nach dem Bundesmeldegesetz
Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden, § 27 BMG.
Ich bin ein dualer Student und muss für die Studienphase (6 Monate) vom Standort A nach Standort B umziehen. Im Standort A bleibe ich angemeldet und zahle dafür Miete. Während diese Sechs Monaten bin ich im Standort B zur Zwischenmiete und Zahle auch dafür Miete (6 Monate). Also ohne Ummeldung.
Ist das laut Bundesmeldegesetz legal?
-Ist es dabei egal was im Mietvertrag steht und muss man bei der Suche nach WG bzw. Wohnung im Standort B irgendwas beachten?
-Muss die Miete unbedingt auf 6 Monate befristet sein oder kann die Miete unbefristet sein aber dafür muss der Mieter bis 6 Monaten kündigen.
-Muss das mit dem Vermieter vereinbart sein oder ihm ist es egal?
Vielen Dank im Voraus