Wahlrecht für Obdachlose?
Auch wenn mir immer wieder Menschen erklären, liebe Freunde, dass Obdachlose doch sowieso über ein Wahlrecht verfügen würden, so muss man schon sehr blind sein, um zu sehen, dass diesem nicht so ist.
Das Wahlrecht teilt sich in zwei Bereiche:
.) Das passive Wahlrecht: Also das Wahlrecht um selbst als Kandidat zur Verfügung stehen zu können. Und das ist ohne einen Meldezettel ausgeschlossen.
.) Das aktive Wahlrecht: Also aktiv an einer Wahl als Wähler teilnehmen zu dürfen. Und auch dieses zweifle ich bis heute an, wenn sich in Wien 10.000 Obdachlose bei der MA62 anstellen sollten, eine Abteilung, welche über 4 MitarbeiterInnen verfügt, um sich einer 10 minütigen Prozedur zu unterziehen, um überhaupt in die Wählereffidenz aufgenommen zu werden.
Also umgerechnet 100.000 Minuten, durch 4 Mitarbeiter geteilt, also 25.000 Minuten, geteilt durch 60 dann hat man die Arbeitsstunden und dann durch 5 dann hat man die Wochen.
Wie kann man eigentlich behaupten, dass Obdachlose ein Wahlrecht hätten, wenn dieses Wahlrecht de facto inpraktikabel ist? Und wie kann man von einem allgemeinen Wahlrecht in Österreich reden, wenn Obdachlose in Wahrheit keines haben?
Was meinst Du?
4 Antworten
Ganz offensichtlich gibt es ja die Möglichkeit, das Wahlrecht auszuüben für Obdachlose.
Deine Berechnung basiert ja erstmal nur darauf, dass
1.) 10.000 Obdachlose in Wien leben.
2.) Alle 10.000 auch wählen wollen.
In Wien wird ja jetzt nicht zum ersten Mal eine Wahl durchgeführt und die haben mit Sicherheit aufgrund der vorherigen Wahlen Erfahrungswerte, wieviel Arbeitsaufwand hierfür zusammenkommt und wieviel Personalbedarf sie dafür haben.
Stimmt. Und es ist auch nicht das erste Mal, dass ich heuer wieder Obdachlose hatten, die die Obdachlosenpartei mit einer Unterstützungserklärung auf den Stimmzettel bringen wollten, dies aber nicht konnten, weil sie in keiner Wählerevidenz sind.
Und nein: es geht nicht, weil die Bedingungen nicht zu erfüllen sind.
Tchja, ich habe das Recht, mir einen Ferrari zu kaufen.
Nur kann ich es nicht, weil ich nicht die Vorraussetzungen, in Form von genug Geld habe.
Ob ich selber oder jemand anders Schuld daran ist, spielt keine Rolle.
Verstehst du?
LG
Das hat damit nichts zu tun.
Du hast meinen Beitrag wohl doch nicht verstanden.
Ein Wahlrecht besteht nach wie vor. Das bedeutet aber nicht, dass jeder es nutzen kann, auf Grund von äußeren Faktoren.
Das ist ein Irrtum. Ein Wahlrecht besteht nur, wenn ich am Sonntag in das Wahllokal gehen kann, um meine Stimme abzugeben. Genau das aber geht nicht.
Stimmt nicht. Wenn ich verhindert bin und zum Beispiel nach einem Unfall erstmal im Koma liege, kann ich auch nicht zur Wahlurne gehen, wegen besagter äußeren Umstände. Deswegen erlischt aber mein Wahlrecht nicht.
Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber da gibt es driftige Gründe. Man nennt dies höhere Gewalt. So wie es jetzt ist, braucht man nur auf jemand warten der meint:
Die Leute gehen eh nicht so gerne wählen. Also ein Wahllokal reicht aus. Wir errichten es auf der höchsten Spitze des Großglockners.
Nach Deiner Logik hat dann auch ein Jeder/eine Jede ein Wahlrecht.
Das kann man auch nicht einfach so, denn man muss im passenden Wahlbezirk im Wählerverzeichnis stehen. Tut man das nicht, ist man auch ausgeschlossen. passieren kann das z.B. durch Umzug.
und das können sie erreichen, wenn sie wollen.
Es können sowieso nicht alle Obdachlosen aufgenommen werden, denn zahlreiche Obdachlose in Österreich besitzen keine österreichische Staatsbürgerschaft.
Ein Recht ist nicht gleichzusetzen mit der praktischen Möglichkeut, es zu nutzen. Wenn ich mit den Armen wedeln und mich in die Luft erheben möchte, dann habe ich das Recht dazu. Ich kann es nicht, aber ich darf es.
Ein nicht praktikables angebliches Recht ist in meinen Augen kein Recht.
Obdachlose haben ein Wahlrecht. Es ist auch einfacher zu erlangen, als Du hier behauptest. Wenn sie von Wien eine Hautwohnsitzbestätigung haben, dann sind sie automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen.
Nut Obdachlose, die dies nicht haben, müssen sich eintragen gehen.
Nein ist es nicht.
Hast Du den Text gelesen? Da steht genau das drin, was ich oben schreibe.
Nein da steht, dass eine Hauptwohnsitzbestätigung automatisch zur Eintragung führt, aber nicht alle Obdachlose haben eine.
Es wäre nun Deine Aufgabe als Unterstützer der Obdachlosen, sie darauf hinzuweisen, dass sie sich eine Hauptwohnsitzbestätigung besorgen sollen.
Oder sich ins eben extra in die Wählerevidenz eintragen lassen.
Das können sie sich aber besorgen.
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/hauptwohnsitzbestaetigung.html
Nein. Da es sich um österreichische Obdachlose handelt, die zwar ihre Wohnung nicht aber ihre Staatsbürgerschaft verloren haben, ganz einfach nein.