Was soll ich tun, mein Nachbar möchte eine Hängematte an meinem Balkon unten befestigen?

Mein Nachbar möchte unter meinem Balkon und an die Stahlbefestigungen meines Balkongeländer und Balkons eine Hängematte befestigen unter anderem mit einer KETTE (aus Metall). Eigentlich will ich das nicht, denn es ist mein Balkon und ich habe folgende Sorgen:

Ich weiß aber wirklich nicht, ob das 1. erlaubt ist und 2. ob das nicht dazu führt, dass es dann ständig zu Knarz- und Rattergeräuschen durch Bewegungen und Belastungen der Hängematte kommt, die mich dann sehr stören würden und auf den gesamten Balkon und dann Baukörper übertragen würden.

Und ich frage mich, ob nach Prinzip des Becher-Schnur-Telefons (Schallexperiment) nicht auch Telefongespräche durch die unter Spannung stehende Hängematte auf den Balkon und dann Baukörper übertragen werden. Da die Person viel auf dem Balkon telefoniert, möchte ich nicht dass dadurch noch mehr Schall in meine Wohnung dringen würde und dann wohlmöglich nicht nur durch Luftschall, sondern auch noch Körperschall.

Ich habe der Person vorgeschlagen ein Gestell/Ständer zu kaufen, was man nicht am Balkon oder Wand befestigen muss, sondern was von sich aus steht. Die Person sagte daraufhin, dass ihr Balkon dafür zu klein wäre... Dazu kommt, dass die Person sehr häufig auf dem Balkon raucht und ihren Balkon sehr ausgiebig auch zum Rauchen nutzt, weshalb ich kaum lüften kann oder mal ohne Rauch 1h auf meinem Balkon ein Eis essen oder ein Bier trinken kann. Ich befürchte, dass es durch eine Hängematte evtl. noch schlimmer wird.

Soll ich das verbieten? Kann ich das verbieten?

Mietwohnung, Balkon, Lärmbelästigung, Schall, Mehrfamilienhaus
Mietrecht / Benutzung des Treppenhauses ins DG von fremden Leuten

Bei uns liegt folgendes Problem vor:

Wir wohnen im DG eines 4-Familien-Hauses. Auf dieser Etage befindet sich nur unsere Eingangstür, gegenüber unsere Schuhschränke und dazwischen eine Raumspartreppe, die zu weiteren Räumen auf dem Dachboden eins drüber führt, die ausschließlich uns zur Nutzung überlassen sind. Die Raumspartreppe führt zuerst in einen kleinen Vorraum, den wir auch nutzen (gehört auch zu uns), und von dort aus in 2 abgeschlossene Räume mit minderwertigen Türen, die man theoretisch mit wenig Gewalt aufbekommen könnte. In besagtem Vorraum lagern wir auch noch (wenig wertvolles) Eigentum. Dieser Vorraum ist vom Treppenhaus aus leider über die Raumspartreppe frei zugänglich.

Nun das Problem: In unserem Haus wohnen seit 3 Jahren (wir wohnen dort seit 21 Jahren) Leute, die keinerlei Hemmschwelle vor fremdem Eigentum haben, und der Meinung sind, sie dürfen alles. Die haben schon den Gemeinschaftsgarten als ihr Eigentum auserkoren und mit Kinderaußenspielsachen vollgebaut (mindestens 10 Teile - das steht aber auf einem anderen Blatt und gehört nicht zur Frage). Desweiteren haben die nichts anderes zu tun, als uns hinterher zu spionieren. Wir hatten schon so ein ungutes Gefühl, als wir letzten Sommer in den Urlaub gefahren sind, und haben deswegen damals so eine kleine Kamera installiert, die auf Bewegung Bilder oder 30 sec.-Videos macht. Diese Kamera nimmt wohlbemerkt keinen Bereich auf, wo andere Leute etwas verloren haben, da geht es nur zu uns (was die aber nicht interessiert). Mit Beginn des Letzten Urlaubs haben wir mindestens 10 mal Mitglieder dieser Familie auf den Bildern. Und mindestens 2 mal davon ist sicher, dass diese Leute bei uns auf dem Dachboden waren (Jugendliche von denen), sprich, die Raumspartreppe hochgestiegen sind in unsere Privaträume. Dass letzteres Hausfriedensbruch ist, habe ich mich bereits bei einem Polizisten informiert. Jedoch weiß ich nicht, wie das gesetzlich aussieht mit der Nutzung des Treppenhauses. Wir haben auch auf halber Etage einen Podest, auf dem auch noch ein Schrank und Pflanzen von uns stehen, und erst noch eine halbe Etage runter ist Gemeinschaftsbereich. Dürfen denn Leute, die NICHT im DG wohnen, einfach dort die Treppe hoch gehen bis vor unsere Tür? Die tun das wie gesagt nicht, um uns ´nen Blumenstrauß vorbei zu bringen, sondern, um zu spionieren, oder zu klingeln (man könnte auch unten klingeln) und zu schimpfen. Ich bin der Meinung, da es auf dieser Treppe ausschließlich zu unseren Räumen geht, und absolut nichts gemeinschaftliches dort oben ist, dass außer uns, und vielleicht dem Paketdienst, dort oben keiner was verloren hat. Ich habe schon gegoogelt, finde aber leider nichts passendes. Weiß jemand sicher, wie sich das mit der Nutzung eines Treppenhauses verhält, wo es nur zu einer einzigen Mietpartei geht? Dürfen Mieter, die da theoretisch nichts zu suchen haben, dort hoch laufen (an unseren Privatsachen vorbei)? Ich wäre sehr erleichtert, wenn jemand etwas wüsste. DANKE!

Mietrecht, Hausfriedensbruch, Mehrfamilienhaus, Treppenhaus

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