Ordnungswidrigkeit Ordnungsamt Hund zum Nachbarn entlaufen?

5 Antworten

Warum habt ihr eurer Grundstück nicht ausbruchsicher gemacht, nachdem der Hund einmal weggelaufen ist? Einmal weglaufen kann passieren aber dann handelt man. Euer Hund könnte von einem Auto überfahren werden.

Dem Ordnungsamt wird das Video deines Nachbarn vorliegen und wenn euer Hund genauso aussieht dann kann er euch zugeordnet werden.

Außerdem sind Hunde, die öfters mal rumstreunen, irgendwann bekannt. Wir haben auch einen solchen Hundehalter im Dorf und natürlich kennt den Hund jeder und weiß, wo er hingehört.

Nein, sowas sollte nicht vorkommen. Spätestens nach dem ersten Mal muss das Grundstück so gesichert werden, dass der Hund nicht mehr rauskommt.

Du hast die Verantwortung für dein Tier. Also musst du es auch beaufsichtigen. Abgesehen davon, dass der Hund vielleicht andere Leute erschreckt, könnte er auf die Straße laufen. Das ist dann Gefährdung des Straßenverkehrs

Beweisen muss das Ordnungsamt da gar nix. Der Hund wird bekannt sein in der Nachbarschaft und dein Sohn hat ihn auch noch abgeholt. Spätestens da ist klar, wem der Hund gehört, oder?

Kann höchstens noch passieren, dass ihr Ärger bekommt, wenn der Hund keinen Chip hat.

Das darf nun mal nicht vorkommen das ein Hund ausbüxt... ja ich bin Hundehalter und in den letzten 9 Jahren ist uns zumindest kein Hund ausgebüxt... wie ich das mache? den Garten ausbruchssicher einzäunen! Scheint ja bei Euch häufiger vor zu kommen das der Hund allein unterwegs ist, sonst wüsstest Du ja nicht was er dann macht und die Dorfbewohner kennen das Tier ja auch offensichtlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Problemhunde finden bei mir ein Heim/Pflegestelle

Der Hund dürfte in der Nachbarschaft bekannt sein. Außerdem holt dein Sohn sicher keinen Fremden Hund bei den Nachbarn ab.

Als Hundehalter hast du die Verantwortung für dein Tier. Dazu gehört auch, dass der Hund nicht alleine draußen rumläuft. Da kann sonst was passieren und du haftest dann dafür.

Immer wieder kommt es doch auch vor, dass Tiere mal ausbüxen, sind ja schließlich Tiere

Nein, das darf nicht vorkommen!

Die Chancen stehen ziemlich gut, dass das Ordnungsamt bei so einem lächerlichen Vorfall nichts unternimmt.