruchsbelästigung darstellen liefen bis Dato ins Leere da ich ständig auf eine saubere ordnungsgemäße Verbrennung im Ofen achte. Natürlich, wie bei jedem Ofen kann es durch bestimmt Bedingungen zur Rauchentwicklung kommen, bei bestimmten Witterungslagen gerade in der Übergangszeit wenn zum Beispiel die Sonne auf den Kamin steht oder bei Nebel und dann gerade angeheizt wird. Meistens ist dieses aber nur kurz bis die Temperatur im Ofen hoch genug ist.

Jetzt ist mir durch Zufall aufgefallen, immer dann wenn ich anheize und es natürlich dann zur Rauchentwicklung kommt, steht mein Nachbar an seinem Fenster und filmt meinen Kamin bzw. mein Haus. Ich gehe davon aus, dass er genau protokolliert wann und wie ich heize und wann sich Rauch bildet.

Jetzt meine Frage, weiß jemand inwieweit ist es erlaubt ein fremdes Gebäude zu filmen um so eventuell ein Fehlverhalten meines Heizverhaltens nachzuweisen bzw. zu dokumentieren?? Ich habe mal gehört, dass filmen von fremden Grundstücken außer für Panoramabildaufnahmen nicht gestattet ist und selbst diese nur zur öffentlichen Straßenseite hin. Mein Nachbar filmt aber von seinem Fenster auf die Rückseite unsere Hauses. Und sind solche Aufnahmen eigentlich als Beweismittel zulässig?

Ich möchte noch dazu sagen, rund um unser Haus sind überall Kamine in Betrieb die wirklich stinken und eventuell falsch befeuert werden, aber irgendwie hat der Nachbar nur unser Haus im Visier und dabei halte ich mich so gut wie möglich an die Richtlinien für die Befeuerung eines Kaminofens.

Aber jetzt mit der Filmerei ist ein Punkt erreicht, wo ich es als unangenehm empfinde, zumal er ja auch in unsere Fenster filmen kann.

Ich bin auch kein Mensch der Geruchsbelästigung auf die leichte Schulter nimmt und habe aus diesem Grund den Schornsteinfeger schon öfters gebeten bei meinem Ofen genau hinzusehen das nur alles richtig läuft.

Rechtslage, Persönlichkeitsrecht

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