Zugbindung und geänderte Streckenführung?

Hallo Leute, die Frage klingt etwas merkwürdig, weil ich selber Zugbegleiter bin, aber bin mir dennoch unsicher und möchte euch fragen.

Ich möchte übermorgen (25.9.) von Koblenz nach Wien fahren. Nun ist ja absehbar, dass der Zug (ICE 27) nur bis Passau fahren wird. Laut RiS und DB Navigator fährt er zwar durch bis Wien, aber das wird ja wegen der Unwetterschäden nicht der Fall sein. Im ÖBB Scotty steht auch schon, dass der nur bis Passau fährt.

Nun ist es ein Super Sparpreis Europa Younger, sprich mit Zugbindung für den ICE 27. Aber daher, dass der nur bis Passau fährt gilt das doch als Ausfall und damit ist die Zugbindung aufgehoben, oder nicht?

Bei der Aufhebung der Zugbindung darf ich doch sowohl mit einem anderen (nicht Reservierungspflichtigen) Zug als auch auf einer anderen Strecke und theoretisch auch mit einem FRÜHEREN Zug fahren als ursprünglich gebucht, oder nicht?!

Kann ich dann also auch zum Beispiel einen ICE aus Koblenz nach Passau früher nehmen und dann mit der ÖBB nach Linz und von dort mit der Westbahn nach Wien weiter (gleiche Strecke) oder mit dem ICE (der auch früher als der gebuchte ICE fährt) von Koblenz nach München und dann von dort mit der Westbahn nach Wien fahren? Meines Erachtens nach ja, aber vielleicht seht ihr das anders oder habt mehr Ahnung.

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Was haltet ihr davon? Klimaticket VS. Seniorenticket.

Guten Abend allerseits,

weil ich's beim Bürgeranwalt (ORF 2) heute mitbekam, wollte ich gern eure Meinungen dazu hör'n. Es geht um den, für mich Irrsinn & Diskriminierung der Pensionisten beim Seniorenticket, die Verkehrsbetriebe der Holding Graz betreffend.

Beim Klimaticket (500 €) schreibt man folgendes:

Welche Dokumente brauche ich beim Kauf?
Beim Kauf des Tickets in der Variante Übertragbar sind keine Dokumente notwendig. Für alle persönlichen Tickets wird ein Foto benötigt. Wollen Sie ein ermäßigtes Ticket kaufen, bringen Sie bitte einen Altersnachweis (wie z. B. Führerschein) bzw. im Fall des Kaufs der Variante Spezial den Behindertenpass oder den Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit.
Bei der Kontrolle ist das Klimaticket nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, e-card mit Foto, Reisepass, Behindertenpass) gültig.

Für alle hier (sehr einfach formulliert): Du brauchst bei einer Kontrolle nur einen Ausweis, auf dem dein Geburtsdatum und ein Foto von dir drauf sind. Das reicht, um zu beweisen, wie alt du bist, dass du das Klimaticket nutzen darfst.

Und beim Seniorenticket schreibt man diesen, für mich Diskriminierenden, Irrsinn:

Senioren ab dem vollendeten 65. Lebensjahr (seit 1. Jänner 2022) erhalten bei Fahrten mit Bussen, Straßenbahnen & Zügen alle Stundenkarten und die 24-Stunden-Karten im steirischen Verbundtarif zum ermäßigten Tarif.
Als Berechtigungsnachweis ist die ÖBB Vorteilscard Senior in Verbindung mit einem Lichtbildausweis notwendig – egal, mit welchem Verkehrsmittel Sie fahren!

Auch hier für alle einfach formulliert: Dieser Rabatt gilt bei den Stunden- & 24-Stunden-Karten.

Und was ich hier so stark kritisiere und als Diskriminierung der Pensionisten empfinde: Beim Klimaticket reicht ein normaler Ausweis wie Führerschein oder Personalausweis, um dein Alter zu bestätigen.

Aber beim Seniorenticket braucht man zusätzlich zur Altersbestätigung eine ÖBB Vorteilscard Senior.!

Warum bitte? Wozu soll man sich als Pensionist eine Vorteilscard Senior (29 € pro Jahr) kaufen? Wozu dieser unnötige Aufwand? Für mich ist das eindeutig diskriminierend!

Und hier wird genau dieses Thema auch vom ORF-Juristen Peter Resetarits in Bürgeranwalt behandelt.

Sohin euch allen noch einen angenehmen Abend.

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Haben die Schaffner die Tarifgebiete genau im Blick?

Beispiel:

Person X hat eine Öffi-Jahreskarte für das gesamte Öffi-Netz in EINEM "Bundesland, also eine JAhreskarte für den Verkehrsverbund des Bundeslandes A. Person X wird relativ am Anfang nach dem Einsteigen in die Bahn vom Schaffner kontrolliert. Person X zeigt seine Öffi-Jahreskarte für den Verkehrsverbund des Bundeslandes A. Alles ok. Der Schaffner geht weiter.

Person X fährt mit einem Zug, der das Bundesland A durchfährt in ein ANDERES Bundesland B. In diesem Bundesland B hält der Zug an 3 Bahnhöfen (der dritte ist die Endstation), Person X steigt am dritten Bahnhof, an dem der Zug im Bundesland B hält, also also letzten Bahnhof aus.

Sagen wir, der Zug fährt "nur" eine Stunde lang durch das Bundesland B, bis er die Endstation erreicht.

Wenn Person X jetzt also eine J<hreskahrte für den Verkehrsverbund von Bundesland A hat und so gesehen, WENN ICH ES RICHTIG VERSTEHE, nur bis zur letzten Bahnstation von Bundesland A fahren darf und da aussteigen MUSS, dies aber nicht tut und einfach noch eine weitere Stunde im Zug bleibt, fällt das dem Schaffner überhaupt auf?

Habt ihr Erfahrung mit sowas?

Denn der Schaffner hat ja die Person X schon längst kontrolliert. Es ist also die Frage ob der Schaffner sich merkt, dass Person X nur eine Jahresfahrkarte von Bundesland A hat, welche nur bis zur letzten Haltestellte dieser Bahnfahrt gilt, die noch im Bundesland A liegt.

LETZTE FRAGE:

Ist es richtig, dass Person X korrekterweise eine Fahrkarte hätte kaufen müssen, die von der LETZTEN Haltestelle von Bundesland A in dem dere Zug hält bis zur Endstation des Zuges (die dritte Station im Bundesland B) wo Perspn X aussteigt gültig ist?

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