Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung Verträge, was passiert beim Besitzerübergang nicht Eigentümerwechsel?

Hallo,

sagen wir mal der Verkäufer (Eigentümer) hat die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung Verträge nicht gekündigt. Es läuft von 01.01.2018 - 01.01.2019 (wenn nicht vor 3 Monate gekündigt wird verlängert es sich um 1 Jahr weiter). Es würde zu monatliche Zahlung gewechselt, also man zahlt nicht mehr 1800€ jährlich, sondern 150€ monatlich und es wird monatlich per Lastschrift abgebucht.

Was, wäre wenn der Verkäufer am 02.2018 die Immobilie verkauft, und nur der Besitzerübergang erfolgt am 04.2018. Im Kaufvertrag steht es übernimmt nach der Zahlung des Kaufpreises alle Verträge, ab nächsten Monat des 1 Tag, sagen wir mal er zahlt am 20.03.2018 und ab 01.04.2018 ist der Käufer der neue Besitzer.

Wer muss jetzt die monatliche Zahlung (ab 01.04.2018) vornehmen? Falls der Käufer die Verträge weiter behält?

Edit: Ich hab die Lösung gefunden um es besser zu verstehen mit Zeitangaben hier die Info.

Nehmen wir einfach, die Beispiele dich ich genannt habe. Die Verträge von Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung laufen von 01.01.2018 - 01.01.2019, sonst wurde sofort in der ersten Januar Woche den vollen jährlichen Beitrag abgebucht von 1800€. Aber von 2018 - 2019 hat man mit der Versicherungen vereinbart, auf monatliche Zahlung zu wechseln. In diesem Beispiel Fall 150€ monatlich wird abgebucht.

Nehmen wir den Beispiel hier weiter, im Kaufvertrag steht der Käufer übernimmt ab Besitzerübergang Nutzen und Lasten ab nächsten Monat des 1 Tag (das heißt, er kriegt die Mieten und alle Verträge). Aber, weil bei Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung es anders geregelt ist, gilt der Wechsel erst, wenn der Eigentumwechsel statt gefunden hat, bis dahin ist der bisherige Eigentümer (Verkäufer) für die Kosten zu ständig.

Sagen wir mal der Besitzerübergang erfolgt, wenn der Käufer den Kaufpreis zahlt, also nehmen wir das Beispiel nochmal, also am 20.03.2018 den Kaufpreis gezahlt. Ab 01.04.2018 der neue Besitzer, weil der Käufer einverstanden ist bis zum Eigentumwechsel die monatliche Kosten der Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu übernehmen, wird seine Bankverbindung, für den Bankeinzug dafür verwendet. 

Dann sagen wir mal, die Stadt war so schnell und der Eigentumwechsel ist am 15.04.2018 erfolgt, man sieht es im Grundbuchauszug. Ab hier ist der Käufer der neue Eigentümer, und für die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu ständig. Weil er vorher gesagt hat, er möchte nicht kündigen, wird er ab 01.05.2018 die nächste monatliche Zahlung weiter übernehmen müssen.

Aber der Verkäufer ist erst raus, wenn der Käufer oder Verkäufer der Versicherungen meldet mit dem Eigentumwechsel. Wichtig hier nochmal die Versicherungen sofort darum bitten, es zu erledigen, ist auch ihre Pflicht. Nur dadurch ist der Verkäufer nicht mehr Inhaber des Vertrages. Damit man keine Probleme in der Zukunft bekommt, wie sie haben den Beitrag nicht bezahlt oder so.

Haus, Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Recht, Immobilien, Haftpflichtversicherung, Mehrfamilienhaus, Besitzerwechsel, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Wer ist für die korrekte Mülltrennung in einem Mehrfamilienhaus zuständig ?

Hallo zusammen, bei uns bahnt sich eine für mich momentan unverständliche Situation an. Vor 1,5 Wochen wurden die Biotonnen des 4 Familienhauses stehengelassen weil diese mit Plastikbeuteln etc. vollgestopft waren in denen der Biomüll und anderes enthalten war. Weiterhin wurde angedroht die Tonnen bei einem weiteren Verstoß einzuziehen. Da sich hier niemand in dem Haus damit ausseinander gesetzt hat habe ich Kontakt mit der Wohnungsbaugesellschaft aufgenommen und die haben mir durch dir Blume gesagt es wäre nicht deren Problem. Sie gaben mir noch Infoflyer und ein Plakat für den Hausflur. Ich habe das Plakat aufgehangen, die Flyer verteilt und auch mit einer Mietpartei darüber gesprochen. Da sich keiner der Sache angenommen hatte habe ich die Tonnen beide ausgekippt und diese per Hand (mit Handschuhen) sortiert und davon auch Bilder gemacht. Wir leeren unseren Biomüll täglich in Papiertüten und bringen diese zum Abend in den Biomüll. Nun stelle ich fest dass sich wieder alles mögliche in der Tonne befindet. Hierraus ergeben sich folgende Fragen für mich:

  1. Wer ist zuständig wenn die Mietparteien den Müll nicht korrekt trennen ?
  2. Was mache ich wenn die Biomülltonnen eingezogen werden ?
  3. Ist der Vermieter für das zur Verfügung stellen der Biotonnen verantwortlich ?

Von Seiten der Vermieter wird gern die Aussage getroffen dies sollen die Mietparteien regeln aber ist das wirklich meine Aufgabe ?

Ich würde mich über eure Antworten freuen. Gern auch mit Urteilen oder Artikeln aus dem Netz.

Danke, Andy

Bild zum Beitrag
Mülltrennung, Biotonne, Mehrfamilienhaus
Darf ich nach 22 Uhr mit dem Hund raus?

Hallo,

wir haben eben ein Schreiben im Briefkasten gehabt, wo man uns hingewiesen hat ab 22 Uhr die Nachtruhe doch einzuhalten. So, da wir keine Musik o.Ä. anhaben können wir uns nur vorstellen, dass sie das Gassi gehen mit dem Hund meinen. Wir gehen abends/nachts nämlich immer nochmal raus, wenn wir ins Bett gehen. Somit haben wir unsre 8 Stunden schlaf und der Hund ebenfalls.

Wir wohnen im 2. OG, in einem Altbaumehrfamilienhaus. (nur noch ca. 5 Monate, dann ziehen wir zum Glück sowieso um). Das Haus ist leider etwas hellhörig, man hört sehr deutlich wenn sich Nachbarn unterhalten und im Treppenhaus gibt es eben nur eine Holztreppe.

Jetzt meine Frage, können die Mieter einem "verbieten" mit dem Hund nach 22 Uhr rauszugehen? Ich meine, was haben die für einen nutzen, wenn man morgens um 6 Uhr dann wieder Lärm veranstaltet und das auch am Wochenende? Und unsrer Meinung nach, handelt es sich nur um eine Familie die so dumm rum macht. Die neben uns, haben ein Kind und von daher sind die ebenfalls mit uns tolerant und die, die unter dem Nachbarn mit Kind wohnen, haben sich schon über das Kind damals beschwert und auch vorgestern über unsren Hund, weil er die Fußmatte vor derer Haustür betreten würde. Eine Nachbarin hat ebenfalls einen Hund und die, die ganz unten wohnen, haben sich ebenfalls noch nie beschwert.

Wer kann mir also eine Antwort zu dem Thema geben? Ich meine, wenn der Hund auch mal Durchfall hätte, kann ich ihm ja nicht verbieten rauszugehen bzw zu müssen.

Wohnung, Hund, Mieter, Mietrecht, Gassi, Mehrfamilienhaus
streit mit hausmeister, soll ich die verwaltung informieren?

moin moin,

ich wohne souteran, meine fenster sind in höhe der grasnarbe. vor meinem küchenfenster steht ein busch der sich die letzten jahre ganz schön ausgebreitet hat. letzte woche hat unser hausmeister (gärtner) diesen ziehmlich kurz runter rasiert. unter dem busch lag einiges an müll, ua. eine tüte leerer bierflaschen. der gärtner der nur für die pflege der aussenanlagen zuständig ist hat den müll aber liegen gelassen und ich musste die ganze woche wenn ich in der küche saß dort drauf gucken.

als der gärtner gestern morgen den rasen mähte öffnete ich das fenster und sagte ihm das er bitte den müll vor meinem fenster entsorgen solle. er drehte sich nur um und sagte "da es nicht sein müll währe. würde er es auch nicht mitnehmen".

daraufhin ist mir die hutschnurr geplatzt, ich holte einen besen, angelte die mülltüte aus dem gebüsch und warf sie ihm hinterher. dann habe ich ihm bestimmt an die 20 beleidigungen an den kopf geworfen.

kurz darauf bin ich zur arbeit gefahren, als ich wieder kam war der müll verschwunden.

ich/wir bezahlen dem gärtner monatlich so viel geld, aber er macht nur das nötigste und wenn man ihn drauf anspricht, dann kommen noch dumme sprüche.

soll ich die hausverwaltung darüber informieren, auch mit meinem ausraster, oder würdet ihr das dabei belassen und erstmal abwarten was als nächstes kommt ?

Mieter, Hausmeister, Hausverwaltung, Streit, Mehrfamilienhaus

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mehrfamilienhaus