Hallo zusammen,
Bei uns im Ort gibt es einen Steg über den Fluss. Dort sind die Geländer laut Gemeinde für Fahrradfahrer zu niedrig. Daher wurden an jedem Aufgang zum Steg das Fußgängerschild 239 mit dem Zusatz "Radfahrer absteigen" angebracht.
Nun ist der Steg nicht der breiteste und so kommt es immer wieder zu Situationen mit Radfahreren die nicht absteigen, die nicht sonderlich nett sind, Teils auch fast über den Haufen wird man gefahren.
Ich habe das Ordnungsamt informiert, mit der Bitte dort stärker zu Kontrollieren.
Diese sagen mir, mehr als ermahnen kann man die Leute nicht, das es keine OWG o.ä ist.
Laut schilderbeschreibung besagt aber Zeichen 239 das nur Kinder bis 10 Jahren dort fahren dürfen.
Hat hier jemand dazu rechtskenntnisse?
Man muss dazu sagen, der Steg ist quasi Teil des Neckartal radweges, wird aber wie beschrieben durch die schilder auf Fußgänger begrenzt. Oben die beiden Schilder, die an jedem Aufgang angebracht sind.