Wohnsitz abmelden? (Wenn Arbplz. 300km entfernt ist und man bei einem Freund lebt)?

sooooo ist ein wenig kompliziert.. wo sind die Anwälte :D

Ich möchte meinen (Haupt) Wohnsitz in Stadt X nicht abmelden, da ich nur vorrübergehend (vermutlich 6 Monate) in Stadt Y arbeiten u. mich dort neberher weiterbilden möchte.

Während dieser Zeit schlafe ich bei einem Freund (was ich nicht als Nebenwohnsitz anmelden möchte). Und bin dann auch sonst zuhause an Wochenenden (300km Entfernung).

Jetzt zu meinen Fragen:

  • interessiert es einen Arbeitgeber ob ich abgemeldet bin aus Stadt X bzw. Wo mein Wohnsitz ist, wenn ich versichere immer pünktlich zu sein?
  • interessiert es den Staat, wenn ich in 300km Entfernung von meinen Wohnsitz arbeite/studiere und keinen Nebenwohnsitz melde? Also quasi als „pendler“ durchgehe.
  • Interessiert es Fachhochschulen ob mein Wohnsitz in 300km Entfernung liegt? Und ob ich einen Nebenwohnsitz in der Nähe besitze?
  • wie sieht es aus mit der Steuerabsetzung, der Krankenkasse etc. wenn wie gesagt mein Wohnsitz 300km entfernt liegt und ich keinen Nebenwohnsitz angebe?

( Ich könnte ja theoretisch einen guten Deal mit einem Hotel aushandelt haben,um da zu leben. Deswegen muss ich doch nicht mich aus meiner Gemeinde abmelden? Oder einen Zweitwohnsitz anmelden?)

ich habe viel recherchiert und hoffe ich finde hier paar gute, konkrete Antworten zu meinem Fall :)

vielen Dank

Arbeit, Arbeitsplatz, Meldepflicht, studieren, umziehen, Wohnsitz, Nebenwohnsitz, Wohnsitzwechsel

Meistgelesene Beiträge zum Thema Meldepflicht