Letzte Ausbildungsvergütung (Prüfungsmonat) für die Ausbildung.

Hallo zusammen,

ich habe bereits mehrere Seiten der IHK und ähnliche durchsucht, leider ohne Antwort.

Es geht sich um die Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsmonats, welcher ja auch das Ende der Ausbildung mit beinhaltet, bei bestehen der mündlichen Prüfung (24.06.2013 bestanden). Meine Exchefin ist eine Woche vor der Prüfung in den Urlaub und kommt am 8.07.2013 wieder arbeiten. Sie ist auch für die Zahlung der Vergütung verantwortlich und hat immer pünktlich zum letzten Arbeitstag des Monats gezahlt . Da ich die Prüfung hatte und auch mit so etwas gerechnet habe, da mein Chef, naja sagen wir doch immer recht sparsam war, in Bezug auf Urlaub und Vergütung, mal abgesehen davon, das weder Überstunden vergütet, geschweige denn Freizeit angerechnet wurde und es waren einige, da ich übernommen werden wollte und es auch seit dem ersten Halbjahr so immer wieder gesagt und sogar bei Bewerbungsgesprächen für die gleiche Ausbildung, nur ein Jahr später, den Bewerbern gesagt wurde, eine Übernahme für diese vlt. nicht möglich ist, da ich übernommen werde, habe ich auch nie auf ausgleich oder Auszahlung der Überstunden bestanden, aber diese auch nie wörtlich oder schriftlich abgelehnt, also Angeboten oder beglichen bekommen.

Drei Jahre im wahrsten Sinne des Wortes "den A*** aufgerissen" und dann einen Tag nach der Prüfung sagt er mir, er könne mich wenn überhaupt und die Mietverhandlungen für die neue Filiale gut ausgehen, in zwei Monaten übernehmen. Er hat sich natürlich nicht bis ende dieser Woche gemeldet, wie versprochen.

Ich habe viel hingenommen und nie mehr für mehr Arbeit verlangt, aber nun ist bereits der 03.07 und meine Vergütung für Juni ist immer noch nicht da, weil meine Exchefin, erst noch prüfen wollte ob mir volle monatliche Vergütung oder nur anteilig zusteht, also von dem wo fast nix ist und war, was abziehen. Da ich aber hier Rechnungen liegen habe, kann es sein das Gebühren und Strafen wegen Knollen dazu kommen, bevor ich Geld habe.

!Lastschrift Handyvertrag nicht gebucht (noch nie passiert)!

Fragen:

-Was kann ich bei Umkosten machen, da ich ja keine Finanzmittel derzeit besitze und seit dem 01.07.2013 meinen Chef darüber in Kenntnis gesetzt habe (telefonisch / persönlich), dass ich kein Geld bekommen habe und heute (03.07.2013) nochmal telefonisch um Zahlung gebeten habe, aber er alles auch wusste, nur mir nichts gesagt wurde.

-Im Vertrag steht "Der Auszubildende zahlt dem AZUBI eine angemessene Vergütung, diese beträgt zur Zeit monatlich brutto..." und "Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt 8Std.. Die regelmäßige wöchentliche 40Std.", also keine monatlichen min. Std. und sonst steht im Anhang oder sonst wo was von Abzügen bei verkürzten Monaten oder vorzeitigem Vertragsende. Normaler IHK NRW Vertrag (§§ 10,11 BBIG) ohne anzuwendende Tarifverträge oder anderen Zahlungs- oder Arbeitszeitvereinbarungen. Also volles Gehalt oder?

Danke im voraus und sry langer Text ich weiß

Gehalt, Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Ausbildungsvertrag, IHK, Lohn, Vergütung, Vertragsrecht
Preisfrage - Vorstellungsgespräch beim Bestatter, was kann oder soll ich verlangen?

Hallo, ich arbeite seit gut drei Jahren bei einem Bestatter mit Fahrdienst. Offiziell als Fahrer. Jedoch interessiere ich mich sehr für das Thema und habe schon diverse andere Tätigkeiten ausser reinem Fahrdienst gemacht. Ich kann z. B. verschiedene Ligaturen legen, Tamponieren, verschiedene Nahttechniken, Versorgung von Wunden, Hygienische Grundversorgung, ausserdem habe ich auch Grundkenntnisse im Führen von Trauergesprächen, zwar noch nicht allzu viele, aber ich kenne den Ablauf.

Kurz gesagt - ich kenne durch diese Arbeitsstelle viele Aufgaben, die man auch in der Berufsausbildung kennen lernen würde - natürlich nicht alle, aber dafür aus der Praxis. Aus vorherigen Erfahrungen kenne ich mich auch gut mit BWL und Buchhaltungsthemen aus.

Eine Bestattungsfirma in der Nähe sucht nun aktuell einen Bestatter für alle anfallenden Arbeiten, egal ob mit oder ohne Ausbildung. Ich würde mich gerne verbessern und mich dort bewerben - für mehr Geld als das, was ich jetzt bekomme.

Ich versuche gerade, mich gehaltsmäßig einzuordnen. Aufgrund der Vorqualifikation (BWL Studium, NLP-Kurse, Verkaufstrainings) und der aktuellen Erfahrungen (Überführungen, Kripo jeder Art, Versorgung von Verstorbenen, Dekoration, Vorbereitung der Trauerfeier) tendiere ich dazu, mich am unteren Ende der Gehaltsskala für fachgeprüfte Bestatter einzuordnen.

Was würdet Ihr sagen? Zuviel? Zuwenig? Die Prüfung werde ich natürlich nach möglichkeit in drei Jahren machen.

Arbeit, Tod, Bestattung, Beerdigung, Bestatter, Lohn

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