Fahren auf dem Fußgängeweg mit dem Fahrrad keine OWG?
Hallo zusammen,
Bei uns im Ort gibt es einen Steg über den Fluss. Dort sind die Geländer laut Gemeinde für Fahrradfahrer zu niedrig. Daher wurden an jedem Aufgang zum Steg das Fußgängerschild 239 mit dem Zusatz "Radfahrer absteigen" angebracht.
Nun ist der Steg nicht der breiteste und so kommt es immer wieder zu Situationen mit Radfahreren die nicht absteigen, die nicht sonderlich nett sind, Teils auch fast über den Haufen wird man gefahren.
Ich habe das Ordnungsamt informiert, mit der Bitte dort stärker zu Kontrollieren.
Diese sagen mir, mehr als ermahnen kann man die Leute nicht, das es keine OWG o.ä ist.
Laut schilderbeschreibung besagt aber Zeichen 239 das nur Kinder bis 10 Jahren dort fahren dürfen.
Hat hier jemand dazu rechtskenntnisse?
Man muss dazu sagen, der Steg ist quasi Teil des Neckartal radweges, wird aber wie beschrieben durch die schilder auf Fußgänger begrenzt. Oben die beiden Schilder, die an jedem Aufgang angebracht sind.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nun ist der Steg nicht der breiteste und so kommt es immer wieder zu Situationen mit Radfahreren die nicht absteigen
Diese Logik verstehe ich nicht. Ein Radfahrer, der auf dem Rad sitzt, nimmt weniger Platz in Anspruch als Jemand, der neben seinem Rad läuft und es schiebt.
Wenn das Ordnungsamt sagt, dass das Weiterfahren trotz des meiner Ansicht nach unsinnigen Schildes keine OWG darstellt, wird das wohl stimmen.
Dass Radfahrer, die, wie ich deiner Frage entnehme, rücksichtslos durch die Engstelle fahren und Fußgänger gefährden, ist natürlich nicht in Ordnung. Was sagt das Ordnungsamt dazu, ob man gegen diese Radfahrer vorgehen könnte?
Einen Fußgängersonderweg gibt es übrigens nicht. Was soll das im Gegensatz zu einem Fußgängerweg sein?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und weiter? Wie ich bereits geschrieben hatte, nimmt ein Radfahrer, der auf dem Rad sitzt, weniger Platz in Anspruch als der, der neben seinem Rad läuft und es schiebt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AntonAntonsen/1514294826245_nmmslarge__0_0_180_180_7ec871f8619df475ece7f978ac159cc1.jpg?v=1514294826000)
Sie befuhren als Radfahrer den Gehweg/Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/Bereich einer Fußgängerzone *), obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/241/242.1 **) gesperrt war.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.4 BKat
25€
Mit Behinderung / Gefährdung / Unfall sind es 30€ / 35€ / 40€
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AntonAntonsen/1514294826245_nmmslarge__0_0_180_180_7ec871f8619df475ece7f978ac159cc1.jpg?v=1514294826000)
Der Verstoß enthält drei Alternativen:
- Gehweg
- Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs
- Bereich einer Fußgängerzone
Alternative 1 ist hier zutreffend.
Es geht darum, dass sich die Radfahrer durch dir engsten Lücken drücken, zB an Kinderwagen vorbei