Darf das Arbeitsamt das verlangen?

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Ja dürfen sie !

Entweder eine Arbeitsbescheinigung wenn es um das ALG - 1 von der Agentur für Arbeit nach dem SGB - lll geht, oder eine Einkommensbescheinigung wenn es um das ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter nach dem SGB - ll geht.

Alleine die Lohnabrechnung und Kontoauszüge reichen da beim ALG - 2 nicht aus.


isomatte  19.07.2021, 10:12

Danke dir für deinen Stern !

Hat die Dame von der Arge dir dazu kein Formular mitgegeben/zugeschickt, welches du von deinem Chef ausfüllen lassen sollst?

Für Gewöhnlich erhält man ein solches. Aber wenn sie nach Einreichen des von dir/deinem Chef eigens geschriebenen Nachweises nur an dem fehlenden Datum aufhängt, würde ich es einfach nochmal mit entsprechendem Datum abgeben. Sollte ja reichen, dasselbe Schreiben zuverwenden, Datum einfügen und noch mal vom Chef unterzeichnen lassen.

Würde ich nicht wen kennen, der von der Arge dieselbe Aufforderung erhielt (allerdings inkl. entsprechendem Formular, das ausgehändigt wurde), hätte ich eher dazu geraten, die Dame darauf hinzuweisen, dass sie bereits zwei wirksame Nachweise (Kontauszüge, Lohnabrechnung) erhalten hat und sich damit zufrieden geben soll.