Darf das Arbeitsamt das verlangen?
Hallo an Alle,
seit Oktober 2020 arbeite ich auf 450€ Basis in einer Lasertag Arena. Am 02.11.20 mussten wir aufgrund des Lockdowns bis Mitte Juni 2021 schließen. Daher habe ich mich Arbeitslos (mit meiner Mutter zusammen ab dem 01.01.21) gemeldet und mich nun im Juni wieder als arbeitend gemeldet. Nach Aufforderung der Arbeitsagentur habe ich Nachweise (Lohnabrechnung und Kontoauszüge) eingereicht die belegen das ich zuletzt für den Monat Oktober 2020 meinen Lohn am 07.11.20 bekommen habe. Seitdem schreibt mir meine Bearbeiterin das ich von meinem Chef einen zusätzlichen Nachweis der diese letzte Lohnauszahlung bestätigt einholen soll. Also habe ich das gemacht, einmal von meinem Chef handschriftlich geschrieben und einmal als ausgedrucktes Schriftstück mit Unterschrift. Jetzt wurde ich erneut dazu aufgefordert solch ein Schriftstück abzugeben weil anscheinend das Datum beim letzten Mal gefehlt hat.
Ich finde ja das Lohnabrechnung und Kontoauszüge als Nachweis absolut ausreichen. Daher ist meine Frage ob ich dieser Aufforderung jetzt wirklich nochmal nachkommen muss oder ob ich sagen kann „nein sie müssen das so akzeptieren“ (im groben gesagt).
Schonmal danke für die Antworten!
2 Antworten
Ja dürfen sie !
Entweder eine Arbeitsbescheinigung wenn es um das ALG - 1 von der Agentur für Arbeit nach dem SGB - lll geht, oder eine Einkommensbescheinigung wenn es um das ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter nach dem SGB - ll geht.
Alleine die Lohnabrechnung und Kontoauszüge reichen da beim ALG - 2 nicht aus.
Hat die Dame von der Arge dir dazu kein Formular mitgegeben/zugeschickt, welches du von deinem Chef ausfüllen lassen sollst?
Für Gewöhnlich erhält man ein solches. Aber wenn sie nach Einreichen des von dir/deinem Chef eigens geschriebenen Nachweises nur an dem fehlenden Datum aufhängt, würde ich es einfach nochmal mit entsprechendem Datum abgeben. Sollte ja reichen, dasselbe Schreiben zuverwenden, Datum einfügen und noch mal vom Chef unterzeichnen lassen.
Würde ich nicht wen kennen, der von der Arge dieselbe Aufforderung erhielt (allerdings inkl. entsprechendem Formular, das ausgehändigt wurde), hätte ich eher dazu geraten, die Dame darauf hinzuweisen, dass sie bereits zwei wirksame Nachweise (Kontauszüge, Lohnabrechnung) erhalten hat und sich damit zufrieden geben soll.