fehlende lohnabrechnung fürs Jobcenter?

Liebe Gemeinde :)
und zwar habe ich folgendes Problem , zu dem ich gerne eure Meinungen hätte mit eventuellen hilfreichen Tipps .
Ich beziehe Hartz 4 ALG II seit einiger Zeit und es sind folgende Probleme entstanden.
Ich hatte 3 Monate ein Arbeitsverhätnis , nachdem dies Beendet wurde, da der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nach kam und ich immer auf meinen Lohn länger warten musste und die Absprache mit diesem sehr problematisch und unseriös schien.

Nach dem Arbeitsverhätnis verlangt das Jobcenter jetzt mehrmals die Lohnabrechnungen von den Zeiten ,in denen ich dort tätig war.
Da ich diese Formulare aber schon abgegeben habe , verzweifle ich langsam , da das Jobcenter immer wieder dies verlangt. Daher gehe ich schwer davon aus, das etwas unvollständig ist , bei dieser Lohnabrechnung die ich eingereicht habe .
Nun zu meinerFrage, wer kann mir da überhaupt helfen ? Jobcenter steht bei weitem nicht auf meiner Seite sondern Drohen stetig das ich keine Formulare abgegeben habe . Aber wie soll ich das Anstellen wenn ich alles abgegeben habe was ich je vom ehemaligen Arbeitgeber bekam , und dieser, auf meine Bitten und sogar mittlerweile Forderungen , ignoriert.
Darf oder muss sich nicht das Jobcenter auch drum bemühen das er die fehlenden Unterlagen einschickt ?
Die hätten doch sicherlich eine legitime Lösung ? Aber es möchte mir keiner helfen . Was kann ich da machen ...die Miete hinkt auch schon hinterher , da ich zur Zeit kein Geld wegen diesem Problem von Jobcenter erhalte.
Bitte un Ratschläge .
Mfg Danede9

Recht, Arbeitgeber, ALG II, Jobcenter, Lohnabrechnung
Frage zu Lohn Gehaltsabrechnung bei Austritt?

Person X ist aus der Firma Y ausgetreten. Erhält die letzte Abrechnung und hat dazu Fragen.

Person X hat zum 14.04. gekündigt. Hat also noch 10 Arbeitstage Lohn zu erhalten, die mit á 8 Stunden pro Tag vergütet werden. Demnach werden 80 Stunden insgesamt ausbezahlt. Dies stimmt auch so auf der Gehaltsabrechnung. Ebenso bekommt Person X noch Überstunden aus dem Monat März bezahlt, dies sind insgesamt 3,6 Stunden die mit 25% Zuschuss vergütet werden. Auch dies stimmt auf der Abrechnung. Zzgl. bekommt Person X auch noch 2,5 Urlaubstage ausbezahlt.

Es ergibt sich daraus ein Gesamt-Brutto von 1540,27€.

Nun hat Person X aber bei mehreren Netto - Lohn - Rechnern nachgerechnet und festgestellt, dass er eigentlich demnach 1231,06€ Netto hätte erhalten sollen.

Der Arbeitgeber hat allerdings nur 1091,22€ Netto ausbezahlt, da der Arbeitgeber noch Lohnsteuer und Soli Zuschlag abgezogen hat, welcher bei den diversen Rechnern nicht abgezogen wird. Nun fragt sich die Person X, was denn nun stimmt?!

Der Differenzbetrag i.H.v. 139,84€ ist genau die Summe, die der Arbeitgeber an Lohnsteuer & Soli Zuschlag bezahlt hat.

Nachtrag:

Person X ist verheiratet, Lohnsteuerklasse 3, bezahlt keine Kirchensteuer da er ausgetreten ist, hat keine Kinder.

Wer ist hier nun im Recht?
Diverse Rechner und auch Recherchen im Internet, das hätte keine Lohnsteuer & Soli Zuschlag bezahlt hätte werden müssen, oder aber der Arbeitgeber, der dies doch abgezogen hat?

Würde mich über Rückmeldung sehr freuen. Mit evtl. Begründung, wieso das eine und nicht das andere.

Recht, Lohn, Lohnabrechnung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Darf Arbeitgeber komplettes Nettogehalt einbehalten um Firmenwagenrückgabe abzuwarten?

Hallo,

das Beschäftigungsverhältnis mit meinem Arbeitgeber endet am 31.10.18. Ich habe einen Firmenwagen, den ich am 31.10.18 zurückgeben muss. 1800 Euro meines Nettogehalts von Oktober wurden einbehalten und nur 79 Euro wurden ausgezahlt, für den gesamten Monat!!! Begründung: Die 1800 Euro sind der Abzug für das Firmenfahrzeug, wenn bei der Rückgabe keine Schäden festgestellt werden, würde man mir mein einbehaltenes Gehalt dann Ende November auszahlen.

Ich stehe jetzt also ohne Gehalt da und der Firmenwagen ist nichteinmal beschädigt. Ist diese Vorgehensweise so rechtens? Abgesehen davon das ich nicht weiß wie ich meine laufenden Kosten ohne Gehalt begleichen soll, benötige ich ja auch eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt um ALG 1 zu bekommen, welche ja dann auch erst ende November ausgestellt werden kann, also viel zu spät denn da steht mir meine erste ALG 1 Überweisung zu, welche natürlich nur dann getätigt wird, wenn ich die Arbeitsbescheinigung in den nächsten Tagen einreiche.

Wieso wartet man nicht einfach die Firmenwagenrückgabe ab und stellt mir eventuelle Schäden in Rechnung anstatt mein komplettes Gehalt einzubehalten? Daher bitte ich nochmal um Rat, ob das rechtens ist.

Arbeitslosengeld, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Gehaltsabrechnung, Lohnabrechnung, Rechtslage, Arbeitnehmerrecht, Wirtschaft und Finanzen

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