Wahlrecht für Obdachlose?

4 Antworten

Ganz offensichtlich gibt es ja die Möglichkeit, das Wahlrecht auszuüben für Obdachlose.

Deine Berechnung basiert ja erstmal nur darauf, dass

1.) 10.000 Obdachlose in Wien leben.

2.) Alle 10.000 auch wählen wollen.

In Wien wird ja jetzt nicht zum ersten Mal eine Wahl durchgeführt und die haben mit Sicherheit aufgrund der vorherigen Wahlen Erfahrungswerte, wieviel Arbeitsaufwand hierfür zusammenkommt und wieviel Personalbedarf sie dafür haben.


salome77  15.08.2024, 15:53

Vor allem, da nicht alle eine österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Tchja, ich habe das Recht, mir einen Ferrari zu kaufen.

Nur kann ich es nicht, weil ich nicht die Vorraussetzungen, in Form von genug Geld habe.

Ob ich selber oder jemand anders Schuld daran ist, spielt keine Rolle.

Verstehst du?

LG


MasonI567 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 12:18

Nein. Da es sich um österreichische Obdachlose handelt, die zwar ihre Wohnung nicht aber ihre Staatsbürgerschaft verloren haben, ganz einfach nein.

Zwitscherling  15.08.2024, 12:22
@MasonI567

Das hat damit nichts zu tun.

Du hast meinen Beitrag wohl doch nicht verstanden.

Ein Wahlrecht besteht nach wie vor. Das bedeutet aber nicht, dass jeder es nutzen kann, auf Grund von äußeren Faktoren.

MasonI567 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 12:24
@Zwitscherling

Das ist ein Irrtum. Ein Wahlrecht besteht nur, wenn ich am Sonntag in das Wahllokal gehen kann, um meine Stimme abzugeben. Genau das aber geht nicht.

Zwitscherling  15.08.2024, 12:26
@MasonI567

Stimmt nicht. Wenn ich verhindert bin und zum Beispiel nach einem Unfall erstmal im Koma liege, kann ich auch nicht zur Wahlurne gehen, wegen besagter äußeren Umstände. Deswegen erlischt aber mein Wahlrecht nicht.

MasonI567 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 12:29
@Zwitscherling

Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber da gibt es driftige Gründe. Man nennt dies höhere Gewalt. So wie es jetzt ist, braucht man nur auf jemand warten der meint:

Die Leute gehen eh nicht so gerne wählen. Also ein Wahllokal reicht aus. Wir errichten es auf der höchsten Spitze des Großglockners.

Nach Deiner Logik hat dann auch ein Jeder/eine Jede ein Wahlrecht.

salome77  15.08.2024, 15:52
@MasonI567

Das kann man auch nicht einfach so, denn man muss im passenden Wahlbezirk im Wählerverzeichnis stehen. Tut man das nicht, ist man auch ausgeschlossen. passieren kann das z.B. durch Umzug.

MasonI567 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 16:02
@salome77

Siehst Du, genau da liegt das Problem. In der Aufnahme in die Wählerevidenz.

salome77  15.08.2024, 16:03
@MasonI567

und das können sie erreichen, wenn sie wollen.
Es können sowieso nicht alle Obdachlosen aufgenommen werden, denn zahlreiche Obdachlose in Österreich besitzen keine österreichische Staatsbürgerschaft.

MasonI567 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 16:07
@salome77

Die 19.820 in Österreich, 10.000 in Wien, sind die österreichischen. Da sind Flüchtlinge nicht mitgezählt.

Ein Recht ist nicht gleichzusetzen mit der praktischen Möglichkeut, es zu nutzen. Wenn ich mit den Armen wedeln und mich in die Luft erheben möchte, dann habe ich das Recht dazu. Ich kann es nicht, aber ich darf es.


MasonI567 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 03:58

Ein nicht praktikables angebliches Recht ist in meinen Augen kein Recht.

Obdachlose haben ein Wahlrecht. Es ist auch einfacher zu erlangen, als Du hier behauptest. Wenn sie von Wien eine Hautwohnsitzbestätigung haben, dann sind sie automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen.

Nut Obdachlose, die dies nicht haben, müssen sich eintragen gehen.

https://wien.orf.at/v2/news/stories/2796741/


salome77  15.08.2024, 19:22
@MasonI567

Hast Du den Text gelesen? Da steht genau das drin, was ich oben schreibe.

MasonI567 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 19:26
@salome77

Nein. Da steht ordnungsgemäß, dass man sich in die Wählerevidenz eintragen lassen muss. Warum lügst Du schon wieder?

salome77  15.08.2024, 19:31
@MasonI567

Nein da steht, dass eine Hauptwohnsitzbestätigung automatisch zur Eintragung führt, aber nicht alle Obdachlose haben eine.

Es wäre nun Deine Aufgabe als Unterstützer der Obdachlosen, sie darauf hinzuweisen, dass sie sich eine Hauptwohnsitzbestätigung besorgen sollen.

Oder sich ins eben extra in die Wählerevidenz eintragen lassen.

MasonI567 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 19:32
@salome77

Das tut sie auch. Man nennt das Ding im Normalfall Meldezettel. Genau so etwas aber haben Obdachlose nicht.

MasonI567 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 03:58
@salome77

Nein, ganz genau das können sie sich nicht besorgen. Denn dazu müssten sie eben in der Wahlzeit in der Schlange stehen um in die Wählerevidenz eingetragen zu werden. Eine Postalanschrift wird nicht automatisch übernommen.