Öffentliche Kritik am eigenen Unternehmen und Wettbewerbsverbot - wie siehts rechtlich aus?

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:

Max arbeitet als Softwareentwickler im öffentlichen Dienst. Dort nutzt Max eine vom Staat finanzierte Softwareplattform um Papieranträge für Kommunen zu digitalisieren.

Max gefällt nicht in welche Richtung das Projekt geht und findet die Softwareplattform nicht sehr Nutzerfreundlich. Da er selber Bürger ist und diese digitalen Anträge auch mal nutzen werden muss, überlegt er welche Alternativen es für die Kommunen gäbe.

Er findet heraus, dass es eine kleine Gruppe von Entwicklern gibt, welche in Ihrer Freizeit an einer Alternative für diese Softwareplattform arbeiten. Open Source, kostenfrei für alle Kommunen. Ihm gefällt die Idee sehr und nun möchte er gerne, in seiner Freizeit, an dem Projekt mitwirken.

Einerseits ist die Open-Source Plattform eine "Konkurrenz" zur Softwareplattform welche Max an der Arbeit nutzt, andererseits ist sie aber komplett kostenfrei und Max verdient keinen Cent damit.

  1. Darf Max an dem Projekt mitwirken, oder gibt es da irgendwelche Wettbewerbsklauseln o.ä. die er beachten muss?
  2. Darf Max im Internet, in der Öffentlichkeit, seine Bedenken über das Projekt an seiner Arbeit äußern? Also darf Max, als Arbeitnehmer, öffentlich das Projekt und Produkt des Arbeitgebers kritisieren?

Es geht weniger darum, dass Max gefeuert werden könnte, sondern welche anderen rechtlichen Konsequenzen das haben könnte, z. B. eine Klage, Geldstrafe o. ä.

Recht, Arbeitsrecht, Digitalisierung, Informatik, Öffentlicher Dienst, Open Source, Vertragsrecht, Wettbewerbsverbot, Beruf und Büro

Meistgelesene Beiträge zum Thema Öffentlicher Dienst