Auswandern in die USA - wann abmelden? Perso abgeben?

Ich habe vor diesen Sommer Deutschland zu verlassen. Noch bin ich hier gemeldet. Dachte mir ich melde mich nächsten Monat ab (Juni). Eine eigene Wohnung habe ich eh nicht (wohn bei Opi) und würde dann noch etwas in Deutschland "bleiben" und meine Verwandten besuchen. Jedoch wie gesagt keinen Wohnsitz haben.

Frage 1: Wenn ich mich im Juni abmelde, darf ich doch noch 3 Monate (oder sind es nur 2?) im Land bleiben, bzw. muss mich dann nicht irgendwo melden, oder?

Nehme an, dass ich dann Ende Juli oder August (je nachdem wielange ich unangemeldet rumreisen darf) Deutschland verlasse und dann erstmal Zwischenstopp Spanien mache (beim Verlobten) - auch hier darf ich als EU-Bürger 3 Monate bleiben, korrekt? Danach gehts dann in die USA (mit meinem Verlobten) - Endziel.

Mir geht es einfach darum, dass ich in den max. 6 Monaten noch gewisse Reisen unternehme, aber mich nicht irgendwo anmelden muss.

Frage 2: Wenn ich mich bei der Verbandsgemeinde abmelde und sage, dass ich Deutschland verlassen möchte, nehmen die mir den Perso komplett weg, oder wird einfach ein Vermerk bei der Addresse angebracht?

Hab nämlich mal gehört, dass wenn man z.B. in den USA ist und der Perso (oder Pass?) abläuft, man entweder zur dt. Botschaft oder eben nach Deutschland reisen muss, um diesen zu erneuern. (Frage ist wie gesagt: nimmt man ihn mir bei einer Abmeldung weg?!)

UND: Sollte ich wider Erwarten in ein paar Jahren zurückkommen, bekomme ich doch ohne Probleme einen neuen Ausweis, oder? Oder auch nur dann, wenn ich eine Wohnung hab? Hat man dann ja nicht unbedingt sofort, ausweisen sollte man sich aber schon können, denke ich.

Danke für alle Anwortgeber :-)

Personalausweis, USA, Abmeldung, auswandern, Meldepflicht
Präzedenzfall : Befreiung der persönlichen Meldepflicht Hartz 4?

Hat jemand unter den (Hobby)-"Juristen" hier eine Ahnung ob es einen Präzedenzfall gibt, bei dem ein ALG II Bezieher wegen psychischer Probleme von der persönlichen Meldepflicht befreit wurde? Ich habe hier im Umfeld den Fall einer alleinstehenden Frau (48J) , die schon seit Jahren mit psychischen und körperlichen Problemen kämpft, seit ihr Freund tragisch ums Leben kam. Ihren (schlecht bezahlten) Teilzeitjob kann sie gerade noch so ausüben und ist dadurch auf die ARGE / ALG II (-Aufstocker) angewiesen. Sobald sie aber eine Einladung vom Jobcenter bekommt überfallen sie Panikattacken, Migräneanfälle, Magenkrämpfe usw.. Was natürlich dazu führt, dass sie ihrem Job in der Zeit nicht nachgehen kann, weil der Neurologe ihr eine AU + Schikane-ärtzliche Bescheinigung ausstellen muss. . Jetzt meine Frage: Gibt es eine Aussicht auf Erfolg, wenn sie eine Befreiung der PERSÖNLICHEN Vorsprache einklagt. Telefonisch wäre es kein Problem. Sie würde sich auch persönlich an der Infotheke melden. Nur Auge-in Auge-Gespräche mit den Sachbearbeitern(die sind bei ihr auch immer zu zweit!!!) kann sie psychisch nicht verkraften. Amtsärtzliche Untersuchung hat auch ergeben, dass sie soziale Phobie, Depressionen, Panikattacken hat.!Das WISSEN die Sachbearbeiter auch und schicken ihr trotzdem (oder gerade deshalb?) 2-4 wöchig Einladungen. Da muss es doch eine Lösung geben? Diese Frau hat keine Probleme ihren Job zu machen, sondern sich den Schikanen der Ämter auszusetzen.

Medizin, Recht, ALGII, Hartz IV, Meldepflicht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Meldepflicht