Auch wenn mir immer wieder Menschen erklären, liebe Freunde, dass Obdachlose doch sowieso über ein Wahlrecht verfügen würden, so muss man schon sehr blind sein, um zu sehen, dass diesem nicht so ist.
Das Wahlrecht teilt sich in zwei Bereiche:
.) Das passive Wahlrecht: Also das Wahlrecht um selbst als Kandidat zur Verfügung stehen zu können. Und das ist ohne einen Meldezettel ausgeschlossen.
.) Das aktive Wahlrecht: Also aktiv an einer Wahl als Wähler teilnehmen zu dürfen. Und auch dieses zweifle ich bis heute an, wenn sich in Wien 10.000 Obdachlose bei der MA62 anstellen sollten, eine Abteilung, welche über 4 MitarbeiterInnen verfügt, um sich einer 10 minütigen Prozedur zu unterziehen, um überhaupt in die Wählereffidenz aufgenommen zu werden.
Also umgerechnet 100.000 Minuten, durch 4 Mitarbeiter geteilt, also 25.000 Minuten, geteilt durch 60 dann hat man die Arbeitsstunden und dann durch 5 dann hat man die Wochen.
Wie kann man eigentlich behaupten, dass Obdachlose ein Wahlrecht hätten, wenn dieses Wahlrecht de facto inpraktikabel ist? Und wie kann man von einem allgemeinen Wahlrecht in Österreich reden, wenn Obdachlose in Wahrheit keines haben?
Was meinst Du?